5  Folgen  der  Unruhen.

und  des  Voigtlandes  galten  die  ausbrechenden  Tumulte  nur
dem  Beamtendespotismus,  den  auch  eine  Stimme  aus  Zittau,
  wo  die  Ruhe  ungestoͤrt  blieb,  als  den  eigentlichen  Ge—
genstand  des  Volksunwillens  bezeichnete.  Um  so  leichter
ward  die  Grundlosigkeit  einiger  umherlaufenden  Gerüchte,  welche
  die  stattgehabten  Unruhen  einem  auswärtigen  Einflusse
beimaßen,  dargethan;  wenn  man  auch  glauben  darf,  daß
die  unermittelt  gebliebenen  Anstifter  zum  Theil  höber  gestellte
Personen  waren,  als  die  meistentheils  dem  bloßen  Pöbel  angehdrenden
  Vollzieher.  —  Der  in  vielfacher  Hinsscht  hartbedrückte
  Bauernstand  gab  ebenfalls  Spuren  bedenklicher  Aufregung,
  und  an  mehrern  Orten  kam  es  zu  gewaltsamen
Auftritten;  aber  eine  Bekanntmachung  der  Regierung  vom
30.  Septbr.,  welche  eine  nahe  Abloͤsung  der  Belastungen
des  bäuerlichen  Grundeigenthumes  hoffen  ließ,  war  von  du-Herst
  beruhigender  Wirkung.  Ausser  einzelnen  Dorfgemeinden,
traten  auch  120  Dörfer  des  meißnischen  Kreises  zu  einer  Beschwerdeschrift
  zusammen  und  nahmen  darin  auch  das  Recht
der  Vertretung  in  der  Ständeversammlung,  in  Anspruch.
Die  Schnelligkeit,  womit  man  die  den  Städten  gegebenen
  Zusagen  zu  erfüllen  trachtete,  zeugte  von  dem  ernsten
und  redlichen  Willen  der  Regierung.  In  Leipzig  und  Dresden
  wurden  kurz  hintereinander  Anordnungen  über  die  Wahl
neuer  Wortführer  der  Gemeinden  bekannt  gemacht,  wobei  in
Dreöden  die  Frage,  ob  das  Ortsbürgerrecht  ausschließlich
als  Grundlage  der  Reprásentation  gelten,  oder  ob  die  Stimmberechtigung
  sich  überhaupt  auf  die  Stadtbewohner,  jedoch
nach  Maßgabe  ihrer  directen  Steuern,  ausdehnen  solle,  einige
  Erdrterungen  veranlaßte.  Mit  besonderer  Thaͤtigkeit
betrieb  man  die  Organisation  einer  allgemeinen  Communalgarde
  im  ganzen  Lande,  welche  an  die  Stelle  der  alten
National=  und  Bürgergarde,  eines  innerlich  und  äusserlich
bereits  welken  Institutes,  treten  sollte.  Zweckmäßig  war  es,
daß  man  mit  dem  Eintritte  zu  dieser  neuen  Bürgerwehr,
welche  zunächst  über  innere  Sicherheit  wachen  sollte  (wo
militairische  Einmischung  unnöthig  und  bedenklich  sey),  nicht
die  Schwierigkeiten  kostspieliger  Uniformen  und  Auszeichnungen
  verband,  die  bei  der  Nationalgarde  manchem  ärmern