B.  Der  praktische  Vorbereitungsdienst.  55

in  der  Sitzung  zu  geben,  aber  ohne  denselben  zu  Haus  schriftlich  fixiert  zu
haben,  natürlich  auch  ohne  denselben  in  der  Sitzung  abzulesen.  Unbedingt
müßte  zu  Haus  eine  „Präparationsskizze“,  wie  es  in  Österreich  heißt,  gemacht
werden,  in  welche  der  Vortragende  aber  nur  selten,  am  besten  gar  nicht,  zu
blicken  hätte.  Auf  klare,  stets  deutlich  hervortretende  und  hervorgehobene  Disposition,
  auf  Einfachheit,  aber  Anschaulichkeit  des  Vortrages  käme  es  hier  besonders
an.  Zweckwäßig  wäre  dieselbe  Aufgabe  für  verschiedene  Klassenstufen  zu  stellen:
die  Verschwörung  Catilinas  für  die  mittlere,  dann  für  die  obere  Stufe;  die  Biographie
  eines  deutschen  Dichters  für  Tertianer  und  Primaner,  ein  physikalischer
Vorgang  für  den  Anfangsunterricht  und  für  die  oberste  Stufe  usw.  Wenn  dann
nach  Kritik  aller  Mitglieder  manches  geändert  wäre,  müßte  so  bald  wie  möglich
vor  einer  Klasse  der  kurze  Vortrag  wiederholt  werden,  damit  durch  Fragen  an  die
Schüler  festgestellt  würde,  was  davon  im  Gedächtnis  haften  geblieben  wäre  —
die  beste  Probe  auf  die  Zweckmäßigkeit  desselben.  Dergleichen  Übungen  im
schnellen  Orientieren,  Erfassen  eines  pädagogischen  Stoffes  in  kurzer  Darstellung
und  Wiedergabe  desselben  auf  Grund  einer  solchen  Präparationsskizze  können  nicht
oft  genug  angestellt  werden.  Den  zukünftigen  Oberlehrern  wie  den  zukünftigen
Richtern,  Anwälten,  Predigern  fehlt  es  häufig  an  solch  schneller,  packender
Erfassung  eines  Gegenstandes,  und  man  weiß  ja,  wie  unvorteilhaft  stockender,
zögernder  Vortrag  vor  dummen  Jungen,  nun  ja  erst  ein  Hineinsehen  in  ein
offenes  oder  verstecktes  Manuskript  beim  Unterricht  wirkt.  Natürlich  keine
Schönrederei,  kein  schwunghaftes  Pathos  soll  hier  eingeübt  werden,  wie  wir  es
bei  festlichen  Gelegenheiten  wohl  nötig  haben,  wem  das  Mutter  Natur  nicht  zu
Zeiten  gibt,  der  lernt  es  nicht.  Aber  wie  der  Rechtskandidat  einen  freien  Vortrag
  aus  Akten  halten  soll  ($  23  in  Preußen),  so  muß  auch  der  Oberlehrer
sich  an  ähnliche  Vortragsfertigkeit  gewöhnen  und  daran  gewöhnt  werden.

Überhaupt  schätze  man  bei  einer  so  eminent-praktischen  Tätigkeit,  wie
das  Unterrichten  ist  —  viel  praktischer,  weil  unberechenbarer,  als  das
Predigen,  Rechtsprechen,  Heilen,  wo  das  vorher  Überlegte  viel  mehr  festgehalten
werden  kann  —  die  Methodik  endlich  einmal  etwas  geringer  ein!  So  scheinen
mir  deswegen  die  Übungsschulen  mit  so  geringer  Schülerzahl,  wie  5—10,  gerade
verderblich  zu  sein,  weil  sie  ein  falsches  Bild  von  der  Wirklichkeit  geben.
Überall  ist  nicht  Einzelunterricht,  für  den  eigentlich  die  ganze  Methodik  geschrieben
  ist,  sondern  Massenunterricht;  und  hier  bleibt  stets  richtig  der  alte
Satz:  Besser  stramm  Disziplin  halten  und  weniger  Methode,  als  viele,  gute
Methode  und  schlappe  Disziplin;  besser  ein  tüchtiger  „Disziplinarius“  und
schlechter  Theoretiker,  als  ein  tüchtiger  Theoretiker  und  schlechter  Disziplinarius!
  Wohl  dem,  der  beides  vereinigt!

Deswegen  scheint  mir  die  österreichische  Forderung,  „Stundenbilder“  in
den  Sitzungen  zu  geben,  äußerst  praktisch;  Stundenbilder  der  verschiedensten
Gegenstände  für  die  verschiedensten  Stufen,  auch  hier  in  möglichst  freiem,
kurzem  Vortrag.  Wenn  die  Kandidaten  eine  größere  Anzahl  „Lehrbesuche“  und
vielleicht  einige  Zahl  von  „Lehrversuchen“  gemacht  hätten,  müßten  sie  vortragen,
  wie  eine  bestimmte  Unterrichtsstunde  auf  verschiedenen  Stufen  ungefähr