Ziel  und  Schwierigkeit  der  Aufgabe.  7

macht  werden.  Indessen,  wenn  nur  auf  solche  Bücher  zurückgegangen  wäre,
ıre  dies  Buch  durchaus  schematisch  geblieben,  wie  diese  Bücher  mehr  oder
niger  alle.  Jene  Zusammenstellung  von  Verfügungen  einer  Schulbehörde
es  Staates  läßt  nicht  immer  in  den  inneren  Betrieb,  besonders  der  Aufsichtsıörden,
  hineinblicken;  so  blieb  denn  nichts  anderes  übrig,  als  unmittelr
  die  Güte  der  Schulaufsichtsbehörden  in  Deutschland  und  Österreich  in
ıspruch  zu  nehmen  durch  eine  Reihe  Anfragen,  welche  auf  ihre  innere
ganisation,  auf  Vorbildung  der  Mitglieder  dieser  Behörden,  Verbindung  der
zernate,  bureaukratisches  oder  Kollegialsystem  u.  a.  sich  bezogen;  nur  was
eußen  anbelangt,  mußte  ich  mich  mit  dem,  was  Werke  wie  von  Rönne  (Ver-!tungsrecht,
  das  Unterrichtswesen  des  preußischen  Staates),  v.  Brauchitsch
e  neuen  preußischen  Verwaltungsgesetze.  Fortgeführt  und  herausgegeben
ı  Studt  und  Braunbehrens),  Wiese-Kübler,  Wiese-Irmer,  Beier  u.  a.  boten,
rieden  geben,  denn  bei  dem  hohen  Alter  unserer  preußischen  Schulgesetzung
  —  geht  doch  die  Einrichtung  der  Behörden  auf  die  Stein-Hardenborgsche
oche  zurück  —  lieferten  die  Gesetzseammlungen  von  1808  usw.  und  das  Zentraltt
  für  die  gesamte  Unterrichtsverwaltung  stets  reiches  und  authentisches
Material,  außerdem  ist  manches  ja  den  preußischen  Oberlehrern  durch  amtliche
Erfahrung  und  Tätigkeit  bekannt  genug.

Für  andere  Staaten  aber  war  ich  neben  den  gedruckten  seltenen  Werken
über  ihre  Verwaltungen  in  hohem  Grade  auf  jene,  auf  meine  Bitten  erfolgten
persönlichen  und  amtlichen  Mitteilungen  angewiesen,  und  dieselben  sind  von
allen  Seiten  in  so  reicher  Fülle,  in  so  detaillierter  Weise  erfolgt,  daß  mir
hier  tatsächlich  Raum  und  Gelegenheit  fehlen  würde,  wollte  ich  so  danken,
wie  ich  müßte.  Besonders  aber  von  Österreichischer  Seite  ist  mir  bei  Abschnitt
  IV  über  so  viele  Dinge  administrativer  wie  schultechnischer  Art
eine  so  wohlwollende,  eingehende,  fortgesetzt  sich  wiederholende  Aufklärung
  gegeben,  daß  die  Darstellung  dieser  Schulverwaltung,  in  erster
Linie  die  des  Ministeriums,  diejenige  meines  engeren  Vaterlandes  an  Ausdehnung
fast  übertrifft.  Dazu  hatten  sich  mehrere  Staaten  bereit  erklärt,  in  ihren  höheren
Verwaltungsstellen  die  Druckbogen  zur  Korrektur  lesen  zu  lassen;  ich  glaube  also,
das  hier  Dargebotene  gibt  doch  ein  Bild  von  dem  wirklichen  Zustande  des
höheren  Lehramts  in  Deutschland  und  Österreich;  habe  ich  doch  äußerst  selten
etwa  diplomatisch  gehaltene  Auskünfte  erhalten,  ich  konnte  das  durch  Vergleich
mit  den  entsprechenden  Antworten  anderer  Staaten  leicht  feststellen  und  wo
solch  ein  leiser  Argwohn  in  mir  aufstieg,  bin  ich  in  der  Darstellungsart  ebenfalls
  vorsichtig  gewesen.

Den  auf  diese  Weise  gewonnenen  Stoff  zu  gestalten,  war  gewiß  schon  an
und  für  sich  eine  neue  Schwierigkeit;  diese  wurde  durch  die  Art  der  Disposition
noch  gesteigert.  Es  ging  nicht  an,  jeden  einzelnen  Staat  für  sich  erst  abzu-Sachsen.

  Leipzig  1908.  —  Nodnagel,  Das  höhere  Schulwesen  im  Großherzogtum  Hessen.

Gießen  1903.  —  Krüger,  G.,  Verordnungen  und  Gesetze  für  die  Gymnasien  des  Herzogtums
Anhalt-Dossau  1900