Sachsen  unter  König  Anton  1827  —  1830.  581

Natürlich  fehlte  es  auch  nicht  an  andern  Stimmen,  die  in
vieler  Hinsicht  dem  Alten  zudrängten  und  namentlich  die
Vortheile  einer  Repräsentatioverfassung  bestritten.  Aber  in
der  Nothwendigkeit  zeitgemäßer  Verbesserungen  in  der  Landesverwaltung,
  im  Gesetzfache,  im  Fabrikwesen  u.  f.  w.  kamen
  endlich  Alle  überein,  und  nur  durch  die  Parthei  des
Cabinetsministers  von  Einsiedel,  als  des  Repräsentanten  der
Stabilität,  wurde  das  Panier  der  politischen  Unbeweglichkeit
  lange  siegreich  verfochten,  und  wie  auf  jener  Seite  die
Ueberzeugung,  auf  dieser  der  Troß  in  gleichem  Verhaͤltnisse
zunahmen,  so  trat  der  Kampf  des  Alten  und  Neuen  immer
  bestimmter  hervor  und  man  durfte,  selbst  unter  ungünstigen
  Verhältnissen  hoffen,  daß  aus  diesem  Kampfe  ein  verjüngtes
  Leben  für  Sachsen  aufsteigen  werde.

Auf  dem  ersten,  unter  der  neuen  Regierung  gehaltenen
und  ganz  in  der  alten  Form  am  6.  Januar  1830  erdffneten
  Landtage  trat  diese  Spaltung  sehr  deutlich  hervor.  Das
Verlangen  nach  zweckmäßigen  Neuerungen  und  Umgestaltungen
  sprach  sich  immer  deutlicher  aus,  und  obgleich  die  koͤ-nigliche
  Proposition  sich  für  moglichste  Beibehaltung  des
Alten  erklärte,  so  wurde  doch  in  manchen  Punkten  bereits
Etwas  nachgegeben.  Dahin  gehdrte  die  Bewilligung  des
Druckes  der  Landtagsacten,  freilich  ausschließlich  für  die
Stände,  und  die  Archive.  Trotz  des  Widerspruchs  des  engern
  Ausschusses,  setzte  die  Ritterschaft  es  durch,  daß  in
einem  Zusatze  der  Präliminarschrift  der  Koͤnig  gebeten  wurde,
  eine  allgemeine  Uibersicht  des  Staatehaushaltes  vorlegen
  zu  lassen,  was  jedoch,  als  in  der  Verfassung  und  im
Herkommen  nicht  begründet,  verweigert  wurde.  Zugleich
fanden  die  Stände,  daß  die  aus  der  Vorzeit  herüber  gekommenen
  Formen  der  Verfassung,  deren  segensreiche  Wirkung
für  frühere  Zeiten  sie  zwar  nicht  verkannten,  doch  den  Bedürfnissen
  der  Gegenwart  nicht  entsprachen,  daher  sie  eine
Verbesserung  der  Landtagsordnung  und  eine  zweckmäßige  Gestaltung
  der  ständischen  Verfassung  wünschten.  Die  Regierung,
  obgleich  sie  sich  nicht  für  Veränderungen  in  der  Ständeverfassung
  erklärte,  zeigte  sich  gleichwohl  geneigt,  Anträge