6  Einleitung.

landsschulen  gerufen!),  das  scheinen  mir  curae  posteriores  zu  sein,  wahrlich  die
deutschen  Inlandsschulen  hätten  ein  Reichsschulamt  nötiger,  das  wirken  könnte,
ohne  berechtigte  Eigentümlichkeiten  zu  zerstören.  Die  innere  politische
Lage  scheint  allerdings  solcher  Reichs-OÖberschulbehörde  nicht  günstig  zu  sein,
aber  nimmer  kann  es  diesen  Gedanken  schaden,  einmal  Umschau  gehalten  zu
haben,  wie  denn  nun  das  höhere  Lehramt  in  Deutschland  und  Österreich  eigentlich
  aussieht;  und  so  hoffe  ich,  wird  die  folgende  schulvergleichende  Darstellung
such  von  diesem  Gesichtspunkt  nützlich  sein.

Und  nun  muß  auch  von  der  Schwierigkeit  des  Unternehmens  geredet
werden,  auch  nur  deswegen,  um  das  Ganze  zu  entschuldigen.  Da  ich  ganz
"besonders  mich  bemüht  habe,  ins  einzelne  einzudringen,  so  war  es  nicht  leicht,
überall  das  Material  herbei  zu  schaffen.  Die  Handbücher  der  Pädagogik  bieten
in  den  Artikeln  über  die  einzelnen  Länder  nur  Öberflächliches,  teils  Veraltetes,
wie  es  nicht  anders  sein  kann.  Auch  Baumeisters  Handbuch  I,  2  (die  Einrichtung
  und  Verwaltung  des  höheren  Schulwesens  in  den  Kulturländern  von
Europa  und  in  Nordamerika  1897)  genügt  solchen,  welche  nicht  bloß  Namen
und  vielleicht  etwas  Geschichtliches  von  den  Schulbehörden,  sondern  deren
innere  Organisation  wissen  wollten,  durchaus  nicht  und  kann  auch  nicht
genügen,  womit  das  verdienstvolle  Werk  nicht  im  geringsten  herabgesetzt  werden
soll;  auch  das,  was  Rethwisch  1893  in  dem  Buch:  Deutschlands  höheres  Schulwesen
  im  neunzehnten  Jahrhundert  (Geschichtlicher  Überblick  im  Auftrage
des  Königlichen  Preußischen  Kultusministeriums)  bot,  führt  zu  wenig  in  die
Tiefe,  wie  es  ja  auch  bei  einer  für  Weltausstellungszwecke  verfaßten  Schrift
nicht  anders  geboten  erschien;  ebenso  können  die  40  Seiten,  welche  derselbe
Verfasser  jüngst  in  dem  ebenfalls  für  Weltausstellungszwecke  verfaßten  größeren
Werke  (Die  höheren  Lehranstalten  und  das  Mädchenschulwesen  im  deutschen
Reich  von  C.  Rethwisch,  R.  Lehmann,  Gertrud  Bäumer,  herausgegeben  von
W.  Lexis,  Berlin  1904)  über  die  Schulverwaltung,  die  Lehrerschaft,  ihre  Vorbildung,
  über  das  Lehramt  geschrieben,  das  Thema  doch  nicht  erschöpfen;  abgesehen
  davon,  daß  die  Verwaltungen  einer  großen  Anzahl  von  Kleinstaaten
wie  Anhalt-Dessau,  Braunschweig,  Hamburg,  Bremen  dort  nicht  berücksichtigt
werden  konnten,  durfte  auch  diesmal  von  dem  Verfasser,  wie  es  eben  ein  solches,
im  Auftrage  einer  Zentralbehörde  geschriebenes  Buch  mit  sich  brachte,  eine
Fülle  von  Einzelheiten,  die  in  ihrer  Art  für  manche  Staaten  sehr  charakteristisch
waren,  einfach  nicht  erwähnt  werden;  selbstredend  soll  auch  dies  kein  Vorwurf
sein.  Da  also  zusammenfassende,  irgendwie  nur  annährend  erschöpfende  Werke
fehlten,  so  konnten  nur  Sonderwerke  über  einzelne  Staaten  zu  Rate  gezogen  werden,
über  Baden  das  von  Joos,  über  Württemberg  Fehleisen,  über  das  Königreich
Sachsen  Kretzschmar,  über  Hessen  Nodnagel?)  usw.,  welche  einzeln  unten  namhaft

))  Auch  Rethwisch  (Einleitung  zu  den  Jahresberichten  über  das  höhere  Schulwesen,
Bd.  XVII,  1908)  ruft  darnach  mit  Recht,  äußert  allerdings  sehr  weitgehende  Wünsche.

9)  Joos,  Die  Mittelschulen  im  Großherzogtum  Baden.  2.  Ausgabe,  Karlsruhe  1898.  —
Fehleisen,  Sammlung  der  wichtigsten  Bestimmungen  für  die  Gelehrten-  und  Realschulen
Württembergs.  Stuttgart  1900.  —  Kretzschmar,  Das  höhere  Schulwesen  im  Königreich