Sachsens  Wiedergestaltung  seit  1815.  569

Staatshaushaltes  und  eine  möglichste  Einschränkung  in  seinem
  Hofstaate  eintreten  ließ.  Seinem  Eifer  und  seiner  besonnen
  ordnenden  Umsicht  gelang  hierin  beinahe  das  Unmoͤgliche,
  und  Sachsens  Credit,  der  sich  in  dem  schweren  Zeitraume
  1813  —  1815  für  unabsehbare  Zeiten  verblutet  zu
haben  schien,  hob  sich  zu  einer  überraschenden  Höhe  schon
im  Verlaufe  der  nächsten  Jahre.  Zu  den  seit  des  Königs
Rückkehr  erlassenen  staatswirthschaftlichen  Gesetzen  gehörte
die  Aufhebung  mehrerer  Aus=  und  Einfuhrverbote,  die,  besonders
  in  letzterer  Hinsicht,  freilich  auch  ihre  Mängel  hatte;
  die  neue  Einrichtung  der  Stempelsteuer;  die  neue  allgemeine
  Geleitsordnung,  die  jedoch  nicht  mehr  fuͤr  ihre
Seit  paßte,  die  allgemeine  General  =  Accis  =  Ordnung;  die
Bestimmung  der  Ausgangs-Abgaben  u.  s.  w.  In  der
Theuerung  der  Jahre  1816  und  1817  bewilligte  der  Kdnig
aus  den  Landescassen  bedeutende  Vorschüsse,  um  Getreide
im  Auslande  einzukaufen,  das  zum  Theil  gegen  ermaßigte
Preise  verkauft  wurde,  und  um  Arme  baar  zu  unterstützen.

Durch  die  am  28.  August  1819  unterzeichnete  „Hauptconvention“
  erfolgte  endlich  die,  durch  mancherlei  Umstände
schwierig  gewordene  Auseinandersetzung  zwischen  Sachsen  und
Preussen.  Sachsen  erhielt  dadurch  einen  richtigen  Blick  in
seine  vorher  noch  immer  verworrenen  Verhältnisse  und  erfuhr
nunmehr  mit  Bestimmtheit  die  Größe  und  Ausdehnung  seiner
  noch  habenden  Obliegenheiten  und  Verpflichtungen.  Die
sächsische  Staatsschuld  betrug,  nach  dieser  Auseinandersetzung,
  noch  16,660,7/71  Thlr.  2  Gr.  7  Pf.

Die  letzte  Zeit  hatte  eingreifende  Umgestaltangen  im
Kriegswesen  mit  sich  gebracht,  die  in  mehrfacher  Hinsicht
wohl  auch  Noth  gethan  hatten.  Freilich  mußte,  nach  der
eingetretenen  Verkleinerung  des  Landes,  ein  ganz  neuer
Masstab  angelegt  werden,  und  im  Ganzen  scheitt  bei  dem
Heere,  namentlich  was  die  höhern  Militairchargen  anlangte,
  das  abnehmende  Verhältniß  mit  dem  des  Landes
wohl  nicht  ganz  übereinstimmend  fort.  Viele  Einrichtangen
dieser  Art  waren  aber  auch  unverkennbar  der  Zeit  and  den
Verhältnissen  entsprechend.  Dahin  gehbrten  die  bei  den  Feld-