D.  Die  Reifeprüfung.  165

für  Österreich  formuliert:  „In  der  Physik  ist  von  dem  Examinanden  Kenntnis
der  Fundamentalerscheinungen  und  Fundamentalgesetze  aus  den  einzelnen  Gebieten
  zu  beanspruchen,  sowie  auch  die  Fähigkeit,  einfache  damit  zusammenbängende
  Naturerscheinungen  durch  dieselben  zu  erklären.  Vor  allem  sind
daher  aus  diesem  Gegenstande  klare  Begriffe  über  die  empirischen  Partien
und  etwa  ihre  einfachsten  mathematischen  Beziehungen  zu  fordern.“  —  Von
den  einzelnen  Punkten  der  Lehrpensa  der  obersten  Klassen  ist  hier  wenig  genannt
  und  die  Prüfung  braucht  daher  gewiß  nicht  allzuhohe  Ansprüche  zu  stellen.

Im  Vergleich  zu  denen  aller  anderen  deutschen  Staaten  gehen  demnach  die
Abiturienten  Bayerns  und  Österreichs  mit  den  geringsten  mathematischen
Kenntnissen  von  der  Schule  ab;  das  Studium  der  Mathematik,  auch  das  erfolgreiche
  Hören  von  Vorlesungen  auf  polytechnischen  Fachschulen,  falls  diese
nicht  auf  solche  Vorbildung  der  Schule  Rücksicht  nehmen,  muß  ihnen  anfangs
schwerer  fallen.  Unter  den  norddeutschen  Staaten  überflügeln  die  Schüler  der
Realgymnasien  und  Öberrealschulen  Hamburgs,  außerdem  die  Schüler  der
Reslgymnasien  Württembergs  die  der  gleichen  Realanstalten  Deutschlands,
diesen  scheinen  sich  die  Abiturienten  der  Gymnasian  Badens  und  vielleicht
Württembergs  zu  nähern,  während  die  Schüler  der  höheren  Realanstalten  dieser
beiden  süddeutschen  Staaten  es  auch  nicht  weiter  bringen  als  die  Hamburger
Schüler.  Alle  anderen  Gymnasien,  Realgymnasien,  Oberrealschulen  in  Deutschland
  haben  fast  dasselbe  Lehrziel  und  dieselben  Prüfungsordnungen  in  der
Mathematik  und  Physik.  Es  braucht  wohl  kaum  gesagt  zu  werden,  daß  gerade
in  bezug  auf  die  Mathematik  der  Schluß  von  dem  Papier  der  Reglements  auf
die  Wirklichkeit  am  vorsichtigsten  gezogen  werden  muß;  auch  die  neuesten
preußischen  Lehrpläne  müssen  gerade  in  diesem  Fache  ziemlich  weite  Grenzen
gestatten.  Immerhin  wird  ersichtlich  sein,  daß  unter  den  deutschen  Staaten
Bayern  allein,  wie  es  ja  bekannt  ist  und  wie  es  seine  schulgeschichtliche
Entwickelung  mit  sich  brachte,  sich  hier  nahe  zu  Österreich  stellt:  die
bayerischen  und  österreichischen  Gymnasien  haben  ja  schon  durch  die  geringere
mathematische  Stundenzahl  mehr  noch  jene  Einheit,  welche  sonst  durch  den
Utraquismus  der  Humaniora  und  Realis  auf  Deutschlands  Schulen  fast  verloren
gegangen  ist.  —

Als  Abschluß  dieser  Erörterung  über  die  mündliche  Prüfung  sei  noch  auf
einen  Punkt  hingewiesen.  Um  die  Prüflinge  von  einem  Übermaß  des  Lernstoffes
  zu  befreien  !),  hatte  man  bekanntlich  in  Preußen  1892  die  Lehraufgabe
der  Prima  als  Ermittelungsobjekt  der  Prüfung  hingestellt.  Nicht
immer  war  man  in  Preußen  so  ängstlich.  In  dem  Reglement  für  die  Abiturientenprüfung
  der  Realschulen  vom  6.  Oktober  1859  steht  wörtlich  zu  lesen
„Gegenstand  der  Prüfung  ist  daher  nicht  ausschließlich  das  Pensum  der
Prima,  sondern  alles  dasjenige,  was  in  dem  Lehrplan  der  Realschule  von
fundamentaler  Bedeutung  ist.“  Auch  1882  kannte  man  solche  Vorsicht  noch

I)  Vgl.  8.  11  der  Denkschrift  betreffend  die  geschichtliche  Entwiockelung  der  Revision  usw,
Berlin  1892,