Theilung  Sachsens.  551

von  fünf  Tagen  fest,  binnen  welchem  Se.  Majestät  zur  Abschließung
  der  gedachten  Beitrittsverträge  Vollmachten  auszustellen
  oder  zu  erwarten  habe,  daß  die  ihm  gemachten  Anträge,
  nach  dem  Ablaufe  dieser  Frist,  ganz  zurückgenommen,
  und  über  die,  nach  den  schon  bestehenden  Verträgen
übrig  bleibenden  Landestheile  anderweit  verfüget  werden
würde.“  Unter  diesen  Umständen  wäre  eine  fortgesetzte
Durchführung  seiner  Rechtsgründe  freilich  nicht  an  ihrem
Platze  gewesen,  und  so  wurde  am  18.  Mai  der  Vertrag
abgeschlossen,  wobei  die  fänf  Mächte  die  Gewährleistung
übernahmen,  daß  der  dem  Könige  verbleibende  Theil  Sachsens
  binnen  15  Tagen  nach  Auswechselung  der  Ratificationen,
  und  die  Verwaltung  des  Landes  dann  sofort  an  die
von  dem  Koͤnige  zu  ernennende  Commission  übergeben  werden
  solle.  Der  Vertrag  erhielt,  auf  das  Verlangen  der
Bevollmächtigten  Oesterreichs,  Rußlands  und  Preußens,  die
Form  eines  Friedensschlusses.

Dies  die  Geschichte  der  Theilung  Sachsens,  die  man
deshalb  hier  mit  einiger  Genauigkeit  darzustellen  noͤthig
glaubte,  weil  der  vielverbreitete  Mangel  der  nähern  Kenntniß
  ihrer  Motioen  zu  mancherlei  schiefen  Urtheilen  über  die
Politik  des  Kdnigs  Anlaß  gegeben  hat  und  weil  diese  Katastrophe
  von  jeher  die  große  historische  Strestfrage  über  sein
Handeln  und  Wirken  gewesen  ist.  Dem  Könige  wurde  oft
zum  Vorwurfe  gemacht,  was  doch  nur  die  unberechenbare
Folge  einer  ungeheuren,  mit  keinem  frühern  Maße  zu  messenden
  Seit  war,  die  anfangs  in  ihren  kühnen  Schdpfungen
eben  so  Überraschend,  als  spater  in  der  Vernichtung  ihrer
cignen  Ausgeburten  ungestüm  und  unaufhaltsam  war.  Ein
verworrenes  Gewebe  von  Zufaͤllen  und  Verhältnissen  stürzte
Sachsen  aus  dem  Morgentraume  einer  mächtigen  und  reichen
Zukunft  in  die  bange  Nacht  der  Zerstückelung.  Selbst  Redlichgesinnte
  fählten  sich  damals  zu  dem  trügerischen  Wunsche
versucht,  daß  Sachsen,  ehe  es  die  Leiden  einer  Theilung  erfahre,
  lieber  ganz  unter  fremde  Hoheit  kommen  moͤge.
Aber  wer  würde  jetzt,  wo  Sachsen  sich  glücklich  von  dem
schweren  Kampfe  erholt  und,  neben  der  geretteten  und  ver-