200  II.  Das”höhere  Lehramt.

hervortreten  zu  lassen.  Auch  ist  dem  Schüler  Gelegenheit  zu  geben,  sich  klar
und  zusammenhängend  auszusprechen.“  Genau  dasselbe  liest  man  $  11,7  für
Elsaß-Lothringen,  nur  mit  der  Einleitung:  „der  Vorsitzende  hat  darüber  zu
wachen  ...  .“.  Auffällig  bleibt  es,  daß,  abgesehen  von  einer  mehr  die  Lehrer
treffenden  Warnung,  nirgends  gegen  zu  große  Leichtigkeit  der  Prüfung
Sicherheitsmaßregeln  getroffen  sind,  wohl  aber  überall  gegen  zu  große  Schwierigkeiten.
  Hierin  aber  geht  offenbar  jener  Passus  für  Hessen  und  Elsaß-Lothringen
mag  man  auch  sonst  vieles  in  ihm  billigen,  durch  die  verlangte  Rücksichtnahme
  auf  die  durchschnittliche  Begabung  der  Prüflinge  viel  zu  weit.  Man
muß  ja  leider  innerhalb  der  Schule,  bei  Klassenarbeiten  und  Versetzungen  oft
die  Durchschnittsbegabung  in  Rechnung  ziehen,  und  man  kann  dies  aus  dem
Grunde,  weil  es  Schüler  sind,  weil  man  jungen  Menschenkindern  schließlich
nie  trotz  kleiner  Anfänge  Entwickelung  zu  Großem  absprechen  soll,  auch  weil
man  sie  ja  noch  weiter  in  der  Fortbildung  behält.  Muß  man  aber  auch  schon
hierbei  um  so  strenger  verfahren,  je  höher  die  Klasse  ist,  so  soll  man  bei.  der
Reifeprüfung  doch  einen  absoluten  Maßstab  haben  und  nicht  nach  der  Durch.
schnittsbegabung!)  die  Anforderungen  qualitativ  herabmildern.  Wohin  kann
das  führen?  Da  gibt  es  bald  keine  Grenze  nach  unten  mehr!

Aber  auch  in  Bremen  und  Preußen  kann  nach  der  allerneuesten  Wandlung,
  die  das  Prüfungsreglement  erfahren,  die  Möglichkeit  eintreten,  daB  die
Prüfungen  ziemlich  leicht  zu  bestehen  sind.  Nach  8  11,35  kann  hier  ein
Prüfling  z.  B.  von  einem  Gymnasium  mit  folgendem  Zeugnis  entlassen  werden:

Religion:  genügend;  Mathematik:  genügend;

Deutsch:  genügend;  Französisch:  gut;

Latein:  nicht  genügend;  Geschichte:  nicht  genügend;

Griechisch:  gut;  Geographie:  nicht  genügend.

Das  wird  man  allenfalls  noch  hingehen  lassen;  aber  nach  dem  Satze:
Ausnahmsweise  ist  es  zulässig,  bei  den  Schülern,  die  nach  ihrer  Persönlichkeit
  und  geistigen  Entwickelung  besondere  Berücksichtigung  verdienen,
  über  unzureichende  Leistungen  in  dem  einen  oder  anderen  unter  b)  nicht
erwähnten  Fache  auch  dann  hinwegzusehen,  wenn  die  Voraussetzungen  für  einen
Ausgleich  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  in  Absatz  2  nicht  vorliegen,  —  ist,
wenn  ich  den  Paragraph  richtig  auslege,  auch  folgendes  Reifezeugnis  möglich:

Religion:  nicht  genügend;
Deutsch:  genügend;

Lateinisch:  nicht  genügend;

Griechisch:  gut;

Mathematik:  genügend;
Französisch:  genügend.
Geschichte:  nicht  genügend;
Geographie:  nicht  genügend.

Ja,  das  Französische  kann  auch  noch  „nicht  genügend“  sein,  denn  diese
„Nebengegenstände“,  wie  wir  sie  nennen  können  im  Unterschiede  zu  der  Reihe.
Deutsch  —  Mathematik,  brauchen  untereinander  nicht  ausgeglichen  zu  werden;

I)  Wie  anders  das  älteste  preußische  Reglement  von  1812  in  $  11,  wo  die  schriftliche
Prüfung  auf  das  „Talent*  gerichtet  war  (worauf  schon  Nath  aufmerksam  gemacht  hat).
—  Daß  man  jetzt  auf  den  höheren  Schulen  zu  sehr  nach  dem  Durchschnitt  urteilt,  sagt  auch
P.  Geyer,  Monatschrift  für  höhere  Schulen  1902  I  19.