600  Die  neue  Verfassung.

Lichter,  als  fuͤr  Leipzig,  brach  fuͤr  Dresden  der  4.  September
  1831  an,  der  Tag,  wo  der  Landtag  geschlossen  und
das  neue  Staatsgrundgesetz  bekannt  gemacht  wurde.  Dem
bedeutungövollen  Tage,  der  sich  als  das  siegende  Resultat
aus  einem  Gewirr  von  Meinungen,  niedergeworfenen  Herköômmlichkeiten
  und  verfochtenen  Interessen  erhob,  wurde
auch  eine  würdige  Feier.  Im  Landtagsabschiede  wurde  zugleich
  versprochen,  daß  die  durch  die  Verfassungsurkunde  bedingten,
  neuen  organischen  Einrichtungen  und  Gesetze,  darunter
  die  Bildung  der  Ministerialdepartements,  die  Umgestaltung
  der  ganzen  Landesbehörden,  die  Einberufung  der
neuen  Stände  unter  der  neuen  Landtagsordnung,  das  destnitive
  Wahlgesetz,  das  so  sehnlich  erwartete  Ablbsungsgesetz,
baldigst  bekannt  gemacht  werden  und  zur  Anwendung  kommen
  sollten.  Die  durch  die  Verfassung  festgesetzte  ministerielle
  Verantwortlichkeit  sollte  bis  dahin  auf  den,  die  königlichen
  Befehle  contrasignirenden  Cabinetsministern  (v.  Lindenau
  und  v.  Minkwitz)  haften.  Die  seierliche  Uebergabe  der
Urkunde  an  den  biöherigen  Landtagömarschall  wurde  von  dem
altesten  der  Conferenzminister,  von  Nostitz,  durch  eine  gehaltvolle
  Rede  würdig  begleitet  und  darin  bemerke:  daß  die  schon
mit  diesem  Tage  in  Kraft  tretende  neue  Verfassung  zwar,  wie
jedes  menschliche  Werk,  noch  der  Verbesserung  und  Vervollständigung
  unterliege,  aber  auch  schon  in  ihrer  gegenwärtigen  Gestalt
  den  Geist  eines  höher  entwickelten  Staatslebens  in  sich
schließe,  und  daß  „das  Bewußtseyn,  nur  für  das  Gemeinwohl
  gehandelt  und  gewirkt  zu  haben,  für  die  bedeutenden
Opfer  entschcdigen  werde,  welche  zu  diesem  Zwecke  jetzt
Landesherr,  und  Stände  dargebracht;  indem  ZJener  der
Willkühr  entsagt,  unbedingt  Gutes  stisten  zu  können,
diese  dagegen  auf  das  schöne  Vorrecht  Verzicht  geleistet  hätten,
  des  Landes  Bestes  ausschließend  vertreten  und  berathen
  zu  dürfen.“  Der  Landtagémarschall,  Graf  v.  Bünau,
dankte  für  die  Uebergabe  der  Urkunde,  und  dieselbe  wurde
unter  Kanonendonner  und  Glockengeläute,  und  unter  Gewehrsalven
  der  aufmarschirten  Communalgarde=  und  Linien-Bataillons,
  von  ciner  ständischen  Deputation  in  fünf  Staals-