76  III.  Das  höhere  Lehramt.

„Weisungen“,  8.  66  den  Unterricht,  aber  folgende  recht  wohltätige,  die  Lehrer
schützende  Anordnung  steht  in  Nr.  2  derselben  $  961):  „Es  ist  für  tätige  Lehrer
in  der  Regel  wünschenswert  und  geisteserfrischend,  wenn  die  Verteilung  der
Lehrgegenstände  nicht  durch  eine  lange  Reihe  von  Jahren  unverändert  bleibt,
sondern  innerhalb  des  Kreises  ihrer  Befähigung  wechselt“.  Auch  die  „Weisungen“
in  Österreich  verbreiten  sich  darüber  ausführlicher,  vergl.  S.  66:  „der  selbständigen
  Bestimmung  des  Direktors  ist  dagegen  vorbehalten  der  Entwurf
  des  Lektionsplanes,  Verteilung  der  Lehrfächer  und  ÖOrdinariate,  ..  .  doch
wird  der  Direktor  nicht  unterlassen  dürfen,  in  der  Konferenz  die  Frage  zu
stellen,  welche  Wünsche...  die  einzelnen  Lehrer  haben.  Die  ausgesprochenen
Wünsche  werden  in  der  von  den  Lehrern  selbst  gegebenen  Formulierung
ins  Protokoll  aufgenommen.  ...  Darnach  hat  der  Direktor...  .  bei  der
Einreichung  des  Lektionsplanes  nicht  nur  das  Protokoll  der  denselben  vorvereitenden
  Konferenz  beizulegen,  sondern  auch  seine  Verteilung  der  Lehrfächer
und  der  Ordinariate,  namentlich  im  Verhältnisse  zu  der  bisherigen  und  zu  der
von  den  Kollegen  gewünschten,  ...  .  zu  motivieren  und  die  Bestätigung
desselben  durch  den  Landesschulrat  anzusuchen“.

Tatsächlich  hat  sich  wohl  an  fast  allen  preußischen  Anstalten  auch  ein
Wechsel,  ein  gewisser  Turnus  zwischen  den  jüngeren  (Oberlehrern)  einerseits
und  den  älteren  Lehrern  (Professoren)  gebildet?);  jedes  Mitglied  der  jüngeren
oder  älteren  Abteilung  rückt  bis  zu  einer  gewissen  Klasse  (meist  von  Sexta  bis
Untertertia,  von  Obertertia  oder  Untersekunds  bis  Prima)  in  seinen  Hauptlehrfächern
  vor,  um  Unterrichtserfahrung  auf  recht  viel  Stufen  frühzeitig  zu
sammeln,  und  fängt  nach  einer  Reihe  von  Jahren  auf  der  untersten  wieder  an.

Aber  das  ist  Usus  und  ist  von  der  Einsicht,  bezw.  Liebenswürdigkeit  des
Direktors  abhängig,  nur  zwei  Staaten  haben  die  Art  der  Unterrichtsverteilung
der  Hand  des  Anstaltsleiters  etwas  entzogen  und  durch  Verfügungen  zu  regeln
versucht:  Anhalt-Dessau  und  Bayern.  Die  Direktorenversammlung  der
Provinz  Sachsen  hatte  1896  die  These  angenommen:  „Es  empfiehlt  sich,  die
Lehrer  der  alten  Sprachen  durch  einige  Jahreskurse  mit  ihren  Schülern  aufsteigen
  zu  lassen.“  Darauf  hat  das  anhaltinische  Schulkollegium  vom  25.  November
1896  die  Einrichtung  sogenannter  „Wandelordinariate“  empfohlen  und  sich  auch
noch  in  einer  andern  Verfügung  darüber  ausgesprochen;  innerhalb  bestimmter
Klassengruppen  sollen  die  Ordinarien,  bezw.  die  Lehrer  der  alten  Sprachen  mit
ihren  Schülern  mitgehen;  sehr  richtig  wird  hierbei  hervorgehoben,  was  man
nicht  immer  zu  wissen  scheint,  wie  langweilig,  ermüdend  und  einseitig  eine  längere
Beschäftigung  der  Lehrer  auf  derselben,  besonders  auf  der  untersten  Stufe,  wie
erfrischend,  belebend  dagegen  ein  Wechsel  sei,  der  in  der  Beschäftigung  einträte.
Die  Klassengruppen  aber,  innerhalb  deren  solch  ein  Turnus  stattfinden  soll  —
VI—IV,  IV—IDa  (bezw.  IIb  und  Ha),  Ia  und  Ib  sind  doch  etwas  klein,  vor  allem

I)  Ausführlicher  darüber  handeln  jetzt  die  „Weisungen“  9.  67.

2)  Natürlich  können  besondere,  oft  zufällige  Umstände  dies  verbieten,  z.  B.  wenn  ein
ganzes  Lehrfach,  wie  die  neueren  Sprachen,  nur  von  Oberlehrern  vertreten  wird,  dann  hätte
der  Turnus  zwischen  diesen  selbst  stattzufinden.