138  III.  Das  höhere  Lehramt.

gekannt  haben,  deren  innere  Entwickelung  aber  jetzt  sich  anders.  gestaltet  hat.
Werden  nicht  die  wirklichen  Abiturientenlehrer  mitunter  (leider)  recht  empfindlich
  sein,  wenn  alle  Mitglieder  des  Kollegiums  auch  über  sie  als  Lehrer,  als
„Mitarbeiter“  an  diesen  Prüfungserzeugnissen  zu  Gericht  sitzen?  Sollte  man
die  Prüfungskommission  vor  einer  gewissen  Einseitigkeit  und  Stagnation
schützen  wollen,  so  wäre  wohl  die  Erweiterung  derselben  auf  sämtliche  Lehrer,
wie  in  Sachsen  bei  den  Fürstenschulen  (deren  Lehrerkollegien  wegen  der  geringeren
  Klassenzahl  weit  kleiner  sind)  kaum  zu  empfehlen,  der  ganze  Apparat
würde  auch  zu  schwerfällig  sein.  Aber  der  mittlere  Weg  —  Hinzuziehung
von  einigen  anderen  Oberlehrern,  z.  B.  der  Ordinarien  der  oberen  Klassen,  wie
in  Bayern  —  scheint  zur  Belebung  recht  angängig  zu  sein,  wie  dies  wenigstens
für  die  schriftliche  Prüfung  anderwärts  auch  tatsächlich  stattfindet  (s.  unter:
Beurteilung  der  schriftlichen  Arbeiten.  Das  Beste  bleibt  natürlich  ein
häufigerer  Wechsel,  vielleicht  aller  drei  bis  fünf  Jahre,  der  Kommissionsglieder,
beziehentlich  ein  Ansschalten  eines  Teiles  derselben.  Dies  freilich  setzt  wieder
einen  Wechsel  in  der  Verteilung  der  Unterrichtsfächer  voraus,  bez.  ein  Aufsteigen
  der  Ördinarien  oder  einzelner  Fachlehrer  mit  ihren  Schülern  innerhalb
bestimmter  Klassengruppen,  was  in  manchen  Staaten  wirklich  geschieht!).

Wo  Jahr  aus,  Jahr  ein  dieselben  Lehrer  der  Oberprima  in  der  Reifeprüfung
  dieselben  Lehrfächer  prüfen,  da  stellen  sich  für  Lehrer,  wie  für
Schüler  leicht  verhängnisvolle  Zustände  ein,  von  denen  Schablone  und  Einseitigkeit
  nur  die  allerkleinsten  sind.

Und  endlich  noch  ein  Vorschlag,  um  einen  Wechsel  der  Prüfungskommissionen
  zu  ermöglichen:  wäre  es  nicht  zum  mindesten  interessant,  wenn  die
Abiturienten  einer  Anstalt  zur  Prüfung,  auch  schon  zur  schriftlichen,  an  die
Prüfungskommission  einer  benachbarten  höheren  Schule  abgegeben  würden,
wenn  also,  um  für  mich  naheliegende  Beispiele  zu  nehmen,  die  Abiturienten  des
Königl.  Friedrich  Wilhelms-Gymnasiums  zu  Berlin  der  Kommission  des  Joachimsthalschen
  Gymnasiums,  die  Schüler  des  letzteren  der  des  städtischen  Friedrichs-Gymnasiums,
  die  Abiturienten  des  Königl.  Kaiser  Wilhelms-Realgymnasiums
der  Kommission  auf  dem  Luisenstädtischen  Realgymnasium  hierselbst  überliefert
  wüurden?  „Ein  novum  atque  inauditum“,  höre  ich  den  Chor  der  Amtsgenossen
  einwenden;  wo  bliebe  da  die  genaue  Erforschung  der  Persönlichkeit
der  Individualität,  das  liebevolle  Eingehen  auf  so  viel  Einzelheiten,  die  erst  ein
objektives  Urteil  überhaupt  möglich  machen  ?“  —  Schön,  aber  alle  diese  Faktoren
  spielen  bei  der  4,  5  Jahre  darauf  stattfindenden  Staatsprüfung  nur  eine
untergeordnete  Rolle,  wie  sie  überhaupt  bei  erwachsenen  Prüflingen,  wozu
doch  Abiturienten  gehören,  nicht  allzusehr  berücksichtigt  werden  sollten,  wie
auch  tatsächlich  die  sogenannten  „Extraneer“  deshalb  um  so  viel  ungünstiger
stehen.  Und  vor  allen  Dingen:  ein  solches  Novum  ist  der  Vorschlag  nicht,  es
gibt  auch  in  dieser  Hinsicht  nichts  Neues  unter  der  Sonne,  man  lese  $  4a  in
Elsaß-Lothringen:  „Der  Oberschulrat  ist  befugt,  zur  Reifeprüfung  an-1)

  8.  oben  8.  76-77.