B.  Der  praktische  Vorbereitungsdienst.  51

prüfung  in  zwei  zu  sein!):  erst  eine  rein  fachwissenschaftliche  (also  zwei
Hauptfächer  und  vielleicht  dazu  Philosophie)  und  eine  mehr  praktische,  die,
wie  in  Württemberg,  womöglich  erst  nach  Absolvierung  einer  praktischen  Vorbereitungszeit
  abzulegen  wäre.  Dann  wäre  die  Art,  wie  man  sich  für  die  Nebenfächer
  vorbereiten  muß,  die  doch  mehr  eine  gedächtnismäßige  ist  und  von
manchem  neben  der  rein  wissenschaftlichen  Vorbereitung  recht  lästig  empfunden
wird,  viel  leichter  zu  ertragen,  und,  was  die  Hauptsache  ist,  ein  viel  größeres
Interesse  wäre  für  die  Pädagogik  vorhanden.  Ich  weiß  nicht,  ob  ich  nur  meine
persönliche  Erfahrung  ausspreche:  wenn  man  die  Klassiker  der  Literaturen
studiert,  liest  man  ungern  pädagogische  Schriftsteller  und  Werke,  vor  allen
Dingen,  weil  auf  der  Universität  erzieherische  Betätigung  vollkommen  fehlt  —
mit  Recht.  Pädagogische  Theorien  erwecken  erst  Teilnahme  und  Interesse
durch  praktische  Ausübung:  wenn  man  in  die  Augen  von  Schulbuben  gesehen,
erst  dann  blickt  man  sich  gern  nach  der  Theorie  um  und  nach  der  Methodik
einzelner  Unterrichtsfächer:  während  der  letzten  Semester  und  der  Vorbereitung
zum  Examen  betrachtet  man  —  ganz  naturgemäß  —  die  Beschäftigung  mit
Pädagogik  und  auch  oft  eine  solche  mit  den  Nebenfächern  als  eine  unangenehme
Unterbrechung  tiefer  wirkender,  wahrhaft  fesselnder,  selbständiger  Studien,  welche
nur  durch  den  verhaßten  Examenszwang  solche  Unterbrechung  sich  gefallen  lassen
müssen.  Deshalb  ist  die  württembergische  Trennung  in  zwei  Examina  —  ein
Fachexamen  und  ein  praktisches  —  ebenso  die  Möglichkeit  in  Österreich  für
jeden  Kandidaten,  sich  in  zwei  Abschnitten  prüfen  zu  lassen,  durchaus  zu  billigen.
Diese  Trennung  macht  natürlich  die  Prüfung  leichter,  weil  sie  naturgemäßer  ist
und  nicht  mit  den  verschiedenartigsten  Dingen  uns  den  Kopf  vollpfropfen  heißt.

Die  jüngste  Neuordnung  der  Oberlehrerprüfung  in  Preußen,  welche,  wie
oben  gezeigt,  von  vielen  deutschen  Staaten  nachgeahmt  wurde,  hatte  den  Zweck,
unsern  Stand  einheitlich  zu  machen  und  hat  es  auch  erreicht  dadurch,  daß  ein
Hauptfach  für  Prima  und  zwei  Nebenfächer  als  condicio  sine  qua  non  aufgestellt
wurde.  Es  mußte  natürlich  hierbei  auf  schwächer  begabte  Kandidaten  Rücksicht
  genommen  werden;  hätte  man  an  der  Forderung  von  1866:  drei  Hauptfächer
  oder  von  1887:  zwei  Hauptfächer  festgehalten,  so  wären  zu  viele  entweder
  ganz  durchgefallen,  oder  man  hätte  jenen  höchst  unerfreulichen  Zustand
nicht  aus  der  Welt  geschafft,  nach  dem  Öberlehrer  (Lehrer)  verschiedener  Abstufungen,
  mit  Befähigungen  für  Tertia,  Untersekunda,  Obersekunda,  Prima  nebeneinander
  weiter  existierten,  unter  denen  manche  später  ganz  von  der  Beurteilung
des  Anstaltsleiters  abhingen:  der  letztere  konnte  sie  bei  tüchtiger  pädagogischer
Bewährung  der  Behörde  für  den  Unterricht  auch  in  den  höchsten  Klassen  und
damit  zur  weiteren  Beförderung  vorschlagen,  wie  es  jetzt  auch  für  Bayern

I)  Während  dies  geschrieben,  liest  man  in  den  Zeitungen,  daß  die  Studenten  des
höheren  Lehrfaches  den  preußischen  Kultusminister  um  Einführung  des  „Philosophicums“
in  einer  Petition  gebeten  haben,  eines  Examens  über  „allgemeine  Bildung“  nach  4  Semestern.
—  Was  in  der  Monatsschrift  für  höhere  Schulen  1905,  2.  Heft  gegen  diese  Forderung  gesagt
ist,  ist  nicht  stichhaltig,  hier  wird  gar  nicht  berücksichtigt,  daß  in  anderen  Staaten,  Württemberg,

  Österreich,  solche  oder  ähnliche  Trennung  schon  besteht.
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