Die  neue  Verfassung.  607

Ministerien  oder  Behörden,  an  den  König  zubringen,  wie
auch  dieserhalb  die  Vorstände  der  Ministerien  förmlich  zu
verklagen,  und  zwar  vor  dem  zum  gerichtlichen  Schutze  der
Verfassung  begründeten  Staatsgerichtshofe,  der  aus  einem  vom
Koͤnige  gewählten  Präsidenten  und  zwölf,  zur  Hälfte  vom  Koͤnige,
zur  Hälfte  von  den  beiden  Kammern  gewählten  Richtern  besteht.
Derselbe  währt  von  einem  Landtage  zu  dem  andern  und  werden
  dessen  Mitglieder  zu  diesem  Behufe  besonders  verpflichtet
  und  ihres  Unterthanen=  und  gewöhalichen  Dienst-Eides
entbunden.  Diese  Behbrde  erkennt  über  Handlungen  der
Vorstände  der  Ministerien,  welche  die  Verfassung  umzustürzen
  drohen  oder  sie  in  einzelnen  Puncten  verletzen.  Anträge
wegen  Abänderungen,  Erläuterungen  oder  Zusätzen  der  Verfassungsurkunde,
  konnen  vom  Konige  an  die  Stände,  und
umgekehrt,  gebracht  werden;  zu  einem  gültigen  Beschlusse
aber  ist  die  Uebereinstimmung  beider  Kammern  vonnöthen.
Bei  nicht  erfolgender  Vereinigung  der  Regierung  und  der
Stände  über  zweifelhafte  Puncte  der  Verfassungsurkunde,
kommt  dem  Staatzgerichtshofe  die  Entscheidung  zu,  dessen
Ausspruch  als  authentische  Interpretation  gilt  und  befolgt
wird.  Schließlich  versichern  der  König  und  der  Prinz-Mieregent
  bei  ihrem  fürstlichen  Worte,  die  in  diesem  Staatsgrundgesetze
  des  Königreiches  enthaltenen  Zusagen  genau
erfüllen  und  die  Verfassung  gegen  alle  Eingrifse  und  Verletzungen
  kräftigst  schützen  zu  wollen,  ein  schdnes  bedeutsames
  Wort,  das  bisher  der  Sachsenfürsten  würdig  erfuͤllt
worden  ist.

Für  Sachsen  stiegen  mit  dieser  neuen  Ordnung  der  Dinge
freundliche  Hoffnungen  hernieder,  und  die  rüstige  Kraft,  womit
  das  in  seinem  Hauptplane  bereits  geordnete  Werk  nunmehr
  auch  in  seiner  Ausführung  angefaßt  wurde,  gab  Gewähr,
  daß  die  gegenwärtige  Generation  nicht,  wie  Moses,
das  gelobte  Land  der  neuen  Gestaltung  nur  von  fern
sehen  werde.  Eher  mußte  man  befürchten,  daß  die  junge
Saat  in  Sachsen  wohl  einen  vermögenden,  aber  nicht  immer
  einen  bereitwilligen  Boden  finden  werde,  in  welchem
das  Alte  zu  tiefe  Wurzeln  geschlagen  hatte  und  daher  oft