202  III.  Das  höhere  Lehramt.

Grund  haben,  so  sind  nicht  die  Universitäten,  sondern  die  höheren
Schulen  in  erster  Linie  dafür  verantwortlich  zu  machen.  Einige  werden
wohl  manche  Bestimmungen  in  den  obigen  Ordnungen  noch  zu  schwer  finden;
nun,  das  Sprichwort,  daß  nichts  so  heiß  gegessen  als  es  gekocht  wird,  gilt  besonders
  für  Prüfungen  und  mag  solche  Furcht  beschwichtigen;  andere  mögen  die
Maschen  zu  weit  finden;  nun,  die  Praxis  kann  anders  sein  und  mag  vielleicht
dort  die  Netze  enger  machen,  wo  es  nötig  ist.  So  mögen  denn  solche,  die
dazu  mehr  berufen  sind  oder  sich  dazu  berufen  fühlen,  weil  sie  etwas  mehr  von
der  Wirklichkeit  kennen,  die  Antwort  auf  die  obige  Frage  geben.

Dreierlei  muß  stets  hierbei  in  Erwägung  gezogen  werden.

1.  Mag  man  von  Prüfungsreglements  sehr  gering  denken,  mag  man  sagen,
wie  schon  oben  erwähnt,  daß  auch  nach  schweren  Prüfungsordnungen  die  Prüfung
leicht  sein  kann,  so  steht  doch  im  allgemeinen  die  Wirklichkeit  in  Übereinstimmung
mitden  Ordnungen,  oft  genug  freilich  macht  sie  —  geringe  Ausnahmen  zugegeben  —
die  Bestimmungen  milder  als  sie  sind.  Wo  daher  die  Reglements  streng  sind,
müssen  die  Examina  im  allgemeinen  streng  sein;  und  selbst  wenn  hier  die
Praxis  öfter  schlaff  ist,  ist  sie  doch  noch  nicht  so  schlaff,  wie  dort,  wo
die  Prüfungsordnungen  an  sich  schon  schlaff  gehalten  sind.  Es  wäre  doch
merkwürdig,  jedenfalls  gar  nicht  beweisbar,  wenn  und  ob  in  einem  Staaste  mit
starren  BReglements  lauter  nachsichtige  Oberlehrer  und  Prüfungskommissare
walteten,  und  in  einem  Staate  mit  laxen  Anforderungen  in  überwiegender  Zahl
sehr  gestrenge!  Wie  gesagt,  der  Satz  kann  nicht  bestritten  werden:  leichte
Prüfungsreglements  müssen  in  der  Praxis  das  Maß  der  Forderungen  herabstimmen
und  die  Prüfung  noch  leichter  machen.  Merkt  man,  daß  oben  nur  ein
sanftes  Lüftchen  weht,  fächelt  man  unten  auch  nur  ein  wenig.

2.  Gewiß  wirken  auch  bei  jeder  Reifeprüfung  viele  Imponderabilien  mit,
gewiß  bleibt  jede  Reifeprüfung  ein  kleines  wissenschaftlich-pädagogisches  Problem,
das  fast  immer  von  neuem  gelöst  werden  muß,  schließlich  läuft  es  oft  auf  eine
Art  Kompromiß  hinaus  zwischen  starren  (Gesetzesanforderungen  und  billigen
Rücksichten  auf  den  Prüfling.  Die  Frage  ist  nur  die,  ob  nicht  in  vielen  Ordnungen
  schon  durch  die  Fassung  der  gesetzlichen  Anforderungen,
z.  B.  auch  durch  jene  Sicherheitsformeln,  von  vornherein  dieser  Kompromiß
durchaus  zugunsten  des  Prüflings  entschieden  ist.

3.  Selbst  die  genaueste  Statistik  über  das  Verhältnis  der  Durchgefallenen
mit  Einschluß  jener  heimlich  Durchgefallenen  zu  den  „Reifen“  kann  diese
bange  Frage  allein  auch  nicht  sicher  beantworten;  daneben  müßte  man  schon
einen  Einblick  erhalten  können  in  die  Prüfungsarbeiten  selbst,  besonders  in  die
deutschen  Aufsätze;  und  damit  man  diese  kennen  lerne,  könnten  solche  Arbeiten
wohl  einige  Zeit  nachher,  wenn  etwas  Gras  über  die  Prüfung  gewachsen,  im
nichtwissenschaftlichen  Teile  der  Schulprogramme  zu  Nutz  und  Frommen  der
Mit-  und  Nachwelt  veröffentlicht  werden.  Vorläufig  aber  wird  jeder  zu  den
deutschen  Unterrichtsverwaltungen  das  Vertrauen  haben,  daß  sie  trotz  mancher
bedenklichen  Paragraphen  die  Reifeprüfung  nicht  zu  einer  bloßen  Form  machen
werden;  ihnen  gegenüber  ist  ein  „Videant  consules“  nicht  nötig.