A.  Die  Zentralbehörden  (Ministerien  usw.).

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Zur  zweiten  Sektion  gehören:  Departement  VII,  XV,  XVI,  XVI,  XVII

XVII,  XIX.

Zur  dritten  Sektion  gehören:  Departement  V,  XI,  XI,  XIII,  XX.
Zur  vierten  Sektion  gehören:  Departement  II,  IV,  VI,  VU.
Damit  nun  der  Geschäftskreis  aller  4  Sektionen  deutlich  wird,  folge  hier

die  Referatseinteilung:

Referatseinteilung!).

Departement  1.

1.  Legislative  Angelegenheiten  der  katholischen
  Kirche  aller  Riten,  ausgenommen
Agenden  der  galizischen  Landesgesetzgebung.

2.  Administrative  und  judizielle  Angelegenheiten
  der  katholischen  Kirche  des
lateinischen  Ritus  (mit  Ausnahme  der
Galizien  betreffenden  Agenden  und  der  administrativen
  Bauangelegenheiten),  namentlich:
  Ausübung  der  staatlichen  Gerechteame
gegenüber  der  Kirche  auf  dem  Gebiete  der
Verwaltung  und  der  instanzmäßigen  Judikatur
ale:  Mitwirkung  bei  der  Errichtung,  Veränderung
  und  Aufhebung,  bei  der  Besetzung
und  Enthebung  von  kirchlichen  Ämtern  und
Pfründen;  Aufsicht  über  die  Ausübung  der
kirchlichen  Amtegewalt;  Entscheidung  über
die  Verpflichtung  zu  Leistungen  für  Kultuszwecke
  aus  dem  Grunde  der  Zugehörigkeit
zu  einer  kirchlichen  Gemeinde,  über  die  Einbringung
  sonstiger  kirchlicher  Abgaben  und
Gebühren,  insbesondere  der  Stolgebühren  ;  Abänderungen
  der  Stolataxordnnungen;  Gewährung
  des  staatlichen  Beistandes  für  die
Durchführung  kirchlicher  Anordnungen  und
Entscheidungen;  Angelegenheiten  der  theologischen
  Diözesan-  und  Zentrallehranstalten  ;
Patronatsangelegenheiten  einschließlich  der
Entscheidung  letzter  Instanz  über  den  Bestand
kirchlicher  Patronate  und  über  Patronateleistungen;
  Handhabung  der  Staatsaufsicht
und  des  staatlichen  Schutz&amp;s  bezüglich  des
kirchlichen  Vermögens;  Konkurrenzwesen;
Aufsicht  über  die  klösterlichen  Genossenschaften,
  namentlich  Genehmigung  von  Niederlassungen
  derselben;  Dotationswesen  der
römisch-katholischen  Kirche  einschließlich  der
Kongrus-  und  Pensionsangelegenheiten.

Veranschlagung  und,  Verwendung  der
Religionskredite.  Sammlungen  für  kirchliche
Zwecke.  Kirchliche  Stiftungen.

8.  Angelegenheiten  der  altkatholischen
Kirche.

4.  AnerkennungvonReligionsgesellschaften.

Referent:  Min.-R.  Dr.  Ritt.  Hussarek
v.  Heinlein.

Departement  Ia.

Interkonfessionelle  Verhältnisses  in  administrativer,
  legielativer  und  judizieller  Beziehung,
  einschließlich  der  Verhältnisse  der
kath.  Riten  untereinander.

Administrative  und  judizielle  Angelegenheiten
  der  kath.  Kirche  des  griechischen
und  armenischen  Ritus,  sowie  die  auf
Galizien  bezughabenden  administrativen  und
judiziellen  Angelegenheiten  des  lateinischen
Ritus,  mit  Ausschluß  der  administrativen
Bausachen.

Die  auf  die  kath.  Kirche  aller  drei  Riten
bezugnehmenden  Agenden  der  galizischen
Landesgesetzgebung.

Die  Galizien  betreffenden  judiziellen  Agenden
  in  Unterrichtsangelegenheiten.

Referent:  Sekt.-R.  Dr.  Köller.

Departement  12).

Evangelische  Kirche  A.  u.  H.B.  u.  z.:
Oberkirchenrat  A.  u.  H,  B.  Evangelischtheologische
  Fakultät,  Gnadenversorgung  für
Witwen  und  Waisen  nach  evangelischen
Funktionären.  Staatsunterstützungspauschale
für  die  evangelische  Kirche  A.u.  H.B.  Bauangelegenheiten
  der  evangelischen  Zwecken
gewidmeten  GebäudeundLokalitäten.  Kultusangelegenheiten
  der  Herrnhuter  Brüderkirche,
dann  der  gesetzlich  nicht  anerkannten  evan-I)

  Es  blieb  weiter  nichts  übrig,  als  diesen  wortgetreuen  Abdruck  zu  geben;  ein  Zusammenziehen
  der  Referategebiete  hätte  leicht  ein  falsches  Bild  geliefert,
2)  Das  Departement  IT  ist  gegenwärtig  keiner  der  bestehenden  Sektionen  angegliedert.