558  Der  Friede  zwischen  Sachsen  und  Preußen.

1814  beendigten  Krieges,  einer  Untersuchung,  Kraͤnkung  oder
Verfolgung  unterworfen  seyn.  Der  Koͤnig  von  Sachsen  entsagt
  fuͤr  sich,  seine  Nachfolger  und  die  Prinzen  seines  Hau—
ses,  allen  Anspruͤchen  an  das  Herzogthum  Warschau  und  er—
kennt  die  Souverainitaͤtsrechte  uͤber  dieses  Land  an,  wie  sie
durch  den  Wiener  Vertrag  vom  3.  Mai  festgesetzt  wurden,
und  giebt  die  Archive,  Karten,  Plane  und  sonstige  dem  Her—
zogthume  Warschau  zugehoͤrige  Urkunden  zuruͤck.  Dagegen
ist  er,  hinsichtlich  der  Schulden  dieses  Herzogthums,  aller
Verantwortlichkeit  und  aller  Verpflichtungen  entbunden.  Die
aus  den  saͤchsischen  Kassen  in  das  Herzogthum  Warschau
geflossenen  2,550,193  Gulden,  welche  Sachsen  reclamirte,
sollen  durch  die  von  Oesterreich,  Rußland  und  Preußen  nie—
derzusetzende  Liquidationscommission,  bei  welcher  auch  Sachsen
  einen  Commissarius  accreditiren  kann,  zur  Berichtigung
vorgenommen  werden.  Dies  der  wesentliche  Inhalt  der  übrigen
  wichtigern  Artikel.

Sachsen  verlor,  nach  moglichst  genauer  Berechnung,
durch  diese  Abtretung  3673  □  M.  und  864,400  Einwohner,
und  behielt  in  dem  ihm  gebliebenen  grössern  Theile  des  Meißner,
  Leipziger  und  Voigtländischen  Kreises  und  der  Oberlausitz,
  sowie  in  dem  ganzen  Erzgebirgischen  Kreise,  auf  einem
Flächenraume  von  271  Geviertmeilen,  eine  1,182,/140  Seelen
  starke  Bevölkerung.

An  die  Bewohner  des  abgetretenen  Theiles  von  Sachsen
erließ  der  König  einer  traurigen  Pflicht  gemäß,  am  22.  Mai
einen  Abschied:  „Meine  Bemühungen,  so  schmerzliche  Opfer
abzuwenden,  sind  vergeblich  gewesen.  Ich  soll  von  Euch
scheiden,  und  das  Band  muß  getrennt  werden,  das  durch
Eure  treue  Anhänglichkeit  Mir  und  Meinem  Hause  so  theuer
war,  und  auf  welches  seit  Jahrhunderten  das  Glück  Meines
Hauses  und  Eurer  Voreltern  sich  gründete.“  Zugleich  entließ
  er  sie  ihrer  Pflichten  gegen  ihn  und  sein  Haus  und  empfahl
  ihnen  Treue  und  Gehorsam  gegen  ihren  neuen  Landesherren.
  Am  27.  März  1815  trat  er  auch  dem  Bunde