Innere  Verhaͤltnisse  der  neuesten  Zeit.  613

der  Gesetzentwürfe  über  die  gegenseitigen  Verhältnisse  der  Justiz-
  und  Verwaltungsbehdrden,  über  die  Aufhebung  und  Einführung
  der  privilegirten  Gerichtsstände  und  über  die  Errichtung
  von  Kreiödfrectionen,  als  Mittelbehörden  für  die  Verwaltung,
  wurden  vorbereitungsweise  auch  die  einer  zweckmäßigen
  Reform  entgegensehenden  Verhältnisse  der  evangelischen
Kirche  in  Berührung  gebracht.  Der  den  Ständen  vorgelegte
Vertrag  zwischen  der  Regierung  und  den  oberlausitzischen
Provinzialständen  vom  9.  Dechr.  1832  stellte  die  auf  alte
Verträge,  besonders  den  Traditionsreceß  von  1635  gegrün
deten  Verhältniße  der  Oberlausicz,  in  Uebereinstimmung  mit
dem  neuen  Staatsgrundgesetze,  und  brachte,  ohne  daß  dadurch
  die  durch  alte  Verfassung  und  mehrseitige  Rechte  gebeiligten
  Eigenthömlichkeiten  umgestoßen  wurden,  eine  guͤnstige
  Ausgleichung  der  Verfassungs=  und  Verwaltungsformen
jener  Provinz  mit  denen  der  Erblande  zuwege.  Mit  einer,
bisweilen  an  Breite  grenzenden  Gewissenhaftigkeit  wurde
auch  über  die  neue  Gesindeordnung  berathen,  ein  Gegenstand,
bei  welchem  freilich  so  manche  hergebrachte  Formen  dem  natürlichen
  Rechte  gegenüber  gestellt  waren  „wovon  Eines  so
gut  wie  das  Andere  berücksichtigt  seyn  wollte.  In  Betreff
der  Verpflichtung  zum  Waffendienste  wurde,  mit  Wegfall
früherer  Ausnahmen,  eine  größere  Gleichstellung  eingeföhrt,
hiermit  jedoch  der  Grundsaß  der  Stellvertretung  verbunden.
Ein  in  den  letztern  Jahren  vielfältig  zur  Sprache  gekommener
Gegenstand,  die  Emanzipation  der  Juden  in  Sachsen,  wurde
mit  vielem  Ernste  wieder  aufgenommen,  und  nach  längern  Erörterungen,
  wurde  man  wenigstens  dahin  einig,  daß  auf  dem
nächsten  Landtage  ein  Gesetz  über  die  verbesserten  Verhältnisse
dieser  Nation  im  Konigreiche,  berathen  werden  solle.  Wenn  die
ständischen  Verhandlungen  im  Ganzen  bei  weitem  nicht  mit  der
Schnelligkeit  vorschritten,  welche  die  Mehrzahl  des  Publicums,
ja  vielleicht  die  Kammern  selbst,  sich  versprochen  hatten,  so  hatte
dies  gleichwohl  seine  natürlichsten  Gründe;  denn  theils  hatte
sich  in  der  kurzen  Zeit,  wo  die  Oeffentlichkeit  der  Verhandlungen
  statt  fand,  noch  nicht  die  erforderliche  rhetorische
und  parlamentarische  Uebung  entwickeln  können.  theils  führte