B.  Der  praktische  Vorbereitungsdienst.  43

in  Berlin  zurechnet,  zwölf,  in  der  Hauptstadt  jeder  Provinz  in  der  Regel
eins;  einige  von  ihnen  knüpfen  an  ehrwürdige  historische  Überlieferung  an.
Sonst  sind  in  Preußen  nur  noch  Gymnasialseminare  vorhanden,  an  welchen
die  Kandidaten  unmittelbar  allein  dem  Direktor  unterstellt  sind,  im  Jahre
1908/4  waren  es  44.

Auch  in  Hessen,!)  wo  das  preußische  Seminar-  neben  dem  Probejahr  großen
Anklang  findet,  sind  drei  Gymnasialseminare  vorhanden,  am  Neuen  Gymnasium
in  Darmstadt,  in  Gießen,  am  Realgymnasium  in  Darmstadt.

Ebenso  werden  in  Bayern  die  didaktisch  -pädagogischen  Kurse,  wie  die
amtliche  Bezeichnung  lautet,  an  höheren  Lehranstalten  durchgemacht,  augenblicklich
  an  acht  Anstalten:  am  Wilhelms-Gymnasium  in  München,  an  je  einem
solchen  in  Würzburg,  Erlangen,  Regensburg,  Neuburg  a./D.,  Neustadt  a.  d.  H.
und  Straubing.  —  Auch  in  Braunschweig  ist  ganz  nach  preußischem  Muster
ein  Gymnasialseminar  an  einem  dortigen  Gymnasium  eingerichtet.

Endlich  ist  noch  erwähnenswert,  daß  in  Württemberg,  das  praktische
Jahr  verbunden  ist  mit  der  zweiten  Dienstprüfung,  auf  welche  die  Kandidaten
sich  während  desselben  vorzubereiten  haben;  sie  haben  am  Schluß  zwei  Probelektionen
  abzuhalten.  —  Ähnlich  heißt  es  für  das  Königreich  Sachsen  $  8:
„Außerdem  hat  jeder  Kandidat  eine  Lehrprobe  abzuhalten“,  auch  hier  ist  die
wissenschaftliche  mündliche  Staatsprüfung  noch  mit  solcher  praktischen  Forderung
verbunden.

Sonst  ist  überall  die  wissenschaftliche  Staatsprüfung  durchaus  getrennt
von  Beweisen  praktischer  Lehrtätigkeit.

Zweck  des  Vorbereitungsdienstes,.

Der  Zweck  des  Vorbereitungsdienstes  muB  überall,  bei  zweijähriger  wie
einjähriger  Dauer,  derselbe  sein:  Die  theoretische,  wie  praktische  Einführung  in
das  Lehramt;  dort,  wo  zwei  Jahre,  ein  Seminar-  und  ein  Probejahr,  verlangt
werden,  wird  natürlich  das  erste  Jahr  mehr  der  Theorie  dienen,  obgleich  auch
schon  in  dieser  Zeit  Unterrichtsproben  abgelegt  werden  sollen.

Die  preußische  Ordnung  sagt  in  $  2  über  den  Zweck  des  Seminarjahres:
„Das  Seminarjahr  ist  dazu  bestimmt,  die  Kandidaten...  ..  mit  den  Aufgaben
der  Erziehungs-  und  Unterrichtslehbre  in  ihrer  Anwendung  auf  höhere
Schulen  und  insbesondere  mit  der  Methodik  der  einzelnen  Unterrichtsgegenstände
  bekannt  zu  machen,  sowie  durch  Darbietung  vorbildlichen  Unterrichte.“


Und  Hessen  $1:  „  .  .  haben  die  Aufgabe,  die  Aspiranten  für  das  höhere
Lehramt  mit  den  pädagogischen  Theorien  bekannt  zu  machen,  in  ihrer  fachwissenschaftlichen
  Bildung  für  die  Zwecke  des  Unterrichts  und  der  Erziehung
zu  fördern  und  zur  praktischen  Anwendung  der  gewonnenen  Kenntnisse  anzuleiten“;
  ähnlich  Sachsen-Weimar  $  2A  (s.  oben).

Indessen  auch  da,  wo  ein  einjähriger  Vorbereitungsdienst  eingeführt  ist

1)  Statistisches  Jahrbuch  XXIV,  Jahrgang  1903/4.