83  III.  Das  höhere  Lehramt.

besonders  wiederholte  Strafe,  von  dem  Ordinarius  oder  dem  Direktor  nicht  einfach
  unter  den  Tisch  geworfen  wird,  im  Interesse  der  Schüler  bez.  der  Eltern,
welche  von  solchen  Bestrafungen  meist  gar  nichts  wissen,  damit  ihnen  durch  die
klare  Ziffer  einmal  denn  doch  gezeigt  wird,  wie  oft  gesündigt  worden  ist,  und
wie  gerade  die  unten  vermerkte  Zahl  von  Strafen  das  schlechte  Prädikat  im
Betragen,  Aufmerksamkeit  und  Fleiß  hervorgerufen  hat,  was  sonst  eigentlich
gar  nicht  zu  erklären  ist.  Im  allgemeinen  ist  auch  hier  die  aurea  mediocritas
das  Richtige.  Rubriken  für  die  Strafen  dürfen  auf  keiner  Zensur  fehlen;  sind
aber  der  Strafen  wenige,  besonders  aber  wenn  sie  im  Anfang  des  Semesters
gefallen,  nachher  ganz  weggeblieben  sind  und  so  der  Schüler  Besserung  gezeigt,
müßten  sie,  auf  Vorschlag  des  betr.  Lehrers  beim  Ordinarius,  in  der  Konferenz
als  delenda  zu  beantragen  und  durchweg  zu  streichen  sein;  so  wären  diese
Strafen  im  Klassenbuch,  wenn  den  Schülern  diese  Praxis  bekannt  wäre,  immerhin
ein  sehr  brauchbares  Zuchtmittel.  Freilich  hört  man  den  Einwand,  solche
Tadel,  Arreststrafen  würden  wegen  „Bagatellsachen“  oft  sehr  ungleichmäßig  von  den
einzelnen  Lehrern  erteilt  und  seien  deswegen  nicht  zu  verewigen.  Derartige  Einwände
  gelten  gegen  jede  Zensierung:  auch  die  Prädikate  „genügend“  „ungenügend“
  werden  höchst  ungleichmäßig,  hie  und  da  gewiß  auch  „ungerecht“  erteilt,
  der  eine  gibt  ein  „gut“,  da  wo  ein  anderer  vielleicht  mit  knapper  Not
„genügend“  zensiert;  läßt  man  dem  Lehrer  nicht  sein  Recht,  das  er  zuletzt
vor  seinem  Gewissen  zu  holen  hat,  so  hört  überhaupt  jede  Zensur  auf.  Am
schlimmsten  aber  bleibt  es,  wenn  hier  Willktir  waltet,  sei  es  eines  Ordinarius,
eines  Kollegiums,  sei  es  eines  Direktors,  der,  wo  keine  einheitliche  Schulgesetzgebung
  ist,  auch  hierüber  diktatorisch  verfügt.  Solche  Zustände  können  in
Bayern  nicht  herrschen,  wo  es  heißt,  daß  die  sogenannten  Rektoratsstrafen
in  das  Zeugnis  aufgenommen  werden  sollen,  nicht  in  Baden,  wo  auch
nach  der  jüngsten  Schulordnung  $  15  schwerere  Bestrafungen,  wie  insbesondere
Verweise  durch  den  Anstaltsvorstand  und  Karzerstrafen,  auf  der  Zensur  zu  erwähnen
  sind.

Noch  mancherlei  Quisquilien  wären  zu-  erwähnen,  so  die  Frage,  warum  die
Zahl  der  versäumten  Lehrstunden  zusammengezählt  und  gebucht  werden  soll
Sollte  wirklich  ein  Papa  nachrechnen,  ob  sein  Söhnchen  57  Stunden  und  nicht
54  versäumt  hat?  —  Wäre  nicht  eine  allgemeine  Notiz:  „mehrere  Tage,  Wochen
durch  Krankheit  vom  Unterricht  ferngehalten“  besser?  Ist  es  nicht  zweckmäßiger,
  nur  dann  Angaben  zu  machen,  wenn  ohne  Entschuldigung  die  Versäumnis
  stattfand,  wie  in  Österreich:  „davon  ohne  Entschuldigung“  zu  lesen
ist?  —  Zensurbücher  sind  natürlich  besser  als  einzelne  Zensurblätter;  etwas
Buchschmuck  auf  dem  Umschlag  könnte  auch  vorhanden  sein  wie  in  Stuttgart;
sehr  hübsch  wirkt  auf  Österreichischen  Zensurformularen  der  große,  in  mattblauer
  Wasserfarbe  eingelassene  Doppeladler;  es  ist  doch  nicht  so  nüchtern  wie
das  ewige  Schwarz  und  Weiß  und  Weiß  und  Schwarz.  Daß  der  Name  des
Direktors  gleich  gedruckt  ist,  wie  ich  oft  gesehen,  so  daß  jener  der  Schreibarbeit
  überhoben  wurde,  was  gewiß  ihm  zu  wünschen,  macht  das  Ganze  zu
geschäftsemäßig,  dann  müßte  der  Namenszug  schon  in  facsimile  nachgedruckt