Fuͤnfte  Abtheilung.

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Sachsens  neue  Verfassung  und  die  Umgestaltung
seiner  Staatsverhältnisse  seit  dem  Regierungsanrritte
König  Anton's  I.  bis  auf  die  neuesten  Zeiten.

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Die  verwitterten  Staatsformen  Sachsens  die  bereits  an
dem  furchtbaren  Stoße  des  Jahres  1815.  in  sich  zerschellt
und  seitdem  von  der  zerstörungssüchtigen  und  baugierigen
jungen  Zeit,  wie  altes  Ruinenwerk,  immer  heftiger  angegriffen
  worden  waren,  hatte  Friedrich  August  treu,  aber
über  die  Zeit  hinaus  zusammen  zu  halten  gesucht  und  ihnen
ein  künstliches  Leben  verliehen,  das  mit  dem  Leben  des  Konigs
  selbst  zusammen  brechen  mußte.  Ihm,  dem  Zöglinge
einer  altern  Zeit,  hatte  man  es  billig  nachsehen  dürfen,
wenn  er  ihr  in  Sachsen  das  Scepter  auch  da  noch  goͤnnte,
als  sie  es  bereits  bei  andern  Ländern  und  Volkern  verloren
hatte.  Seine  Redlichkeit  und  Treue  heiligte  selbst  die  abgelebten
  Formen  und  sie  wurden  dem  Volke,  das  ihn  liebte,
theuer  um  seinetwillen.  Jemehr  jedoch  schon  in  den  letzten
Jahren  seiner  Regierung,  bei  seinem  Volke  die  Sehnsucht
nach  einem  jugendlicheren  Staatsleben  bemerkbar  geworden
war,  desto  weniger  ließ  sich  hoffen,  daß  die  Anhänglichkeit
an  das  Alte,  die  in  Friedrich  August's  Person  ein  ehrwürdiges
  Asyl  gefunden  hatte,  den  Koͤnig  überleben  werde.
Friedrich  August  starb  und  ein  greiser  Nachfolger  bestieg  den
verlassenen  Thron  des  Bruders.  Der  besonnene  Beobachter
aber  ubersah  nicht,  daß  auch  für  die  Regierung  Anton's  sich
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