152  II.  Das  höhere  Lehrsmt.

Neuen  Testaments  einiges  mit  dem  Erfolge  eines  im  ganzen  leichten  Verständnisses
  gelesen  hat“,  auch  auf  Gymnasien  nicht  mehr  in  Kraft  ist.  Vergeblich
ist  Paulsen  auf  der  Dezemberkonferenz  1890  dafür  eingetreten,  daß  die  Prüfung
in  der  Religion  im  wesentlichen  „in  der  Interpretation  eines  Abschnittes  des
Neuen  Testaments“  bestehe  (Verhandlungen  9.  596),  woran  sich  dann  weitere
Fragen  zu  knüpfen  hätten.

Hervorzuheben  ist  schließlich,  daß  nach  der  neuesten  preußischen  Ordnung
die  Religionslehre  der  einzige  Gegenstand  ist,  bei  dem  die  Prüfung  im  wesentlichen
  sich  auf  die  Lehraufgabe  der  Prima  zu  beschränken  hat;  offenbar
wollte  man  gerade  in  ‚diesem  Lehrfache  den  Memorierstoff  —  die  Furcht  vor
zu  großer  Anhäufung  desselben  hatte  ja  1892  die  ganze  Prüfung  zu  einem
Primanerexamen  herabgedrückt  —  soweit  wie  möglich  für  Examenszwecke  vermindern.
  Aber  wenn  sich  nun  herausstellt,  daß  keine  Kenntnis  des  Katechismus
mehr  vorhanden  ist,  daß  der  Prüfling  nicht  mehr  weiß,  was  Matth.  5—7
steht?  —  Doch  da  hilft  uns  hier  das  hübsche  Wörtchen:  „im  wesentlichen“!

Bedauerlicherweise  geht  gerade  in  betreff  der  Religion  durch  die  deutschen
Staaten  ein  ziemlicher  Riß.  Wenn  Lehrfächer,  welche  in  der  mündlichen
Reifeprüfung  keine  Rolle  spielen,  an  Wert  sinken,  was  nicht  abgestritten
werden  kann,  wenn  bewiesene  Kenntnisse  in  einem  Gegenstande  das  Interesse,
vor  allem  das  Verständnis  für  denselben  notwendig  bedingen  und  erhöhen,  so
werden  deutsche  Jünglinge  aus  Nord  und  Süd,  aus  Ost  und  West  häufig  genug
im  Verstehen  und  Erörtern  religiöser  Fragen  sich  nicht  genug  entgegenkommen
können.  Und  doch  haben  wir  in  bezug  auf  Religion,  schon  weil  unsere  Bevölkerung
  zwei  großen  christlichen  Konfessionen  zugetan  ist,  gegenseitige
Achtung  und  gegenseitiges  Verständnis  dringend  nötig.

Alte  Sprachen.

|  In  vielen  Staaten  macht  man  eine  bestimmte  Zahl  von  Schriftstellern  namhaft,
  welche  verstanden  sein  müssen.  So  vor  allem  in  Österreich  zu  8  84
„Weisungen“  S.  33:  „Der  Examinand  muß  über  die  im  Gymnasium  gelesenen
Schriftsteller,  also  über  Cäsar,  Ovid,  Livius,  Sallust,  Cicero,  Taecitus,
Vergil,  Horaz,  was  Inhalt  und  Form  ihrer  Werke  anbelangt,  Rechenschaft
geben  können  und  muß  fähig  sein,  einen...  .  Abschnitt  aus  diesen  Schrift
stellern  .....  gewandt  zu  übersetzen.“  Und  für  das  Griechische:  „Der  Examinand
muß  über  das  aus  Xenophon,  Homer,  Herodot,  Demosthenes,  Platon,
Sophokles  Gelesene  hach  Inhalt  und  Form  Rechenschaft  geben  können  und
muß  fähig  sein,  einen  nicht  besonders  schwierigen,  aber  im  Unterrichte  nicht
gelesenen  Abschnitt  aus  diesen  Schriftstellern  ..  .  gewandt  zu  übersetzen.“
Schon  vorher,  1873  hatte  man  in  Württemberg  $  5  bestimmt,  „daß  nach
Bestimmung  des  Prüfungskommissars  leichtere  poetische  und  prosaische  Schriftsteller,
  insbesondere  Ciceros  leichtere  Reden,  Livius,  Sallust,  Tacitus,  Vergils
Äneis,  Horaz;  Homer,  Xenophon,  Demosthenes’  Staatsreden,  leichtere  Dialoge
Platons  benützt  wenden“.  Allgemeiner  lautete  schon  die  Badische  Be-