A.  Die  Zentralbehörden  (Ministerien  usw.).  211

ordentlicher  Verwendung,  die  in  aufsteigender  Linie  Sektionsräte,  Ministerialräte
  genannt  werden  und  verschiedenen  Rangklassen  angehören  können;
auch  hier  kommt  es  vor,  daß  man  Sektionsrat  mit  dem  Titel  und  Rang  des
höhergestellten  Referenten,  eines  Ministerialrates,  sein  kann;  zu  diesen  ordentlichen
  Referenten  kommt  eine  Zahl  von  augenblicklich  13  in  außerordentlicher
Verwendung  stehenden  Beratern,  teils  mit  dem  Titel  und  Rang  eines  Hofrates
teils  mit  dem  Titel  und  Rang  ihres  ursprünglichen  Amtes,  z.  B.  Direktor  der
Handels-  und  nautischen  Akademie,  Professor  an  einer  Staatsmittelschule  usw.
Indessen  nur  1  von  diesen  außerordentlichen  Mitgliedern  ist  „Referent“,
deren  Zahl  auf  23  nunmehr  steigt.  Diesen  23  Mitgliedern,  welche  den  Räten,
speziell  den  vortragenden  Räten  in  Preußen  entsprechen,  gesellen  sich  nun  aber
in  Österreich  noch  37  Beamte  zu,  die  in  aufsteigender  Linie  „Ministerial-Konzipisten
  (10),  Ministerial-  Vizesekretäre  (15)  und  Ministerial-Sekretäre  (12)
amtlich  benannt  werden.  Nach  dem  Titel  zu  urteilen,  erscheint  es  für  uns  auf
den  ersten  Blick,  als  ob  diese  Ministerial-Konzipisten,  Ministerial-Vizesekretäre,
Ministerial-Sekretäre  Beamte  ohne  akademische  Bildung  wären  und  vielleicht
dort  die  Rolle  unserer  Subalternbeamten  spielten.  Indessen  schon  der  Umstand,
daß  fast  überall  hinter  den  Namen  JUDr.  steht,  spricht  dagegen,  und  in
der  Tat  sind  diese  drei  Beamtenkategorien  dort  keine  Beamten,  wie  unsere
Kanzleiräte  in  den  Ministerien,  sondern  studierte  Männer,  „Konzeptsbeamte“;
aus  der  Gruppe  der  Ministerialsekretäre  nimmt  man  dort  meist  den  Ersatz  für
die  Räte,  Ministerialräte  und  Sektionsräte  her,  und  in  der  Regel  erfolgt  im
Falle  einer  erledigten  höheren  Stelle  das  Aufrücken  in  die  nächst  höhere
Klasse  des  „Konzepts-Konkretalstatus“  nach  dem  Dienstalter.

Schließlich  kommen  noch  zu  diesen  Gruppen  ca.  17  studierte  Beamte  in
„sußerordentlicher  Verwendung“,  z.  B.  Bezirkskommissäre  aus  verschiedenen
Kronländern,  die  nicht  „fachliche  Berater“  sind  und  etwa  unsern  „Hilfsarbeitern“
entsprechen.  Im  ganzen  werden  dann  im  österreichischen  Ministerium  ca.  861)
studierte  höhere  Beamte  sein.

Ein  ziemlicher  Unterschied  zwischen  dem  österreichischen  und  preußischen
Unterrichtsministerium  ist  hier  hervorzuheben.  Wie  schon  oben  angedeutet,  wird
der  Ersatz  für  die  österreichischen  höheren  Stellen  im  Ministerium  fast  immer
aus  der  Zahl  dieser  Ministerialsekretäre  genommen,  die  schon  längere  Zeit
in  demselben  tätig  waren  und  nun  langsam  aufrücken;  in  Preußen  dagegen
werden  bei  Besetzung  erledigter  Stellen  von  vortragenden  Räten  die  Ersatzmänner
  fast  immer  aus  andern  oder  ähnlichen  Verwaltungen  erst  in  das  Unterrichtsministerium
  hineinverpflanzt,  da  ein  so  zahlreicher,  in  die  Geschäfte  eingearbeiteter
  Nachwuchs  wie  in  Österreich  bei  uns  nicht  vorhanden  ist.  Das
österreichische  Unterrichtsministerium  ergänzt  sich  also  viel  mehr
aus  sich  selbst  als  das  preußische.  Auch  ist  in  Österreich  die  Zahl

I)  Nach  der  Zeitschrift  für  österr.  Gymnasien  1908,  8.  848  arbeiten  im  k.  k.  Ministerium
126  Juristen  und  „einige  Philosophen";  diese  Zahl,  wird  mir  versichert,  ist  aber  viel  zu  hoch

gegriffen.
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