Ziel  und  Schwierigkeit  der  Aufgabe.  5

Nun  wäre  es  ja  ein  leichtes,  Ausstellungen  über  Ausstellungen  zu  machen,
wie  man  sie  wohl  hier  und  da  gehört,  die  übrigens  auch  andere  gleichgestellte,
akademisch  gebildete  Beamte  an  ihren  Verwaltungen  machen  könnten.  Aber
das  soll  nicht  so  unmittelbar  geschehen;  es  ist  ja  auch  bedenklich,  von  allgemeinen
  Gesichtspunkten  aus  an  (Geschäftszweige,  in  welchen  es  mehr  aufs
Praktische  schließlich  ankommt,  einen  Maßstab  anzulegen.  Vielmehr  soll  ein
indirekter  Maßstab  gesucht  und  angewandt  werden.  In  Deutschland  gibt  es  ja
genug  gesonderte  Schulverwaltungen,  sie  haben  sich  bis  jetzt,  meist  unbeeinflußt
voneinander,  entwickelt  und  wenn’  man  sie  nebeneinanderstellt,  so  kritisiert
schon  ganz  von  selbst,  eben  in  dieser  Nebeneinanderstellung,  ein  System  das
andere;  die  Vorzüge,  Verbesserungen,  die  in  dem  einem  jüngst  geschehen,  weisen
auf  die  Nachteile,  Altertümlichkeiten  des  andern  hin,  es  bedarf  meist  gar  keiner
Worte,  um  darauf  aufmerksam  zu  machen,  in  einer  Art  von  mehrfacher  Selbstbespiegelung
  zeigen  sich  uns  mit  ihren  verschiedenen  Rechten  und  Pflichten  die
höheren  Lehrämter  der  deutschen  Staaten.  Zu  ihnen  soll  sich  noch  das  Mittelschullehreramt
  in  Österreich  gesellen.  Der  österreichische  Staat,  bis  vor  einem
Menschenalter  äußerlich  politisch  mit  Deutschland  verbunden,  hat  ein,  man
möchte  sagen  bis  aufs  I-Pünktchen  ausgearbeitetes  und  wohldurchdachtes  Schulverwaltungssystem,
  dessen  Grundstein  vor  einem  halben  Jahrhundert  ja  mit  von
einem  Manne  gelegt  ist,  der  auch  unser  preußisches  höheres  Schulwesen  geleitet
hat;  außerdem  sind  auch  jetzt  noch  die  Beziehungen  so  enge,  daß,  wenn  man
es  auch  von  gewissen  Seiten  nicht  haben  will,  die  kulturellen  und  geistigen
Fäden  hinüber-  und  herüberschießen,  zu  wshrhaftem  Nutzen  und  Frommen  des
einen  wie  des  anderen  Großstaates.e  So  wird  das  österreichische  höhere  Lehramt
  in  seiner  Darstellung  sehr  vieles  zur  Beleuchtung  der  andern  beitragen.

Sofort  aber  hört  man  einen  neuen  Einwand  von  vielen  erheben.  Was
nützt  es,  wenn  man  eine  große  Zahl  von  Verordnungen,  Verfügungen  nebeneinanderstellt,
  es  bleibt  das  alles  ja  meist  Papier!  Die  Wirklichkeit  solcher
Schulsysteme  ist  daraus  nicht  zu  erkennen.  Ja,  wer  kennt  denn  die  Wirklichkeit
des  höheren  Schulwesens  in  Deutschland  und  Österreich  tiberhaupt?  und  ist  es
überhaupt  möglich,  sie  kennen  zu  lernen?  Wenn  man  den  Zustand  der  höheren
Schulen,  die  Rechte  und  Pflichten  der  höheren  Lehrer  in  den  Staaten  Deutschlands
  und  Österreichs  so,  wie  sie  in  Wirklichkeit  infolge,  vielleicht  auch  trotz
behördlichen  Verfügungen  liegen,  in  Augenschein  nehmen  wollte,  müßte  eine
ständige  deutsch-österreichische  Unterrichtskommission,  die  recht  viel  Mitglieder
hätte,  fortgesetzt  auf  Besichtigungsreisen  sich  befinden,  um  selbst  zu  sehen  und
zu  hören.  Solche  Behörde  aber  gibt  es  nicht  und  kann  es  nie  geben;  die  jetzt
wirkende  Reichsschulkommisson  hat  es  bekanntlich  nur  mit  der  Prüfung  der
Anträge  seitens  solcher  deutscher  Schulen  zu  tun,  die  gültige  Zeugnisse  über
die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Dienst  auszustellen
wünschen;  ihre  Existenz  rührt  also  von  dem  her,  was  Reichssache  ist,  dem
Militärwesen,  und  nur  insoweit  hat  es  diese  Kommission  auch  mit  höheren
Schulen  zu  tun.  Weder  das  niedere  noch  das  höhere  Schulwesen  ist  ja  Reichssache.

  Aber  abgesehen  davon,  daB  es  schier  unmöglich  ist,  die  Eigenart  des
1?