IV

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Obligatorische  und  nicht-obligatorische
Versetzungsprüfungen,  Vorschriften

Inhaltsübersicht.

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für  die  schriftliche  Prüfung,  die
Prüfung  für  Obersekunda  .  .  121

Allgemeine  Betrachtungen  .  127

D.  Die  Reifeprüfung.

Zweck  der  Prüfung.  .  .  .  ....13
Zusammensetzung  d.  Prüfungskommission  135

Zulassung  bez.  Zurückweisung  .  .  139
Betragen,  sittliches  Verhalten  .  .  142
Mündliche  Prüfung  (Religion,  Alte
Sprachen,  Neuere  Sprachen,  Geschichte,
  Deutsch,  Mathematik  und
Physik).  .  150
Schriftliche  Prüfung  (Stellung  der  Aufgaben)
  .  ..  .  166
Beurteilung  der  schriftlichen.  Arbeiten  .  173

Zurückweisung  und  Dispensation  von  der
mündlichen  Prüfung  .  .  175
Die  Kompensation,  das  Bestehen  der
Prüfung,  Schulreform  in  Preußen
und  Frankreich  .  .  180
Der  Prüfungskommissar  .  189
Varia  .  .  192
Allgemeine  Betrachtungen  (Mangel  einer
einheitlichen  Vorbildung  für  die  Universität
  in  Deutschland;  allmähliche
Erleichterung  der  Prüfung)  .  .  195

IV.  Die  Aufsichtsbehörden  für  das  höhere  Lehramt.
A.  Die  Zentralbehörden  (Ministerien  usw.).

a)  Äußere  Organisation:
Geschichtliches,  Namen  202.205
Leiter  u.  Mitglieder  der  Zentralbehörden  209

Gliederung  der  Ministerien  .  .  212
b)  Innere  Organisation:
Medizin,  technischer  Unterricht,  Kunst  .  221
Verbindung  einzelner  Dezernate  .  224

Sitzungen,  Geschäfteordnung
  .  227
Entscheidungen,  Stellung  der  Mitglieder
der  Ministerien  zu  den  Abteilungschefs
  und  zu  den  Ministern  .  228
Fachmänner  und  Nicht-Fachmänner,
Einheitlichkeit  der  Zentralbehörden,
das  Sächsische  Kultusministerium  .  230

Instruktionen,

B.  Zentralmittelbehörden  (Zwischen-  oder  Provinzialbehörden).

a)  Äußere  Organisation:
Namen,  Geschichtliches
Vorsitzende  und  deren  Stellvertreter.

.  235
.  239

b)  Innere  Organisation:
Mitglieder,  ihr  Amt  und  ihre  Vorbildung  242

3  Gruppen  von  Zentralmittelbehörden:

1.  Gruppe:  Bayern,  Baden,  Württemberg,
  Braunschweig  .  243
2.  Gruppe:  Österreich,  Bremen,  Hamburg  244
3.  Gruppe:  Anhalt,  Hessen,  Preußen,
Oldenburg  .  2583
Art  der  Zusammensetzung.  der  Behörden
in  jeder  dieser  Gruppen  243  —54

|  Geschäftskreis

dieser  Behörden,  dazu
die  der  Hamburger  Schulsynode,
der  Badischen  Beiräte,  der  Braunschweigischen
  Kuratorien,  der  sächsischan
  Schulkommissionen  und
Württemberg.  Studienkommissionen
Sitzungen,  Instruktionen,  Art  der  Geschäftsbehandlung
  .  .  273
Vetorecht  des  Vorsitzenden  der  Zentralmittelbehörden
  (u.  a.  der  preußischen
Oberpräsidenten  und  der  österreichischen
  Landeschefs)  .  279
Revisionen  .  en  .  285
Berichte  .  ..  .  .  287
Allgemeine  Betrachtung  .  .  292

254

V.  A.  Titel  und  Rang.  B.  Gehalt,  Pflichtstundenzahl,  Schulgeld.

Mitel  und  Rang  (Tabellen  u.  Bemerkungen)  300

Gehalt  und  Pflichtstundenzahl  .  .  308

1.  der  Direktoren  .  .  309

2.  der  Professoren  und  Oberlehrer  316
(Tabellen  und  Bemerkungen  :  Oberlehrer-

  und  Richtergehälter  in

Deutschland  und  Österreich,  Rangu.

  Gehaltsklassen,  Rechtsansprüche

auf  Gehalt  und  Zulage  u.  a.)..  .  324
Schulgeld  (Tabellen  und  Bemerkungen)  329