54  Il.  Die  Vorbedingungen  für  das  höhere  Lehramt.

sation  (in  Österreich  direkt  verboten)  nicht  doch  zu  sehr  nach  der  Schule
schmecke,  ebenso  die  eingehende  Spezialisierung  der  württembergischen
und  bayerischen  Anforderungen  in  bezug  auf  die  Lektüre,  bei  der  sogar  einzelne
  Bücher  kleinerer  Dichtungen,  wie  der  Georgica,  vorgeschrieben  sind;  ebenso
die  Anfertigung  eines  deutschen  Aufsatzes  in  den  beiden  süddeutschen  Königreichen.

Weniger  bestimmt  werden  die  Schlüsse  lauten,  welche  aus  der  Vergleichung
  des  praktischen  Vorbereitungsdienstes  in  den  Staaten  sich
ziehen  lassen.  Zuerst  wird  auch  hier  die  freiere  Form  des  zwischen  dem
Direktor  und  dem  Kandidaten  vereinbarten  Themas,  wie  es  Hessen  gestattet,
  besser  gefallen  als  das  in  Preußen  und  Sachsen-Weimar  vom  Seminarleiter
  gewählte.  Ja,  am  besten  wird  es  wohl  sein,  wenn  während  des  Vorbereitungsdienstes,
  wie  im  Königreich  Sachsen  und  in  Österreich,  eine  größere
schriftliche  pädagogische  Arbeit,  die  drei  Monate  vor  Schluß  der  Zeit  abzuliefern
ist,  überhaupt  gar  nicht  verlangt  wird.  Soeben  haben  die  Kandidaten  eine  umfangreichere,
  pädagogische  oder  philosophische  Arbeit  bei  der  Staatsprüfung  angefertigt;
  jetzt  sollen  sie  sofort  eine  neue  derartige,  wenn  auch  mehr  praktischpädagogische
  Arbeit  beginnen?  Einigermaßen  Zweck  hätten  solche  Arbeiten
aber  nur,  wenn  sie  sich  eng  an  einzelne  Unterrichtsfächer  anschlössen,  also  die
Methodik  derselben,  Verteilung  des  Stoffes  auf  einzelne  Klassen,  und  anders
behandelten.  Leider  aber,  da  nun  einmal  die  Anfertigung  einer  größeren  Arbeit
auf  dem  Papier  steht,  macht  dann  die  Praxis,  wie  es  der  Verfasser  selbst  erlebt
hat,  daraus  eine  Art  Neuauflage  der  pädagogischen  Prüfungsarbeiten  des  eben
bestandenen  Examens;  rein  historische  oder  rein  theoretische  Themata  dürfen  also
nicht  gegeben  werden  wie  etwa:  die  Klosterschulen  im  Mittelalter,  oder:  Über  die
Aufmerksamkeit,  über  die  Apperzeption,  über  Lohn  und  Strafe!)  und  ähnliches.
Jeder  weiß,  was  diese  Arbeiten  sind:  fleißig  und  geschickt  angefertigte  Eixzerpte
aus  größeren  pädagogischen  Handbüchern;  jeder  weiß  auch  ihr  Schicksal:  sie
werden  vorgelesen  in  den  Sitzungen  pädagogischer  Seminare,  um  später  mit
einem  Berichte  des  Leiters  an  die  Behörde  geschickt  zu  werden,  wo  sie  in  der
Registratur  einstauben.  Jeder  weiß  auch,  daß  zwar  die  pädagogische  Staatsprüfungsarbeit
  zu  einem  wirklich  sachverständigen  Zensor  kommt,  daß  dagegen
die  größeren  pädagogischen  Seminararbeiten  naturgemäß  vor  ein  Forum  gelangen,
das  in  den  meisten  Fällen  nicht  ganz  zuständig  ist  in  philosophisch-pädagogischen
Dingen,  wenigstens  sich  oft  erst  zuständig  machen  muß.

Den  richtigen  Weg  zeigen  hier  die  Staaten,  welche  nur  ab  und  zu  kleinere
schriftliche  Elaborate  verlangen,  wie  z.  B.  Österreich.  Welches  würde  der  Inhalt
derselben  sein?  Natürlich  nicht  Elaborate  über  theoretische  Pädagogik  —  die
werden  ja  immer  lang!  —  sondern  über  praktische,  sehr  praktisch-pädagogische
Dinge  Vor  allen  Dingen  erscheint  es  nötig,  daß  die  Oberlehrerkandidaten
lernen,  schnell  von  einem  Tag  zum  andern,  oder  auch  innerhalb  weniger
Tage,  über  eine  konkrete  pädagogische  Aufgabe  aus  Handbüchern  sich  zu
orientieren  und  dann  einen  kurzen  (10,  20  Minuten)  dauernden  Vortrag  darüber

I)  Themata  solcher  zweckmäßigen  sowie  unzweckmäßigen  Arbeiten  vergl.  bei  Fries
S.  158,  154.