919  IV.  Die  Aufsichtebehörden  für  das  höhere  Lehramt.

Mitglieder  der  Ministerien  sind  natürlich  sehr  verschieden  in  den  verschiedenen
Staaten,  wir  müssen  uns  hier  begnügen,  mehr  eine  statistische  Übersicht!)
zu  geben,  da  wir  auf  ihre  Befugnisse  und  ihre  Stellung  weiter  unten,  bei  der
inneren  Organisation  zu  sprechen  kommen:

In  Baden  sind  7  Räte  im  Ministerium  tätig;  Titel  in  aufsteigender  Linie:
Ministerialrat,  Geh.  Oberregierungsrat,  Geh.  Rat  II.  (bez.  I.)  Klasse.

Bayern:  10,  als  Regierungsräte,  Oberregierungsräte,  Ministerialräte  ;  5  juristische
Hilfsarbeiter.

Württemberg:  4,  als  Ministerialräte,  2  als  Regierungsräte.

Königreich  Sachsen:  6,  3  als  Geh.  Regierungsräte;  2  Geh.  Schulräte,  1  Geh.
Rat,  auch  schultechnisch  gebildet;  hier  ist  aus  dem  Titel  schon  die  verschiedene
  Vorbildung  ersichtlich,  ferner  3  Hilfsarbeiter,  (2  juristische
Sekretäre,  1  Honorarprofessor  von  der  Technischen  Hochschule),
1  Ministerialdirektor,  der  auch  als  vortragender  Rat  tätig  ist.

Mecklenburg-Schwerin:  4  im  Justizministerium  überhaupt,  als  Ministerialräte,
  Geh.  Ministerialräte;  in  der  Abteilung  für  Unterrichtsangelegenheit
  1  Ministerialrat,  3  Schulräte,  1  Hilfsarbeiter.

Die  Abteilungen  für  Schulangelegenheiten  in  Hessen  und  Sachsen-Weimar
  (Departement  des  Kultus)  und  in  Oldenburg  werden  bei  den
Zwischenbehörden  besprochen  werden;  nicht  zu  erwähnen  sind  Anhalt  und
Braunschweig,  da  hier  nur  ein  Gesamtministerium  vorhanden  ist.

Was  endlich  die  beiden  Großstaaten  anbelangt,  so  haben  wir  in  Preußen
812)  vortragende  Räte  (nach  Wiese-Irmer  IV  1902,  S.  110/111),  11  Hilfs
arbeiter;  die  amtlichen  Titulaturen  sind  bekanntlich:  Geh.  Regierungs-  und
vortragender  Rat,  später  Geh.  Oberregierungsrat,  Wirkl.  Geh.  Oberregierungsrat;
  einige  haben  aber  auch  höhere  Titel,  so  Wirkl.  Geh.  Rat,  obgleich  sie
Ministerialdirektoren  mit  dem  Titel:  Wirkl.  Geh.  Oberregierungsrat  (der  weniger
bekanntlich  bedeutet  als  der  Wirkl.  Geh.  Rat)  unterstellt  sind.  Mehrere  unter
diesen  tragen  den  Titel  ihres  Spezialfaches:  Geh.  Medizinal-,  Geh.  Obermedizinalrat,
  auch  Geh.  Oberbaurat  und  1  Öberkonsistorialrat,  der  evangelische  Feldpropst
  der  Armee.  Augenblicklich  sind  4  von  ihnen  technische  Räte  für  das
höhere  Unterrichtswesen,  unter  ihnen  einer,  für  die  Angelegenheiten  der  höheren
Schulen  katholischer  Religion  und  was  damit  zusammenhängt;  sie  gehören  derjenigen
  Abteilung  an,  welcher  u.  a.  auch  das  höhere  Unterrichswesen  unterstellt
ist;  einer  von  ihnen  gehört  auch  zu  einer  der  andern  Abteilungen.

Wie  man  bei  uns,  allerdings  in  nicht  offizieller  Weise,  von  Dezernenten

spricht,  so  nennt  man  in  Österreich  die  Vorstände  der  einzelnen  Ministerialdepartements
  „Referenten“  mit  amtlicher  Bezeichnung;  es  gibt  deren  22  in

l)  Die  Angaben  teils  auf  Grund  persönlicher  Erkundigungen,  teils  auf  Grund  von
Staatshandbüchern;  da  nicht  immer  die  allerneusten  benutzt  werden  konnten,  ist  es  möglich,
daß  die  Zahlen  und  Titel  mit  dem  augenblioklichen  Stand  nicht  ganz  übereinstimmen.

2)  Nach  „dem  Taschenkalender  für  Verwaltungebeamte"  1905  haben  sich  die  Zahlen  und
Titel  wieder  etwas  geändert,  wie  sie  ja  selbetverständlich  kaum  längere  Zeit  stabil  sind.