574  Sachsens  Wiedergestaltung  seit  1815.

veränderle  politische  Bewegung,  von  welcher  sich  namentlich
die  deutsche  studirende  Jugend  ergriffen  fühlte,  nahm  die
Aufmerksamkeit  der  Regierungen  in  lebhaften  Anspruch,  zumal
da  jene  Bewegung  im  Ganzen  wohl  mehr  nach  außen,  als
nach  innen  wirkte  und  daher  in  ihren  Erscheinungen  stärker
war,  als  in  ihrem  wirklichen  Bestande.  Die  im  August
1819  zu  Carlsbad  versammelten  deutschen  Minister  und  Diplomaten,
  unter  ihnen  auch  ein  Bevollmächtiger  des  Königs
von  Sachsen,  nahmen  diesen  Gegenstand  auf,  und  die  gefaßten
  Beschlüsse,  welche  sich  auf  die  Gebrechen  des  deutschen
  Schul=  und  Universitätswesens  und  den  Mißbrauch
der  Presse  bezogen,  wurden  beim  Bundestage  zu  Frankfurt
bekannt  gemacht.  Bei  jeder  Universität  sollte  ein  aufserordentlicher
  landesherrlicher  Bevollmächtigter  angestellt  werden,
  um  über  die  strengste  Vollziehung  der  bestehenden  Gesetze
  und  Diseiplinarvorschriften  zu  wachen  und  den  Geist
der  akademischen  Lehrer  in  ihren  Vorträgen  zu  beobachten,
doch  ohne  in  das  Wissenschaftliche  und  in  die  Lehrmethode
unmittelbar  sich  einzumischen.  Die  Presse  anlangend,  wurde
zu  Frankfurt  bestimmt:  „daß  Schriften,  die  täglich,  oder
heftweise,  oder  unter  zwanzig  Bogen  erscheinen,  in  keinem
deutschen  Staate  ohne  Censfur  gedruckt,  bei  den  übrigen  erscheinenden
  Schriften  aber  die  in  jedem  einzelnen  Staate  bestehenden
  Gesetze  beibehalten,  jedoch  bei  allen  Schriften  die
Verleger,  und  bei  allen  Zeitungen  und  Zeitschriften  die  Redacteure
  genannt  werden  sollten.“  Der  König  machte  durch
ein  Mandat  vom  13.  Novbr.  1819  diesen  Beschluß  des
deutschen  Bundes  über  die  Presse  bekannt,  der  vorldufig
auf  5  Jahre  in  Wirksamkeit  blieb,  dann  aber  auf  unbestimmte
  Zeit  verlängert  wurde.

Neben  der  Universitct  Leipzig,  durften  auch  die  Land=  und
Färstenschulen  zu  Meißen  und  Grimma  sich  ansehnlicher  Unterstützungen
  freuen;  und  auch  für  die  städtischen  gelehrten
Schulen,  die  bereits  Zuschüsse  hatten,  bestimmten  die  Stände
  jährlich  900  Thaler.  Die  chirurgisch-medicinische  Akademie
  zu  Dresden,  mit  welcher  sich  die  Thierarzneischule  verband,
  wurde  1815  umgestaltet  und  ihre  Unterhaltung  auf