592  Folgen  der  Unruhen.

auf  Vertretung  der  Stadt  bei  Landtagen  durch  nicht  selbst
gewaͤhlte  Mitglieder  des  Rathes,  auf  bessere  Regulirung  des
Armenwesens,  Aufhebung  des  Mahlzwanges,  Reduction  des
Brückenzolles  auf  den  fruͤhern  Fuß,  Beschraͤnkung  der  Willkühr
  der  Dresdner  Baucommission,  Aufhebung  der  Nationalgarde
  und  auf  einen  erweiterten,  besser  basirten  Accistarif
an.  Die  Altstaͤdter  Buͤrger  schlossen  viele  dieser  Puncte
ebenfalls  in  ihre  Petition  ein,  trugen  aber  auch  auf  Schutz
der  Zuͤnfte  und  Innungen  gegen  Beeintraͤchtigungen  durch
Nichtbuͤrger,  auf  Einschraͤnkung  mehrerer  staͤdtischer  Abga—
ben,  wie  auch  der  Jurisdictionsconflicte  zwischen  Magistrat
und  Landesregierung  hinsichtlich  des  neuen  Anbaues  u.  s.  w.
ferner,  in  allgemeiner  Ruͤcksicht,  auf  eine  bessere  Münzverfassung,
  Abaͤnderung  der  Recrutirungsgesetze  und  darauf  an,
daß  die  Kosten  des  katholischen  Cultus  nicht  mehr  den  Evan—
gelischen  zur  Last  fallen.  Die  Antwort  der  Commission  auf
diese  Beschwerden  mußte  im  Ganzen  gute  Wirkung  thun;
es  wurde  darin  die  Umgestaltuug  der  Polizeibehoͤrde  zugegeben,
  das  Versprechen  einer  neuen  Stadtordnung  wiederholt.
Zugleich  erklärte  sich  die  Commissson  darin  geneigt,  fuͤr  die
Vertrekung  der  Bürgerschaft  durch  gewählte  Abgeordnete  auf
dem  Landtage  zu  wirken,  versprach  die  Aufhebung  der  meisten
brtlichen  Belastungen,  verwies  übrigens  wegen  der  über  allgemeine
  Landesangelegenheiten  ausgesprochenen  Wünsche,  auf
die  Berathung  mit  den  Landständen,  gab  aber  Hoffnung  auf
eine  dem  innern  Verkehre  günstige  Veränderung  des  Systems
der  indirecten  Abgaben.  Was  die  Beschwerde  über  den
Aufwand  der  katholischen  Geistlichkeit  betraf,  so  sollte,  wie
die  Commission  bemerkte,  dieser  Punct  auf  übertriebenen  Gerüchten
  beruhen;  doch  wollte  man  künftig  für  einen  bessern
Erfolg  der  eigenen  Beiträge  der  katholischen  Glaubensgevossen
  sorgen.  Der  Punct  wegen  jesuitischer  Ansiedelung  ward
würdevoll  mit  der  gewiß  richtigen  Erklärung  erledigt,  daß
es  nie  im  Sinne  der  Regierung  gelegen  habe,  den  Jesuiten
Eingang  zu  gewähren,  weniger  konnte  man  es  gut  helßen,
daß,  hinsichtlich  der  Bikte  um  Preffreiheil,  auf  die  Cenfurverordnung
  von  1812  verwiesen  wurde,  da  diese  im  Gewirre