172  III.  Das  höhere  Lehramt.

ist  denn  auch  irgend  solch  Verbot  betr.  etwaiger  Andeutungen  natürlich  nicht  vorhanden,
  auch  nicht  nötig.  Was  den  deutschen  Aufsatz  anbelangt,  so  wird  hier  weiterhin
  nach  $  33,  4  verfahren:  „Da  jedoch  in  betreff  des  deutschen  Aufsatzes  die  Auswahl
  unter  mehreren  Aufgaben  der  Anstalt  freigestellt  wird,  so  hat  am  betreffenden
  Prüfungstage  die  Kommission  kurz  vor  dem  Anfang  der  Prüfung  zusammenzutreten
  und  sich  über  die  Wahl  des  zu  stellenden  Themas  schlüssig
zu  machen.“  Soll  dieser  deutsche  Prüfungsaufsstz  nun  die  gleichen  Voraussetzungen
  haben  wie  der  häusliche,  so  ist  nicht  abzusehen,  warum  vor  der  Ausarbeitung
  nicht  Hilfen  gegeben  werden  könnten,  wie  ja  bei  anderen  Themen,
den  Übersetzungen  z.  B.  nach  8  7,5  solche  Hilfen  erlaubt  sind.  Ist  also  das
Aufsatzthema  von  einer  Zentralstelle  aus,  in  größeren  Staaten  von  der  höchsten
Provinzialbehörde,  der  Prüfungkommission  bezw.  dem  Lehrer  des  Deutschen  oder
Französischen  zugestellt  worden,  so  hätten  die  Lehrer  sich  vorher  kurz  zu  überlegen,
  was  sie,  gleichartig  wie  vor  jedem  häuslichen  Aufsatz,  den  Abiturienten
zum  Verständnis  sagen  wollten.  Dies  wäre  zu  Papier  zu  bringen!)  und  der
Behörde  mit  den  korrigierten  Arbeiten  einzusenden.  Oder  aber  nach  Bekanntmachung
  des  Themas  vor  den  Prüflingen  müßte  der  Lehrer  kurz  das  Nötige
zur  Klarlegung  des  Aufsatzes  mündlich  vortragen,  während  ein  anderes  Mitglied
der  Kommission  diese  Bemerkungen  in  ein  den  Prüfungsakten  beizufügendes
Protokoll  eintrüge.  Endlich  ist  durchaus  selbstverständlich,  daB  —  abgesehen
von  Aufsätzen  allgemein-moralischen  Inhalts  —  immer  deutsche  Texte  der
Dramen  und  Prosastücke,  ohne  Einleitung  und  Anmerkungen,  den  Schülern
aus  der  Anstaltsbibliothek  nach  Publikation  des  Prüfungsaufsatzes  in  die  Hände
gegeben  werden  müßten.  Erst  unter  diesen  Bedingungen  wäre  man  der  Notwendigkeit,
  sei  es  jenes  Versteckspielens  mit  den  Schülern  oder  jenes  pädagogischen
  Eiertanzes  vor  seinem  eigenen  Gewissen  überhoben,  erst  unter  diesen
Bedingungen  wäre  der  Prüfungsaufsatz  nach  $  6,  2  gleichartig  dem  häuslichen
Aufsatze.  Erst  unter  diesen  Bedingungen  wird  der  Hauptzweck  der  Prüfung
erreicht:  ein  wirkliches  Bild  von  dem  Können  der  Prüflinge  zu  gewinnen.  Jetzt
wird  vielfach  so  getan,  als  würde  unter  Innehaltung  der  gesetzlichen  Vorschrift
von  8  6,6  etwas  Großes  von  Lehrern  und  Schülern  geleistet,  was  doch  unter
wesentlich  anderen  Faktoren  zustande  kommt.  Es  ist  wahrlich  nicht  schön,
daß  gerade  der  $  6,  6  in  vielen  Fällen  einfach  nur  auf  dem  Papier  steht!

Und  wahrlich,  es  ist  auch  von  vornherein  peinlich,  wenn  man  das  Gefühl
nicht  los  wird,  daß  die  Reifeprüflinge  die  drei  zur  Wahl  gestellten  Themata
vorher  herausgefunden,  etwa  schon  sich  dieselben  zu  Haus  ausgearbeitet  haben,
vielleicht  mit  Hilfe  jener  Aufsatzbücher  oder  gar  jener  bezahlten  Winkelkonsulenten?)
  in  deutschen  Aufsatznöten,  und  nun  mehr  oder  weniger  fertig  im
Kopfe,  möglicherweise  auch  in  der  Brusttasche  zum  Prüfungstermin  mitbringen!

l)  Nur  in  Braunschweig  war  früher  in  $  6,  4  ein  ähnlicher  Weg  vorgeschrieben.
„Bei  den  Aufgaben  für  den  deutschen  Aufsatz  ist  es  gestattet,  einige  erklärende  und  die  Behandlung
  erleichternde  Bemerkungen  hinzuzufügen"  (bei  der  Einschickung  der  Themata).

9)  In  der  „Zeitschrift  für  das  humanistische  Gymnasium“  1902  Heft  IV  ist  ein  Brief
eines  solchen  Winkelschreibers  an  einen  hilfsbedürftigen  Primaner  veröffentlicht;  die  Tat-