A.  Die  Zentralbehörden  (Ministerien  usw.).

Departement  XX.

Gebarung  mit  dem  Stammvermögen  der
Religions--  und  Studienfonde.  Interkalarangelegenheiten,
  Religionsfondsbeiträge.  Alle
Angelegenheiten  allgemein  juristischer  Natur,
soferne  sie  außerhalb  des  Geschäftsbereiches
der  einzelnen  Fachdepartemente  gelegen  sind,
Erstattung  von  Gutachten  und  Äußerungen
in  allen  das  Ressort  betreffenden  Rechts-  u.
Gesetzesangelegenheiten.

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Departement  XXI.
(Budget-  und  Rechnungsdepartement.)

Staatsvoranschlag  u.  Rechnungsabschlüsse.
Voranschläge  und  Rechnungsabschlüsse  nicht
dotierter  Fonde.  Administrativer  Rechnungshilfsdienst
  des  Ministerialressorte.  Anweisung
der  Dotationen  und  Prüfung  der  Dotationsrechnungen
  sämtlicher  dem  Ministerium  für
Kultus  und  Unterricht  unmittelbar  unterstehenden
  Institute.

Budgetreferent:  Min.-R.  Fesch.

Vorstand  des  Rechnungsdepartemente:
Rechnungs-Dir.  Holzknecht.
Endlich  gehören  zu  dem  österreichischen  Unterrichtsministerium  noch:
1.  Die  k.  k.  Zentraldirektion  der  k.  k.  Schulbücherverläge;  1887
errichtet,  an  der  Spitze  steht  ein  Hofrat  als  Zentraldirektor,  unter  ihm
3  höhere  Beamte,  darunter  1  Regierungsrat  und  1  Professor  in  Prag.
Unter  dieser  Behörde  stehen:

a)  k.  k.  Schulbücherverlagsdirektion  in  Wien,  schon  1772  gegründet,
mit  einem  Direktor  an  der  Spitze  und  2  Direktionsadjunkten
nebst  Kanzleibeamten;

b)  k.k.  Schulbücherverlagsdirektion  in  Prag;  ebenfalls  sehr  alt,  1775
gegründet.  |

2.  Die  Zentralkommission  für  Angelegenheiten  des  gewerblichen
  Unterrichtes!);  dieselbe  ist  bedeutend  jünger  als  die  eben
genannte  Zentraldirektion  der  k.  k.  Schulbücherverläge;  während  die
letztere  seit  den  Zeiten  Maria  Theresias  besteht,  besteht  die  Zentralkommission
  erst  seit  1882;  sie  setzt  sich  zusammen  aus  einem  Sektionschef
des  Unterrichtsministeriums  als  Vorsitzendem,  1  Vertreter  des  Handelsministeriums,
  2  Referenten  des  Unterrichtsministeriums  und  derzeit
38  Mitgliedern,  außerdem  kann  sie  sich  durch  „Experte“  erweitern.

Uns  wird  hier  mehr  die  Zentraldirektion  angehen,  da  sie  mit  dem  höheren
Unterrichtswesen  enger  verknüpft  ist  als  die  Zentralkommission  für  das  gewerbliche
  Schulwesen.

Die  dem  Ministerium  untergeordnete  Zentraldirektion  der  k.  k.  Schulbücherverläge
  beschäftigt  sich  mit  der  Herausgabe  von  Lehrtexten  für  alle
Kategorien  der  Elementar-  und  Mittelschulen,  auch  der  Blinden-  und  Taubstummenschulen,
  der  gewerblichen  Schulen,  der  Handwerkerschulen,  Werkmeisterschulen,
  Mädchenschulen,  der  Lehrer-  und  Lehrerinnenbildungsseminare.  Ferner
gibt  sie  auf  diese  Schulen  bezügliche  Drucksachen  heraus,  Schulgesetze,  Schulgesetzseammlungen,
  Normalien,  Lehrpläne  und  Instruktionen,  ebenso  Lehrmittel.

Natürlich  hat  neben  dem  Betriebe  dieses  staatlichen  Buchhandels  die  Zentraldirektion
  der  Schulbücherverläge  auch  noch  eine  finanziell-administrative  Aufgabe:

Referent:  Min.-R.  Dr.  Hye.

I)  Während  des  Druckes  wurde  am  6.  April  die  Allerhöchste  Verordnung  in  Preußen
veröffentlicht  über  die  Errichtung  eines  Landesgewerbeamtes  und  eines  ständigen
Beirates  für  das  gewerbliche  Unterrichtswesen.