546  Theilung  Sachsens.

litischen  Freiheit  von  Europa,  nicht  auf  Eroberungen  und
Vergroͤßerungen  ausgehe;  es  ist  Sachsen  insbesondere  die
Erhaltung  seiner  Integritaͤt  auf  das  Bestimmteste  zuge—
sichert  worden,  und  von  dieser  macht  die  Erhaltung  seines
Regentenstammes,  gegen  den  die  Nation  ihre  fortwaͤhrende
Anhänglichkeit  und  ihren  einmüthigen  Wunsch  der  Wiedervereinigung
  mit  ihm  öffentlich  kund  gethan  hat,  einen  wesentlichen
  Bestandtheil  aus.  —  Wir  haben  den  Gang  und
die  Gründe  Unsers  politischen  Benehmens  in  der  letztvergangenen
  Zeit  den  großen  Mächten  von  Europa  offen  und  vollständig
  mitgetheilt.  Wir  dürfen  auch  zu  dem  einsichtsvollen
und  gerechten  Urtheile  derselben  das  zuversichtliche  Vertrauen
hegen,  daß  sie  die  Reinheit  Unserer  Absichten  anerkannt,
und  davon,  daß  Unsere  Theilnahme  an  dem  für  Deutschland
unternommenen  Kampfe  nur  durch  die  Lage  Unserer  Lande
und  durch  die  Macht  der  Umstände  behindert  worden  ist,  sich
überzeugt  halten  werden.  —  Die  Unverletzlichkeit  der,  auf
Unsere  angestammten,  nur  durch  rechtmäßige  Erwerbungen
vereinigten  Lande,  Uns  und  Unserm  Hause  zustehenden  Gerechtsame
  liegt  am  Tage;  die  ungesaumte  Wiedereinsetzung
in  diese  Gerechtsame  ist  eine  nothwendige  Folge  davon.  Wir
würden  Unseren  Pflichten  gegen  Unser  Haus  und  gegen  Unser
  Volk  ungetreu  werden,  wenn  Wir  den  gegen  Unsere
Lande,  im  Momente  der  zu  erwartenden  gänzlichen  Räckgabe
derselben,  beabsichtigten  neuen  Maßregeln  stiälschweigend  zusehen
  wollten.  Wir  finden  Uns  daher  durch  die  königlich  preu-Kischer
  Seits  intendirte  provisorische  Besitznahme  Unserer  sächsischen
  Staaten  gedrungen,  Unsere  heiligen  Rechte
gegen  die  Besitznahme  und  gegen  alle  daraus  zu
ziehenden  Folgen  auf  das  feierlichste  zu  verwahren.
  Wir  thuen  dieses  hierdurch,  unter  Unserer  eigenhändigen
  Unterschrift,  vor  dem  Congresse  zu  Wien  und  im
Angesichte  von  ganz  Europa,  und  Wir  wiederholen  dabei
öffentlich  die  gegen  die  verbündeten  Monarchen  schon  früher
gethane  Erklärung,  daß  Wir  in  die  Abtretung  der
von  Unsern  Ahnherren  ererbten  Staaten  niemals
  willigen  und  zur  Annahme  eines  Aequi-