548  Theilung  Sachsens.

selbst  das  Doppelre  betragende  Besitzung  auf  dem  linken
Rheinufer“  zu  entschädigen.  —  Die  verschiedenartigen  Ansichten
  der  Congreßmächte  über  die  sächsische  Frage  und  über
manchen  andern  Punct  führten  unter  ihnen  zu  großen  Spannungen,
  die  bereits  nahe  waren,  in  offene  Feindseligkeiten
auszubrechen.  Schon  hatte  der  Großfürst  Constantin  cinen
kriegerischen  Aufruf  an  die  Polen  erlassen,  Lord  Castlereagh,
der  um  weniges  früher  Sachsen  ganz  aus  seinen  Fugen
reißen  wollte,  erhielt  von  höherm  Orte  den  Wink,  von  der
gänzlichen  Ueberlassung  Sachsens  an  Preußen  abzustehen,
dergestalt,  daß  dem  Könige  von  Sachsen  mindestens  eine
Million  Einwohner  verbleiben  müßten.  Mitten  unter  diese
gährenden  Meinungen  schlug  Preußens  Erklärung:  daß  man
jeden  weitern  Widerspruch  wegen  Einverleibung  Sachsens
in  den  preußischen  Staat,  als  eine  Kriegserklärung  ansehen
werde.  Dies  hatte  die  Abschließung  eines  geheimen  Allianz-Vertrags
  zwischen  Oesterreich,  Großbritannien  und  Frankreich
zur  Folge.  Diese  gegenseitig  angenommene  ernstere  Miene
führte  die  Mächte  in  ihren  Forderungen  einander  wieder  näher,
  so  daß  Rußland,  statt  des  vollen  Besitzes  des  Herzogthums
  Warschau,  sich  mit  einem  ansehnlichen  Theile  desselben
  begnügte,  und  statt  des  ganzen  Königreichs  Sachsen,
der  Bevèlkerung  nach  zwei  Fünftheile  desselben  an  Preußen
kamen.  Die  gegenseitige  Wiederanndherung  der  Congreßmächte
  ward  zur  vollkommenen  Eintracht,  als  Napoleon  aus
Elba  entfloh,  im  Siegeosturme  seine  Partei  in  Frankreich  um
sich  sammelte  und  schon  am  20.  März  1815  triumphirend
wieder  in  Paris  einzog.  Die  gemeinschaftliche  Gefahr  führte
zum  besten  Einverständniß  zurück;  auf  Sachsens  Schicksal
wirkte  dies  im  Ganzen  wohl  nachtheilig,  indem  man  diese
Sache  nunmehr  mit  größerer  Eile  betrieb  und  sie,  ohne
dem  Kdnige  Zeit  zu  vollständiger  Durchführung  seines  Rechtes
  zu  lassen,  gleichsam  über  das  Knie  brach.  Schon  zu
Anfang  des  Februar  1815  waren  die  Hauptcongreßmächte
darüber  einig  geworden:  daß  Preußen  denjenigen  Theil  von
Sachsen  erhalten  solle,  „welcher  eine  Linie  abschneidet,  nach
welcher  die  Städte  Seidenberg  an  der  böhmischen  Grenze,