380  Sachsen  unter  König  Anton  1827  —  1830.

Landesregierung.  Dresden  erhielt  Gaasbeleuchtung,  eine
für  den  innern  städtischen  Verkehr  einflußreiche  Stadtpost,
ein  Correctionsbaus  für  aufgegriffene,  von  den  Eltern  verwahrloste
  Knaben.  Nur  griff  die  Polizei  in  ihrer  Wirksamkeit
  immer  mehr  um  sich  und  begann  allmählig  alle  Sweige
bürgerlicher  Verhältnisse  in  eine  Art  von  Belagerungöstand
zu  versetzen.  Auch  wurde,  in  einer  Zeit,  wo  das  Geld  zu
wichtigeren  Dingen  nöthig  war,  manche  bedeutende  Summe
  von  ihr  in  Unwesentlichkeiten  vergeudet,  die  oft  nur  eine
gewisse  behördliche  Estelkeit  unrerstützten  und  eine  dussere
Decoration  bezweckten.

Im  Finanzwesen  blieben  noch  immer  Einschränkungen
zu  machen  übrig,  und  nur  einige  kostspielige,  überflüssige
  Stellen  wurden  eingezogen.  Die  bedeutenden  Ueber—
schüsse  zu  denen  es  das  Obersteuer-Collegium  gebracht  hatte,
  ließen  einen  Erlaß  von  2  Quatember  und  2  Pfennig  zu.
Am  unvollkommensten  bethätigte  sich  das  System  der  indirecten
  Steuern,  namentlich  die  inländische  Accise,  welche
viele  Gegenstände  einer  so  vielfachen  Besteuerung  unterwarf,
daß  diese  endlich  den  reellen  Werth  der  Sache  überstieg.
Allein  das  eigentliche  Hemmniß  war  nicht  in  Cinzelnheiten,
sondern  in  der  Landesverfassung  im  Allgemeinen  zu  suchen.
Das  geheime  Cabinet  hatte  sich  aus  einer  blossen  Expeditson
des  Fürsten  zu  einer  obersten  Behörde  hinaufgearbeitet,  in
welcher  die  wichtigsten  Angelegenheiten  mit  strenger  Heimlichkeit
  verhandelt  und  entschieden  wurden.  Die  landständische
  Verfassung  trug  gar  noch  die  meisten  Schlacken  des
Mittelalters  an  sich,  ohne  seine  Kraft  zu  theilen.  Von  einer
  Volksvertretung  im  reinern  Sinne  war  dabei  wenig
die  Rede.  Im  Ganzen  beschränkte  sich  die  Vertretung  nur
auf  einzelne  Casten.  Die  Einsichtsvollen  und  Freimüthigen
wurden  von  einer  gewissen  Seite  her  in  ihrer  Wieksamkeit
beschränkt.  Die  Aengstlichkeit  der  Cenfur  konnte  dennoch
nicht  alle  Stimmen  zurückhalten,  die  sich  am  muthigsten
und  erfolgreichsten  in  der,  durch  eine  ziemlich  liberale  Censur
  begünstigten  „Biene“  erhoben  und  die  Nothwendigkeit
einer  Reform  der  landständischen  Verfassung  aussprachen.