34  II.  Die  Vorbedingungen  für  das  höhere  Lehramt.

und  Lysias.  Das  Thema  der  Hausarbeit  ist  auf  den  Kreis  dieser  Autoren  nicht
beschränkt.  —  In  Hessen  verlangt  man  außer  der  Lektüre  der  Gymnasialschriftsteller
  auch  solche  von  Plautus,  Terenz,  Äschylos,  Euripides,  Aristophanes.  —

Geht  hier  die  Spezialisierung  schon  soweit,  daß  von  Platon  „die  zugänglicheren
  Dialoge“  gelesen  sein  müssen,  so  ist  man  in  Württemberg  noch
weiter  gegangen:  sogar  einzelne  Reden  und  Bücher  von  alten  Autoren  werden
genannt!  Ohne  Bezeichnung  von  Büchern  werden  hier  nur  genannt:  Catullus,
Horatius,  Homer,  und  Sallustius,  Jugurtha  und  Catilina  (also  die  Fragmente  der
Historien  nicht).  Sonst  aber  liest  man:  Cicero  pro  Milone,  actio  in  Verrem  II,
1,  4  de  signis,  orator,  Brutus,  disputationes  Tascul.  I  und  de  legibus  I;  Plato
Phädon  und  Phädrus,  Demosthenes  Olynthische  und  Philippische  Reden,  Äschylus
Perser,  Sophokles  Ödipus  R.  und  Antigone  (mehr  nicht!),  Euripides  Iphigenia
Taurica.

Einzelne  Bücher  sollen  gelesen  sein  von:  Livius  XXI—XXV.  Taeitus  Annales
  I.  II.  XIV—XVI,  Historiee  I,  IV,  V.  Germania,  Dialogus.  Vergilius  Äneis
I.  DO.  IV—  VI.  Bucolica  (also  ganz),  Georgica  aber  nur  lib.  I;  von  Propertius
nur  das  letzte  Buch,  von  Herodot  I.,  VII,  VIII,  von  Xenophon  nur  die  Memorabilien,
  von  Thucydides  Buch  I,  II,  VI.  und  von  Plautus  Miles  gloriosus  und
Mensechmi;  freilich  trotz  dieser  Spezialisierung  ist  der  Kreis  doch  weiter  als
im  benachbarten  Bayern,  wo  Stellen  aus  den  vorzüglichsten  Klassikern  der
Schule,  namentlich  aus  Horaz,  Cicero,  Tacitus,  Homer,  Sophokles  und  Demosthenes
(Staatsreden)  vorgelegt  werden;  die  künstlichste  Interpretation  des  „namentlich“
wird  weder  Äschylus  noch  Catullus,  Propertius,  Plautus  zu  den  Schulklassikern
rechnen  können.

Auch  im  Königreich  Sachsen  sind  einzelne  Autoren  namhaft  gemacht,
aber  nur  in  den  Forderungen  für  die  zweite  Stufe,  „im  Lateinischen  jedenfalls
Cäsar,  Sallust,  erhebliche  Partien  aus  Livius,  von  Cicero  die  wichtigeren
Reden  und  einige  seiner  übrigen  Schriften,  von  Vergil  mindestens  die  Äneis,
von  Ovid  die  Metamorphosen  sowie  Elegien  von  ihm  und  andern  Elegikern;
im  Griechischen  Homer  und  Herodot,  von  Xenophon  die  Anabasis  und
größere  Stücke  aus  den  Memorabilien  und  der  Hellenika,  ferner  die  Reden
des  Lysias  sowie  von  Platon  wenigstens  die  Apologie  und  den  Kriton“.  Dies
Maß  für  Sekunda  in  Sachsen  übersteigt  die  bayerischen  Postulate!

Überall  wird  Fertigkeit  oder  einige  Übung  im  Lateinsprechen  vorausgesetzt,
Bekanntschaft  mit  den  philologischen  Hilfswissenschaften  sowie,  was  sehr  wichtig
ist,  Bekanntschaft  mit  der  strengen  Methode  philologischer  Kritik  und  Exegese
(wissenschaftliche  Schulung  in  der  Methode  der  Erklärung);  daß  in  Bayern  bei
der  zweiten  Prüfung  noch  Archäologie  besonders  betont  wird,  ist  schon  gesagt.

Soviel  über  die  klassische  Philologie  und  ihre  Bedeutung  in  den  Staatsprüfungen
  Deutschlands  und  Österreichs.  Kürzer  können  wir  uns  schon  über
die  neueren  Sprachen  fassen.  Zunächst  ist  zu  bemerken,  daß  nur  Bayern  eine
ganz  bestimmte  Zahl  von  Schriftstellern  vorgeschrieben  hat,  welche  gelesen  sein
müssen  schon  zur  ersten  Prüfung.  8  47.  Die  Literaturerscheinungen,  deren
Lektüre  in  Bayern  vorgeschrieben  ist,  sind:  a)  im  Französischen:  Corneille: