D.  Die  Reifeprüfung.  198

stellen,  ob  auch  anderwärts  in  Österreich  trotz  der  auf  dem  Papier  und  der
Zeit  nach  so  strengen  Prüfung  solche  glänzende  Ergebnisse  erzielt  werden.

Für  Sachsen-Meiningen  ($  18)  ist  es  eigentümlich,  daß  die  für  reif  erklärten
  Schüler  noch  bis  zu  dem  Schluß  des  Halbjahres  dem  gesamten  Unterrichte
beiwohnen  müssen  (auch  in  Baden),  für  Reußä&amp;.L.  (86  D,  9)  gilt  die  Bestimmung,
daß  das  Protokoll  mit  tunlichster  Schärfe  den  Gang  des  Examens  darstelle.  —
Bücher  und  Utensilien  dürfen  die  Schüler  zur  mündlichen  Prüfung  nicht  mitbringen;
  könnten  sie  nicht  zur  mündlichen  Prüfung  in  der  Mathematik  Zirkel
und  Papier  bei  sich  führen?  Kreide  und  schwarze  Wandtafel  müßte  seitens  der
Schule  in  Bereitschaft  gehalten  werden,  was  oft  nicht  geschieht.  In  Bayern
und  Baden  unterschreibt  das  Zeugnis  nur  der  Kommissar  und  der  Rektor,  sonst,
wie  in  Preußen  und  Österreich,  wohl  überall  die  gesamte  Kommission.  Doch
das  sind  Quisquilien.  Wichtiger  scheint,  was  wir  in  Österreich,  „Weisungen“
S.  85  zu  $  85  (Konferenz  über  die  Zeugnisse)  lesen:  „Nach  Beendigung  der
mündlichen  Prüfung  und  nach  Entfernung  der  etwa  anwesenden  Väter  und
Vormünder“  —  hier  ist  also  die  mündliche  Prüfung  eine  öffentliche;  in
Preußen  ist  dies  nie  Sitte  gewesen,  auch  habe  ich  nicht  gefunden,  daß  in
anderen  Staaten  Privatpersonen  zu  dem  mündlichen  Examen  Zutritt  gestattet  wäre.

Eine  andere  Frage  ist  es,  ob  es  zweckmäßig  sei,  die  Ergebnisse  im  Betragen
sowohl  wie  in  den  Einzelfächern  in  Nummern  oder  in  bestimmte  Prädikate  (vorzüglich,
  gut  usw.)  zusammenzufassen.  In  Baden  gab  es  Gesamtnoten  1—4,
jetzt  dafür  Worte;  in  Sachsen  wird  auch  das  Betragen  durch  Nummern  I,  I,  II
charakterisiert;  in  Bayern  werden  die  Leistungen  ganz  kurz  durch  die  üblichen
Prädikate  zensiert;  bei  uns  in  Preußen  wird  Betragen,  Fleiß,  Aufmerksamkeit
durch  längere  Charakterisierung  ausführlicher  beschrieben,  ebenso  wie  meist  ander-  .
wärts,  was  jeder  billigen  wird.  Aber  die  Leistungen  könnten  auch  in  Preußen
einfach  durch  die  vorgeschriebenen  Bezeichnungen  kurz  ausgedrückt  werden;
erstens  bedient  man  sich,  wie  gewiß  auch  anderwärts,  meist  doch  nur  der
Worte,  welche  unter  „Maßstab  zur  Erteilung  des  Zeugnisses“  in  dem  Prüfungsreglement
  von  1892  stehen,  wonach  es  dem  Schüler  gelungen  ist  „ein  in  seinem
Ideenkreise  liegendes  Thema  ...  in  angemessener  Ordnung  und  fehlerfreier
Schreibart  zu  bearbeiten“  usw.  usw.  Und  zweitens:  wer  liest  später  bei  der
Immatrikulation,  selbst  bei  Bewerbungen  um  Stipendien,  diese  eingehende
Schilderung  der  Leistungen?  Wohl  muß  man  vom  sittlichen  Verhalten  genauere
Kenntnis  nehmen,  bei  den  Leistungen  sieht  jeder  nur  zu,  ob  das  Schlußprädikat
gut,  genügend  ist.  Es  wäre  also,  auch  um  das  Schreibwerk  zu  ersparen,
wünschenswert,  wenn  man  überall,  wo  es  noch  nicht  geschieht,  sich  der
österreichischen  und  bayerischen  Kürze  befleißigte.  Soweit  mir  bekannt,  pflegt
man  bei  viel  wichtigeren  Zeugnissen,  z.  B.  bei  denjenigen  der  Oberlehrer  in
Preußen,  jetzt  auch  nicht  das  Wissen  oder  das  Nichtwissen  genau  aufzuzählen  !),
um  schließlich  doch  die  Fakultas  für  alle  Klassen  zu  gewähren;  hier  wäre  es
vielleicht  wichtiger;  warum  also  bei  der  Reifeprüfung?

1)  Ebenso  auf  den  Zeugnissen  der  Ärzte,  vergl.  die  für  ganz  Deutschland  geltende

neueste  Prüfungsordnung  für  Ärzte  vom  28.  Mai  1901.
H.  Morsch,  Das  höhere  Lehramt.  18