D.  Die  Reifeprüfung.  159

Der  Geschichtsunterricht  hat  im  Lauf  der  Zeit  am  meisten  gelitten  unter
der  Furcht  vor  Anhäufung  des  Gedächtnisstoffes,  wenigstens  bei  uns  in  Preußen
zeigt  dies  deutlich  die  Tabelle  bei  Nath.  Noch  1882  war  zu  lesen:  Sichere
Orientierang  über  Zeit  und  Ort  der  Begebenheiten,  d.  h.  es  mußte  nach  Geschichtszahlen
  gefragt  werden.  Davon  ist  nie  wieder  etwas  aufgenommen  worden.
Geradezu  verblüffend  wird  es  aber  auf  jeden  wirken,  wenn  er  unter  den  Anforderungen
  für  Realschnlen  IO  1859  liest:  genaue  Kenntnis  der  griechischen
Geschichte  bis  zum  Tode  Alexanders  des  Großen,  der  römischen  bis  zum
Kaiser  Marcus  Aurelius.

Wenn  Harnack  neuerdings  (Verhandlungen  1900  8.145)  die  römische
Kaiserzeit  mit  Recht  wieder  in  den  Kreis  des  Unterrichts  hineinziehen  will,  so
stellt  er  etwas  her,  was  vor  50  Jahren  verlangt  wurde!),  sogar  auf  der  Realschule
  IO.  Wie  zusammengeschrumpft  ist  das  jetzt  für  die  preußischen  Realgymnasien:
  die  geschichtliche  Prüfung  hat  vornehmlich  die  Geschichte  Deutschlands
  und  des  preußischen  Staates  zum  Gegenstande;  für  Gymnasien  gilt,  wie
gesagt,  der  Zusatz:  bei  den  Gymnasien  sind  auch  Fragen  aus  der  griechischen
und  römischen  Geschichte  zu  stellen).  —  Den  Tiefstand  der  Postulate  zeigt
wohl  Baden  für  die  Gymnasien?)  und  für  die  Oberrealschulen  $  20,  3,  wo  nur
das  Oberprimanerpensum  gefragt  werden  darf:  „In  der  Geschichte  bildet  nur
der  Lehrstoff  der  Klasse  OI  den  Gegenstand  der  Prüfung.“  Nicht  so  schlimm
steht  es  um  die  Geschichtsprüfung  in  Sachsen  nach  8  35,  3  und  $  23,  5:  „die
Reifeprüfung  in  Geschichte  ist  überwiegend  als  Klassenprüfung  der  Oberprima
aufzufassen;  sie  hat  sich  daher  im  wesentlichen  auf  das  in  den  Primen
(eben  nur:  Oberprima)  Behandelte  zu  beschränken.  Insoweit  auf  Früheres  zurückgegriffen
  wird,  kann  den  Prüflingen  nur  die  sichere  Bekanntschaft  mit  den
Hauptbegebenheiten  zugemutet  werden.“  —  Freilich  an  die  Forderungen  für  die
Reifeprüflinge  der  Realgymnasien  in  Mecklenburg-Schwerin  reicht  man
weder  hier  noch  in  Preußen  heran.

Deutsch.

Hier  steht  Östereich  allein,  es  fordert  eine  mündliche  Prüfung  im
Deutschen,  außer  der  schriftlichen.  „Weisungen“  S.  34  zu  $  84,  8:  „...  speziell
sus  der  deutschen  Sprache  als  Unterrichtssprache  ist  zu  fordern:  historische
Kenntnis  der  Entwickelung  der  schönen  Literatur  nach  Maßgabe  des  Lehrplans,
durch  eigene  Lektüre  gewonnene  Bekanntschaft  mit...  Werken  aus  der  Zeit
seit  Klopstock,  auch  der  wichtigsten  biographischen  Daten“;  eine  vorhergehende
Bemerkung  scheint  mir  sehr  weise  für  diese  Prüfung  zu  sein:  „Sorgfältig  zu
vermeiden  ist  jede  Veranlassung  zur  Reproduktion  kritisierender  Bemerkungen,
welche  der  Kandidat...  ohne  eigenes  Urteil...  aufgenommen  hat.“  Württemı)

  Jetzt  erst  1901  wiederhergestellt  in  den  Lehraufgaben  für  U  I:  „Die  für  die  Weltkultur
  bedeutsamsten  römischen  Kaiser“,  was  z.  B.  in  Bayern  in  der  vierten  Klasse  gelehrt
  wird.

s)  InSachsen-  Weimar  jetzt:  vornehmlich  die  vaterländische  und  die  neuere  Geschichte.

8)  Vgl.  Joos  8.  122  A.  2.