196  III.  Das  höhere  Lehramt.

Streng  genommen  sind  eigentlich  Übereinstimmungen  vorhandeu  nur  in  den
Forderungen  betr.  die  Sprachen;  und  da  im  Verhältnis  zu  der  großen,  übergroßen
  Zahl  der  Gymnasien  nur  wenig  andere  höhere  Lehranstalten  vorhanden
sind,  so  kann  man  eine  einheitliche  deutsche  Jugendbildung  zu  Universitätszwecken
  nur  in  altsprachlicher  Hinsicht  feststellen;  hier
sind  die  Anforderungen  überall  die  gleichen,  sie  reichen  einerseits  bis  Tacitus
und  bis  zur  lateinischen  Komödie,  anderseits  bis  zur  griechischen  Lyrik,  Äschylos
und  Platon  hinauf;  mag  auch  dies  Ziel  oft  nur  gelegentlich  erstrebt  sein  —
immerhin  eine  recht  beträchtliche  Höhe!  Die  Mathematik  aber  hat  sich
nicht  solche  durchgängige  Gleichheit  erringen  können;  abgesehen  von  Württemberg
  und  Hamburg,  wo  Differentialrechnung  auf  der  Schule  getrieben  wird,
fällt  Bayern  aus  dem  Rahmen  Deutschlands  heraus,  auch  Württemberg,  weil
keine  mündliche  Prüfung  hierin  stattfindet.  Das  sind,  abgesehen  vom  Deutschen,
die  „Hauptfächer“.

Ein  eigentümliches  Geschick  hat  nun  diejenigen  Fächer  getroffen,
  welche  man  die  „ethisch  bedeutsamsten“  genannt  hat.  Am
eidlichsten  ist  es  noch  der  Geschichte  ergangen,  aber  sehr  bildungsmivellierend
wird  es  auch  nicht  wirken,  wenn  alte  Geschichte!)  auf  den  norddeutschen
Realanstalten,  außer  in  Mecklenburg,  nicht  bei  der  Reifeprüfung  herangezogen
wird,  mögen  auch  die  für  die  „Weltkultur  wichtigsten  römischen  Kaiser“  jetzt
wieder  in  den  Lehraufgaben  für  alle  Oberstufen  vorhanden  sein;  wie  sich  die
Anforderungen  auch  hier  bei  weitem  nicht  auf  gleicher  Höhe  halten,  ist  oben
S.  156  ff.  gezeigt.  Ja  selbst  im  Deutschen  gehen  die  Ansprüche  in  der  Art
wie  in  dem  Maß  sehr  auseinander.  Freilich  ein  deutscher  Aufsatz  wird
überall  gefordert;  oft  kann  ein  „Ungenügend“  im  Deutschen  noch  die  Reife
hindern.  Indessen  da,  wo  das  Aufsatzthema  von  der  Zentralstelle  gegeben
wird,  muß  der  Aufsatz  ganz  anders  sein,  andere  Ansprüche  stellen  als  da,  wo
dies  nicht  geschieht;  und  anderwärts  kann  er,  auch  wenn  er  vorher  nicht
zurecht  gelegt  ist,  literarhistorische  Kenntnisse  nicht  dartun;  nach  literarhistorischen
  Kenntnissen  fragt  man  nur  in  Österreich  und  Württemberg.  Wie
es  hinsichtlich  der  Religion  steht,  braucht  nach  obigem  nicht  mehr  dargelegt
zu  werden.  Wenn  man  gegenüber  der  Forderuug,  auch  dem  Deutschen  und
der  Religion  in  der  mündlichen  Reifeprüfung  Raum  zu  gönnen,  immer  wieder
darauf  verweist,  daB  doch  ein  energischer  Unterricht  in  diesen  Fächern  fast
dasselbe  erreiche  ohne  eine  spätere  Prüfung,  so  wird  doch  die  geringere  Wertschätzung
  von  Lehrgegenständen,  in  welchen  nicht  mündlich  geprüft  wird,
mindestens  seitens  der  Schüler  keiner  irgendwie  abstreiten  wollen.  In  der  Tat
scheint  man  auch  den  Ergebnissen  der  Maturitätsprüfung  in  diesen  Fächern
nicht  recht  zu  trauen,  daher  wohl  auch  die  bei  der  Oberlehrerprüfung  z.  B.  in
Preußen  betonte  Forderung,  eine  allgemeine  Bildung  gerade  im  Deutschen  und
in  der  Religion  (früher  auch  noch  in  der  Geschichte)  von  neuem  zu  beweisen.

1)  In  Württemberg  wird  die  alte  Geschichte  überhaupt  nur  in  der  schriftlichen  Geschichtsprüfung,
  bei  den  „Zshlenfragen“,  berücksichtigt.