D.  Die  Reifeprüfung.  155

1902  erschienenen  Ordnung  für  die  sächsischen  Realgymnasien,  welche
nur  2  Wochenstunden  mehr  als  in  Preußen  für  Latein  fixiert,  nach  $  12  beim
Abschluß  der  Schüler  imstande  sein,  Stellen  aus  Schriftstellern  im  Bereiche  der
Schullektüre  ...  ..  zu  übersetzen,  sich  darüber  ausweisen,  daß  er  im  römischen
Stasts-  und  Kriegswesen,  in  der  lateinischen  Metrik  und  in  der
Literaturgeschichte  des  klassischen  Zeitalters  ...  ..  Bescheid  weiß.

Sehr  hübsch  ist  es,  wenn  in  Österreich  verlangt  wird,  die  Schüler  sollen
über  Inhalt  und  Form!)  der  gelesenen  Schriftsteller  Rechenschaft  geben  können;
auch  in  Oldenburg  ($  2,  3  und  4,  5)  fordert  man:  „.  .  .  auch  mit  dem  Inhalte
der  von  ihm  in  Prima  gelesenen  (lateinischen  und  griechischen)  Schriftwerke
und  mit  deren  Gliederung,  bez.  Kunstform  sich  bekannt  zeigen“,  ähnlich  in
Sachsen-Meiningen  $  13,  3:  in  den  auf  Mythologie  und  Kunst  der
Griechen  sich  beziehenden  Gegenständen.  Das  ist  sehr  nachahmenswert,  und
die  neueste  preußische  Fassung:  „.  .  .  den  Schülern  Gelegenheit  zu  geben,  ihre
Kenntnisse  auf  dem  Gebiete  der  Altertumskunde,  soweit  diese  für  das  Verständnis
  der  Schriftsteller  erforderlich  ist,  sowie  ihre  Bekanntschaft  mit  den
am  häufigsten  vorkommenden  Versmaßen  zu  erweisen“,  klingt  dagegen  für
Gymnasien  recht  nüchtern,  für  Realgymnasien  aber  ziemlich  weitgehend,
während  nach  1892  hier  nur  Bekanntschaft  mit  dem  daktylischen  Hexameter
gefordert  wurde,  was  z.  B.  in  Anhalt-Dessau,  Braunschweig,  Hamburg,  Mecklenburg
  jetzt  noch  besteht.

Schließlich  muß  noch  darauf  verwiesen  werden,  daB  grammatische
Fragen  an  die  mündliche  Prüfung  in  den  alten  Sprachen  angeschlossen  werden
müssen  nach  den  Reglements  für  Württemberg  $  5  für  Gymnasien  (nicht
für  Realgymnasien),  für  Elsaß-Lothringen  ($  11,  8),  Reuß  j.  L.  (Gymnasien
  8  54,  5);  sonst  sind  überall  nur  die  Fragen  über  Altertumskunde  und
die  Hauptregeln  der  Metrik,  höchstens  nur  insofern  grammatische  Fragen  zu
stellen,  soweit  das  Verständnis  der  Autoren  dadurch  erhärtet  werden
sol.  Die  grammatische  Sicherheit  ist  aus  den  Klassenleistungen  und  aus  den
schriftlichen  Prüfungsleistungen  zu  erfahren.  —  Woher  nur  dies  Vermeiden
grammatischer  Fragen  in  den  alten  Sprachen  bei  der  mündlichen  Reifeprüfung,
  während  doch  die  Ordnungen,  für  die  neueren  Sprachen  grammatische
  Fragen,  oft  allerdings  nur  synonymische,  durchaus  verlangen?  Hat
man  Furcht  vor  solchen  Fragen  in  den  alten  Sprachen?  Öder  ist  man  der
grammatischen  Kenntnisse  in  denselben  so  sicher  ?

Es  mußte  natürlich  in  Preußen  bei  der  Aufstellung  von  Prüfungsordnungen
für  alle  drei  nunmehr  gleichwertigen  Anstaltsarten  sich  als  eine  Schwierigkeit
herausstellen,  die  Worte  so  zu  wählen,  daß  man  den  doch  verschiedenen  Lehrzielen
  derselben  gerecht  wurde;  und  es  wird,  wenn  man  anderwärts  das
preußische  Verfahren  fortsetzen  sollte,  schwer  sein,  das  Zuviel  und  Zuwenig
zu  vermeiden.

1)  Jetzt  auch  aufgenommen  in  Sachsen-Weimar  $  2,  b).  —