D.  Die  Reifeprüfung.  197

Wenn  die  Reifeprüfung  auf  der  Schule  hier  ihre  Schuldigkeit  täte,  warum
solche  Postulate  Männern  gegenüber,  deren  ernste  Studien  und  innerer
Bildungstrieb  von  selbst  sie  anspornt  zur  Aneignung  jener  Bildungsgebiete,  in
ganz  anderem  Maße  als  oft  törichte,  im  Schulzwange  gehaltene  Jungen?  Was
schon  aus  dem  Text  der  Abiturientenkonvention  hervorgeht,  es  läßt  sich  nicht
leugnen:  gerade  in  den  Fächern,  welche  nicht  nur  den  Charakter  des
einzelnen,  sondern  den  einer  Nation  bestimmen,  geht  die  deutsche
Bildung  ziemlich  auseinander.  In  Religion  wird  sich  das  ja  schwerlich
ändern  lassen,  aber  in  Literatur  und  in  Geschichte  brauchte  die  deutsche  Vielstaaterei
  der  Einheit  nicht  im  Wege  zu  stehen.  Mögen  also  seit  1892  viele
norddeutsche  Staaten  Preußen  sich  zum  Muster  genommen  haben,  die  großen
Stasten,  besonders  die  süddeutschen  einerseits,  Preußen  andrerseits,  stehen  wie
unzugängliche  pädagogische  Burgen,  jede  von  der  anderen  weit  entfernt  und
getrennt,  vor  unseren  Blicken  da;  auch  die  deutsche  Abiturientenkonvention
ist  ihnen  längst  aus  dem  Sinn  gekommen.  Und  was  das  beinahe  Komische
ist,  selbst  innerhalb  desselben  Landes  haben  wir  recht  verschiedene  Prüfungsordnungen,
  ich  denke  dabei  zuerst  an  die  drei  badischen,  für  Gelehrtenschulen,
Realgymnasien  und  Oberrealschulen!);  an  die  drei  hessischen,  an  die  für  Mecklenburg-Schwerin
  und  Mecklenburg-Strelitz,  zwei  so  nahe  beieinander  liegende
Länder!  Kann  man  wirklich  einen  anderen  Grund  für  diese  Abweichungen  angeben
  als  den  höchst  nichtigen,  daß  die  Zeit  der  Entstehung  dieser  Reglements
eben  eine  verschiedene  ist  und  man  eg  für  überflüssig  hielt,  die  spätere  nach
der  älteren  etwas  zu  modeln?

So  sind  die  wenigsten  dieser  Arten  oder  Spielarten  von  Prüfungsordnungen
aus  der  Individualität  der  Staaten  zu  rechtfertigen,  wenn  man  nicht  die  Tradition
  von  historischem  Recht  oder  historischem  Unrecht  (denn  auch  solches
existiert)  als  individuelle  Eigenschaft  ansieht;  es  soll  doch  jemand  einmal  mit
dem  Charakter  der  bayerischen  Prüflinge,  der  Eigenart  des  Landes  es  wirklich
in  Einklang  zu  bringen  versuchen,  daß  dort  das  Betragen  der  ganzen  Schulzeit
  auf  das  Prüfungszeugnis  mit  einwirkt!  Aber  unsere  pädagogischen  Individualisten
  werden  sich  trotzdem  über  diese  Musterkarte  von  Prüfungsordnungen
freuen:  „je  bunter,  desto  besser“  ist  ihr  Ruf.  Nur  übersehen  sie  dabei  auch
das  eine,  wie  viel  schwerer  die  Reifeprüfung  in  dem  einen  Lande  ist  als  in
dem  andern,  vielleicht  nur  einige  Meilen  jenseits  der  Grenze.

Damit  taucht  wie  von  selbst  die  Frage  auf:  Sind  in  diesen  Prüfungsordnungen
  schon  Anzeichen  vorhanden,  welche  die  Prüfung  leichter
oder  schwerer  zu  machen  heischen?  Zunächst  erscheint  es  fast  wunderbar,
  daß  man  so  häufig,  nach  meinem  Dafürhalten  wenigstens,  das  Betragen
nicht  hoch  genug  einschätzt.  Unsichere  Kunden,  vielleicht  auch  Schwindler,
können  oft  dreimal  die  Prüfung  versuchen,  ja  sie  können,  einmal  oder  gar
zum  zweiten  Male  zurückgestellt,  nach  den  geltenden  Bestimmungen  dann

l)  Selbstredend  handelt  es  sich  nicht  um  die  in  der  Natur  dieser  Anstalten  begründeten
Verschiedenheiten  der  Anforderungen,  sondern  um  die  Art  und  Weise  der  Prüfung.