D.  Die  Reifeprüfung.  161

Doktorfrage  zu  sein,  welche  je  nach  der  Eigenart  der  Staaten  und  Personen
immer  anders  entschieden  worden  ist.  Die  Aufgabe  des  deutschen  Unterrichts,
der  mit  Religion  und  Geschichte  am  meisten  auf  Gemüt  und  Herz  der  Schüler
einwirken  muß,  ist  jedenfalls  in  letzter  Hinsicht  die  Pflege  vaterländischen
Sinnes.  Natürlich  gilt  wie  dort  der  Satz:  „Das  Beste  kann  nicht  geprüft  werden“;
und  leicht  können  hohle  patriotische  Phrasen  von  dem  Zöglinge  vorgebracht
werden.  Aber  ganz  so  zart  und  so  keusch  ist  der  Gegenstand  doch  nicht  wie
die  christliche  Religionslehre;  und  wenn  man  dort  in  der  mündlichen  Prüfung
nicht  fromme  und  wahrhaft  religiöse  Gesinnung  erhärten  will  noch  kann  und
trotzdem  sehr  richtig  auf  Kenntnisse  in  der  Geschichte  der  Religion,  der  Glaubenslehre
  sehen  soll,  so  hätte  man  hier  ohne  Zweifel  noch  mit  größerem  Recht  auf
Kenntnisse  in  der  Litersturgeschichte,  in  den  Meisterwerken  unserer  Klassiker
„Herz  und  Nieren“  des  Schülers  zu  prüfen;  die  württembergische  Instruktion
besagte  dies  auch  sehr  richtig.  Es  ist  also  nicht  folgerichtig,  in  der
Religion  und  Geschichte  mündlich  zu  prüfen,  im  Deutschen  nicht;
alle  drei  Gegenstände  sind  innerlich,  wie  gesagt,  nahe  verwandt.  Das  innere
Ergebnis  dieser  drei  Unterrichtsgegenstände  braucht  dabei  nicht  immer  zutage
zu  treten;  ist  aber  in  der  Geschichte  jemand  so  unwissend,  daß  er  z.  B.  von  den
Taten  Karls  des  Großen  sehr  wenig  weiß,  wird  man  diesen  für  reif  erklären?
Ob  dagegen  jemand  die  Biographien  Goethes  und  Schillers  kennt,  ob  er  mit
einigen  Worten  die  geistige  Bedeutung  der  Sturm-  und  Drangperiode,  den  Gehalt
  der  Dichter  der  Freiheitskriege  zu  schildern  in  der  Lage  ist,  darum  kümmert
man  sich  oft  nicht.  Man  sage  nicht,  der  schriftliche  Prüfungsaufsatz  genüge
hjer:  er  ist  auf  ein  verhältnismäßig  kleines  Gebiet  beschränkt,  meist  seinem
Inhalte,  oft  sogar  der  Disposition  nach  den  Schülern  vorher  unmerklich  zurecht
gelegt!);  wollte  man  durch  ihn  literargeschichtliche  Kenntnisse  ans  Tageslicht
fördern,  man  müßte  ihm  inhaltlich  eine  große,  sehr  große  Ausdehnung  geben,
wie  man  es  nicht  kann.  —  Und  kann  man  von  dem  Schüler  sagen,  er  gebe
etwas  auf  seine  Nation,  er  verstehe  und  fühle  etwas  von  nationaler  Dichtung,
wenn  er  von  Klopstocks  Öden  nichts  weiß,  Schillers  „Wilhelm  Tell“  vor  1800
ansetzt?  Falls  hier  einige  Staaten  unter  den  Lehrzielen  ihrer  höheren  Schulen
Erziehung  zu  nationalem,  patriotischem  Sinne  angegeben  haben,  bleibt  es  bei
der  guten  Absicht,  wenn  eine  mündliche  Prüfung  im  Deutschen  durch  die  Ordnungen
  ausgeschlossen  ist.

Der  Kundige  weiß  übrigens,  daß  in  Preußen  einst  auch  eine  mündliche
deutsche  Prüfung  stattfinden  mußte,  die  Tabelle  Naths  beweist  es,  und  schon
in  der  Dezemberkonferenz  1890  hatte  man  darüber  gesprochen;  1856  wurde
die  mündliche  Prüfung  im  Deutschen  entfernt;  schon  das  Reglement  von  1859
für  Realschulen  zählt  unter  den  Gegenständen  der  mündlichen  Prüfung  das
Deutsche  nicht  mehr  auf.  Wer  wissen  will,  was  von  1834—1856  in  der
deutschen  mündlichen  Prüfung  gefordert  wurde,  lese  $  23  von  1834:  allgemeine

1)  Über  die  Bedeutung  und  den  Wert  des  deutschen  Prüfungsaufsatzes  ist  unter  „Stellung
der  Aufgaben*  gehandelt.

H.  Morsch,  Das  höhere  Lehramt.  11