D.  Die  Reifeprüfung.  195

Allgemeine  Betrachtungen.

Gewiß  wird  mancher  Amtsgenosse  von  dem  hohen  Sitze  seiner  wissenschaftlichen
  Forschung  und  Tätigkeit  mitleidig  auf  uns  herabblicken,  die  wir
diesen  mühevollen  Weg  durch  das  Paragraphengestrüpp  der  Prüfungsordnungen
gegangen  sind.  Gewiß  hat  Wiese  recht,  wenn  er  sagte:  „Das  Beste  in  der
Schule  geschieht  ohne  gesetzliche  Vorschrift“,  und  Kruse,  der  1890  (Verhandlungen
  8.  591)  äußerte:  „Man  kann  nach  der  schönsten  Prüfungsordnung  ganz
unzweckmäßig  und  nach  der  schlechtesten  ganz  vortrefflich  prüfen.“  Und,
fügen  wir  hinzu:  man  kann  nach  der  schwersten  Prüfungsordnung  sehr  leicht,
nach  der  leichtesten  sehr  schwer  prüfen.  Manche  Amtsgenossen  gebärden  sich
deshalb  wie  Genies:  Zwang  und  Regel  alles  dessen,  was  vom  grünen  Tisch
kommt,  glauben  sie  abweisen  zu  müssen  und  finden  so  etwas  sehr  überflüssig.
Nun,  wir  sind  etwas  bescheidener:  wie  alle  Gesetze  für  den  Durchschnitt  der
Menschen  geschrieben  sind  und  nur  Bismarckischen  Naturen  dieselben  abzuschütteln
  möglich  ist,  so  wollen  wir  uns  lieber  zu  den  Durchschnittsmenschen
rechnen,  auch  auf  Durchschnittsfälle  im  Schulleben  uns  einrichten,  und  mag
auch  das  OGoethische:  „es  erben  sich  Gesetz  und  Rechte  wie  eine  ewige  Krankheit
  fort“  für  jede  Prüfungsordnung  gelten  —  sie  sind  einmal  notwendige  Übel,
diese  Satzungen,  aber  notwendige;  Wiese  selbst  hat  die  Zahl  dieser  Übel  um
nicht  wenige  Paragraphen  vermehrt  und  vermehren  müssen.  Hier  war  es  uns
nicht  darum  zu  tun,  eine  oder  zwei  dieser  Ordnungen  zu  betrachten,  sondern
eine  möglichst  große  Zahl  nebeneinander  zu  stellen  und  zu  vergleichen.  Hat
man  nur  eine  zur  Hand,  kann  man  leicht  getäuscht  werden  und,  befangen  in
subjektiven  pädagogischen  oder  schultechnischen  Vorurteilen,  dies  oder  jenes
mit  Unrecht  an  ihnen  loben  oder  tadeln;  viele,  nebeneinander  gestellt,  fordern
fortgesetzt  zur  Kritik  heraus,  leiten  uns  einerseits  zu  großer  Vorsicht  und  Bescheidenheit
  in  bezug  auf  Lob  und  Tadel,  zeigen  uns  aber  anderseits  hier
einen  zweideutigen  Ausdruck,  dort  einen  pädagogischen  Mißgriff  gerade  durch
diese  vielfältige  Widerspiegelung.  Endlich:  etwas  von  dem  Geist,  der  in  den
von  diesen  Ordnungen  beherrschten  Schulen  waltet,  lassen  sie  uns  auch  verspüren;
  bilden  sie  doch  den  geistigen  Niederschlag  der  in  den  Unterrichtsverwaltungen
  laufenden  Strömungen,  und  sind  sie  doch  gewiß  von  Männern
verfaßt  worden,  die,  wissenschaftlich  und  pädagogisch  reich  gebildet  und  vielseitig
  erfahren,  ihr  bestes  Wissen  und  Können  zur  Vervollkommnung  derselben
darangesetzt  haben,  mögen  auch  leider,  wie  man  mitunter  zwischen  den  Zeilen
lesen  kann,  oft  andere  als  rein  pädagogische  oder  schultechnische  Richtungen
diese  ihre  besten  Absichten  und  Wünsche  nicht  zur  vollen  Ausgestaltung  haben
kommen  lassen.

So  mag  es  sich  denn  doch  wohl  verlohnen,  nach  solcher  mühsamen  Wegstrecke
  durch  diese  papiernen  Vorschriften  einen  Rückblick  und  einen  Ausblick
zu  tun.  Zunächst  wird  man  sich  des  Eindrucks  nicht  erwehren  können,  daB
unsere  deutschen  Jungen  trotz  der  Abiturientenkonvention  auf  noch  recht  verschiedenartigen

  Wegen  zur  Universität  gelangen,  was  ja  jeder  Kundige  wußte.
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