B.  Die  Dienstinstruktionen  für  Leiter  und  Lehrer  höherer  Lehranstalten.  95

Genugtuung,  daß  sie  nicht  von  jedem  Durchschnittsmenschen
geleitet  werden  sollen,  sondern  von  Männern,  welche,  wie  die  Instruktionen
  lauten,  diese  außergewöhnlichen  Eigenschaften  besitzen-So
  weit  könnten  alle  zufrieden  sein,  leider  ist  nun  aber  in  denselben  Instruktionen
  das  Wesen  und  die  ganze  Stellung  der  Lehrer  so  herabgedrückt,  daß
man  nicht  ohne  Beschämung  sich  die  Frage  vorlegen  muß:  Waren  wirklieh
  zur  Zeit  der  deutschen  Einigungskriege  1866—70,  da  diese  Instruktionen
  geschrieben  wurden,  die  höheren  Lehrer  in  Preußen
so  schlecht,  so  minderwertig,  daß  amtliche  Vorschriften  in  diesen
Ausdrücken  von  ihnen  spreclen  konnten?!).  Wie  man  über  Menschen
urteilt,  erkennt  man  bekanntlich  am  besten  aus  der  Art  der  Warnungen,  die
man  ihnen  zuteil  werden  läßt.  Wenn  wir  von  „Nachlässigkeiten  im  Dienst“
(Preuß.  Instruktionen  $  30),  „Verwendung  seiner  Kräfte  für  Privatzwecke  zum
Nachteil  seiner  amtlichen  Obliegenheiten“  lesen,  so  kann  man  sich  dies  noch
gefallen  lassen.  Indessen  gleich  hinter  diesen  Worten  lesen  wir:  „wenn  ein
Lehrer  sich  unangemessenes  Betragen,  sei  es  in,  sei  es  außer  der  Schule
zuschnlden  kommen  Jäßt,  so  hat  ihm  der  Direktor  darüber  ernstliche  Vorstellungen
  zu  machen“;  dieselbe  Instruktion  redet  bald  darauf  (8  41)  von  „Abwegen
  und  Nachlässigkeiten“.  In  der  sächsischen  Instruktion  ($  8)  heißt  es:
„auch  auf  das  Verhalten  der  Lehrer  außerhalb  ihrer  Berufstätigkeit  hat  der
Direktor  seine  Aufmerksamkeit  zu  richten.  Wenn  ein  Lehrer  in  dieser  oder
jener  Beziehung  auf  Ärgernis  gebende  Abwege  gerät,  ...  hat  der  Direktor
an  uns  zu  berichten.“  Ebenso  spricht  die  schlesische  Instruktion  von  „MiBgriffen
  und  Unzulässigkeiten“  im  amtlichen  wie  außeramtlichen  Verkehr,  die
westfälische  von  „vorkommenden  Mißgriffen  und  Ungehörigkeiten“;  am
stärksten  aber  ist  das  Mißtrauen,  welches  die  Verfasser  dieser  Instruktionen
gegen  die  höheren  Lehrer  erfüllte,  aus  der  rheinischen  Instruktion  (8  6,  1)  ersichtlich:
  „Sollten  Lehrer  Beweise  von  roher  Gesinnung  und  somit  auch  von
pädagischer  Unfähigkeit  dadurch  geben,  daß  sie  zu  wiederholten  Malen
Schimpfwörter  und  Spitznamen?)  gegen  ihre  Schüler  gebrauchen,  so  hat  er
(der  Direktor)  davon  dem  kgl.  Provinzial-Schulkollegium  Anzeige  zu  machen.“
Und  für  die  Provinz  Posen  lautet  die  Vorschrift  ähnlich  ($  6):  „...  Wenn
Lehrer  Beweise  von  rober  Gesinnung  und  somit  auch  von  pädagogischer
Unfähigkeit  dadurch  geben,  daß  sie  Schimpfwörter  gegen  ihre  Schüler
ausstoßen  oder  ihnen  unangemessene,  auf  ihre  Verhältnisse  oder  ihre  Eigentümlichkeiten
  sich  beziehende  Namen  beilegen,  so  hat  er...  das  Kgl.  Provinzial-Schulkollegium
  davon  zu  benachrichtigen.“  Natürlich  einem  solchen  „Lehrerpersonal“
  gegenüber,  das  in  dieser  Weise  gewarnt  werden  muß,  stehen  dem

1)  Nach  dem  Bilde,  das  R.  Lehmann  (Erziehung  und  Erzieher)  9.  148  und  Ed.  Schwartz
(Neue  Jahrbücher  1901,  Heft  9)  von  ihnen  entwirft,  verdienten  sie  diese  Behandlung  doch
nicht.

9)  Natürlich  ist  der  Gebrauch  dieser  Schimpfwörter  und  Spitznamen  durchaus  unangemessen;
  aber  warum  davor  erst  warnen  mit  solchen  Ausdrücken?  Wie  anders  z.  B.  der
Ton  gegen  die  höheren  Lehrer  in  Baden,  wenn  hier  $  52,  6  dieselbe  Sache  verboten  wird!