554  Der  Friede  zwischen  Sachsen  und  Preußen.

gestickte  Fahne  verbrannt,  sechs  Grenadiere  aber  und  ein
Tambour  erschossen.  Die  entwaffneten  Truppen  brachte  man
als  Gefangene  über  Wesel  nach  Magdeburg.

Am  18.  Mai  1815  wurde  von  den  beiderseitigen  Bevollmächtigten
  der  Friede  zwischen  Sachsen  und  Prrußen  in  25.
Artikeln  abgeschlossen,  uud  am  21.  vom  Kdnige  von  Sachsen
  ratificirt.  Der,  die  Abtretung  behandelnde  zweite  Artikel
besagte  wörtlich:  „Se.  Maj.  der  König  von  Sachsen  entsagen
  auf  ewige  Zeiten,  für  Sich  und  alle  Ihre  Nachkommen
zu  Gunsten  Sr.  Maj.  des  Königs  von  Preußen,  allen
Rechten  und  Ansprüchen  auf  die  hierndchst  angegebenen  Provinzen,
  Districte  und  Gebiete  oder  Gebietstheile  des  Königreichs
  Sachsen,  und  Se.  Maj.  der  König  von  Preusfsen
werden  diese  Länder  in  aller  Souverainität  und  mit  allem
Eigenthumerechte  besitzen  und  dieselben  mit  Ihrer  Monarchie
vereinigen.  —  Die  dergestalt  abgetretenen  Districte  und
Gebiete  werden  von  dem  übrigen  Königreiche  Sachsen  durch
eine  Linie  getrennt  werden,  welche  fernerhin  die  Linie  zwischen
  den  beiden  Gebieten  von  Sachsen  und  Preussen  bilden
wird,  so  daß  alles,  was  innerhalb  der  durch  diese  Linie
gebildeten  Abgrenzung  begriffen  ist,  an  Se.  Maj.  den  König
  von  Sachsen  zurückfällt,  und  daß  dagegen  des  Königs
von  Sachsen  Maj.  auf  alle  Districte  und  Gebiete  Verzicht
leisten,  welche  ausserhalb  dieser  Linie  liegen  und  Ihnen
vor  dem  Kriege  gehdrt  haben  mochten.  —  Diese  Linie
wird  anheben  von  der  böhmischen  Grenze  bei  Wiese,  in
der  Gegend  von  Seidenberg,  indem  sie  daselbst  dem
Flußgebiete  des  Baches  Wittich  bis  zu  seinem  Einflusse
in  die  Neiße  folgt.  Von  der  Neiße  wird  sie  sich  an  den
Eigenschen  Kreis  wenden,  indem  sie  zwischen  Tauchrik,  das
an  Preußen  kommt,  und  Bertöhoff,  das  Sachsen  behält,
durchgeht;  sodann  wird  sie  der  nördlichen  Grenze  des  Eigenschen
  Kreises  folgen  bis  zu  dem  Winkel  zwischen  Paulsdorf
  und  Obersohland;  von  da  wird  sie  wester  gehen  bis
zur  Grenze,  welche  den  Görlitzer  Kreis  von  dem  Baußner
Kreise  trennt,  so  daß  Ober-,  Mittel=  und  Niedersohland,