Sachsens  Wiedergesialtung  seit  1815.  567

politei  wesentlich  vervolllommnet.  Die  Festung  Sonnenstein
bei  Pirna  war  1810  zu  einer  Verpflegungsanstalt  fuͤt  Gemüthskranke
  hergestellt  worden,  kehrte  jedoch  unter  dem  franzdsischen
  Uebergewichte  1813  in  den  Festungszustand  zurück  und
wurde  erst  im  folgenden  Jahre  den  daraus  vertriebenen
Kranken  wieder  geôffnet.  Das  Medicinal-,  Apotheken=  und
Hebammenwesen  kam  unter  zweckmäßige  Fürsorge  und  Aufcht.


che  „zum  Behufe  der  schnellen  Bekanntwerdung  und
der  Aufbewahrung  und  Sammlung  der  in  Sachsen  erscheinenden
  gesetzlichen  Anordnungen“  herauskommende  Gesetzsammlung,
  die  mit  dem  1.  Jan.  1818  begann,  schloß  sich  als
Fortsetzung  an  den  Codex  Augusteus  an.  Im  nämlichen
Fahre  erfolgte  auch  die,  durch  die  eingetretenen  Veränderungen
nöthig  gewordene  neue  Hof-Nangordnung.

Die  wirksamsie  und  richtigste  Maßregel  zur  Wiedererwerbung
  des  Wohlstandes  und  zur  natürlichen  Erhöhung  der
Staatseinkünfte  war  die  Aufmerksamkeit,  welche  die  Regierung
  der  Landwirthschaft  und  deren  Beforderung  widmete.
Die  Landesdconomie-Manufactur=  und  Commerciendeputation
  suchte  durch  Prämien  und  Preisaufgaben  den  Wetteifer
im  indusiriellen  Streben  zu  erhöhen,  wobei  die  Ausstellung
von  Erzeugnissen  des  inländischen  Gewerbfleißes  nicht  ohne
Wichtigkeit  war.  Der  angeborene  industrise  Sinn  der  Bewohner
  Sachsens  kam  den  Wünschen  von  oben  kräftig  entgegen,
  und  zwar  auf  eine  Weise,  daß  die  Resultate  die
Bemühungen  der  Regierung  unverkennbar  in  ihrem  Verhältnisse
  überstiegen,  wie  schwer  auch  die  große  Concurrenz  mit
dem  Auslande  dagegen  andrückte  und  besonders  den  Absatz
der  Meißner  Porcellanfabrik  bedeutend  heruntertrieb,  wozu
wohl  auch  Mängel  und  Lässigkeiten  in  der  damaligen  Leitung
dieser  Anstalt  beitrugen.  Besonders  wohlthätig  auf  den  sächsischen
  Handel  wirkten  das  am  13.  März  1820  aufgestellte
vereinsachte  neue  System  der  Leipziger  Handelsabgaben,  wie
auch  die  Verfügungen  hinsichtlich  der  inländischen  Elbschifffahrt,
  vor  allem  aber  die,  in  Folge  der  Wiener  Coogreßverhandlungen,
  am  23.  Juni  1821  zu  Dreöden  von  Oest  er-