128  II.  Das  höhere  Lehramt.

zusammen  beurteilt  werden  müssen:  der  Schulbesuch  ist  oft  von  Zufällen  abhängig,
  das  Betragen  lediglich  vom  Willen,  da  man  gern  oft  das  Betragen
„gut“,  „löblich“  nennen  möchte,  aber  ein  guter,  löblicher  Schulbesuch  ein  Unding
  ist,  muß  das  Ganze,  gewöhnlich  zum  Schaden  des  Betragens,  herabgedrückt
  und  meist  gesagt  werden:  in  befriedigender  Weise  oder  ähnlich.  —

Will  man  die  Frage,  die  allerdings  eine  kleine  Doktorfrage  ist,  aufwerfen,
ob  die  Versetzung  besser  mit  oder  ohne  förmliche  Prüfung  vor  sich  geht,  so
wird  man  sich  doch  auf  die  erstere  Seite  neigen!).  Erstens  der  Lehrer
und  des  Direktors  wegen.  Der  letztere  hat  die  Pflicht,  sich  von  dem,  was
Lehrer  und  Schüler  zusammen  geleistet  haben,  am  Ende  eines  Schuljahres  zu
überzeugen,  um  sein,  doch  oft  auch  irregehendes  Urteil  richtig  zu  stellen,  der
Unterrichtende  muß  wünschen,  daß  auch  sein  über  die  Schüler  abgegebenes
Urteil  geprüft  werde,  jeder,  der  es  mit  seinem  Berufe  ernst  nimmt,  muß  das
eigentlich  wünschen.  Zweitens  aber  ist  auch  ‘der  Schüler  wegen  die  Abhaltung
  solcher  Prüfungen  wünschenswert;  wenn  man  gerade  nicht  phrasenhafte
  Preßstimmen  von  der  durch  die  Examina  hervorgerufenen  Nervosität
zitieren  will,  (wahrlich  in  einigen  Ländern,  wo  Jahr  aus  Jahr  ein  Versetzungsprüfungen
  sind  und  die  Jungens  sie  aushalten,  wie  z.  B.  im  Königreich
Sachsen,  Württemberg,  auch  in  Baden,  müssen  dieselben  ganz  besonders  starke
Nerven  haben!)  so  wird  das  zu  recht  bestehen,  was  man  in  den  österreichischen
„Weisungen“  8.  8  liest:  „Zunächst  ist  es  gerade  für  die  tüchtigsten  Schüler  ein
beschtenswertes  Bedürfnis,  durch  eine  Schlußleistung  zu  zeigen,  was  sie  in
ihrer  bisherigen  Klasse  gewonnen  haben;  dann  können  bei  einzelnen  Schülern,
bei  welchen  das  Urteil  im  Laufe  des  Jahres  schwankend  blieb,  die  Leistungen
in  der  Versetzungsprüfung  mit  entscheidend  in  die  Wagschale  fallen.“

Wo  längere  Zeit  hindurch  ohne  jede  Prüfung  die  Schüler  versetzt  werden,
greift  zu  leicht  der  Schlendrian  Platz:  der  Direktor  gefällt  sich  in  der  Rolle
eines  vorzüglichen  Anstaltsleiters,  unter  dessen  Äuspizien,  sogar  ohne
Prüfungen,  alles  zum  besten  gedeiht;  die  weit  größte  Zahl  der  Oberlehrer  erteilt
  das  Prädikat  „genügend“  fast  allen  Schülern  und  gefällt  sich  in  der  Rolle
ausgezeichneter  Pädagogen,  welche  in  ihrer  Beurteilung  stets  sicher  sind  und
einer  Kontrolle  nicht  bedürfen.  Wird  auf  einer  Anstalt  jahrelang  so  weiter
gewirtschaftet,  so  gehört  sie  dann  oft  zu  jenen,  auf  welche  bessere  Nachbaranstalten
  ihre  durchgefallenen  Schüler  schicken.  Zu  bedauern  ist  es,  daß  die
Abhaltung  solcher  Prüfung  sehr  häufig  fast  nur  vom  Willen  des  Anstaltsleiters
  abhängig  ist;  warum  soll  nicht  das  Lehrerkollegium  oder  wenigstens
die  Klassenlehrer  unter  Vorsitz  des  Direktors  zu  beschließen  haben,  ob  die
Versetzungsprüfung,  bez.  die  Einjährigen-Prüfung  stattzufinden  hat  oder  nicht?
Zur  Beurteilung,  ob  solche  nötig  sei  oder  nicht,  sind  sie  kompetenter  als  der
Anstaltsleiter,  der  ja  sehr  häufig  im  Unterricht  die  betreffenden  Schüler  gar
nicht  kennt.  Am  besten  ist  es  ja  in  den  Staaten,  wo  diese  Prüfungen,  auch  die

})  Vergl.  Neues  Korrespondenzblatt  für  Württemberg  1897,  wo  sich  Klett  (S.  457)  gegen
John  (S.  417)  für  Versetzungsprüfungen  ausspricht.