218  IV.  Die  Aufsichtebehörden  für  das  höhere  Lehramt.

sie  hat  nämlich  den  Fond  der  beiden  Schulbücherverläge  in  Wien  und  Prag
unter  sich,  auch  hat  sie  natürlich  die  Oberleitung  der  Schulbücherverlagsdirektionen
  in  Wien  und  Prag,  endlich  auch  die  Leitung  der  staatlichen  Druckerei
in  Prag;  der  Wiener  staatliche  Verlag  läßt  bei  einer  Privatdruckerei  drucken.
Natürlich  gibt  sich  die  Zentraldirektion  nicht  selbst  mit  dem  Verkaufe  ab,  weder  im
großen  noch  im  kleinen;  $  2  der  Vorschriften  des  k.  k.  Schulbücher-Verlages
in  Prag  lautet:  Die  k.k.  Schulbücherverlagsdirektion  in  Prag  führt  als  solche
keinen  Detailverschleiß,  die  Schulbücherverläge  geben  die  gedruckten  Sachen  zum
Verschleiße  an  die  Buchhändler  und  andere  ab,  welche  dazu  berechtigt  sind,  wobei
zu  bemerken,  daß  sie  die  Bücher  zu  keinem  höheren  Preise  als  zu  dem  auf  dem
Titelblatt  vorgedruckten  verkaufen,  sowie  daß  Lehrer  sich  mit  dem  Verschleiße
nicht  befassen  dürfen;  auch  die  gewährte  Provision  ist  festgesetzt,  sie  schwankt
innerhalb  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  zwischen  17°/,  und  20°/,,
im  Auslande  ist  sie  25°/,.  Ein  Unterschied  besteht  zwischen  Mittelschulen  und
gewerblichen  Lehranstalten  einerseits  und  allen  andern  Lehranstalten  andernseits.
Die  Herausgabe  der  Lehrtexte  für  Mittelschulen  und  gewerbliche  Lehranstalten
  ist  auf  jene  Fälle  beschränkt,  in  welchen  das  Bedürfnis  durch  den
Privatverlag  nicht  ausreichend  gedeckt  ist  und  eine  Abhilfe  geboten  erscheint.
Deshalb  erblickt  man  in  dem  „Katalog  der  Lehrtexte,  Lehrmittel  und  Drucksorten
  des  k.  k.  Schulbücherverlages“  in  Prag  (ausgegeben  am  20.  Juli  1903),
übrigens  in  einem  Exemplar  deutsch  und  tschechisch,  keine  lateinischen
Grammatiken,  wohl  aber  unter  „Mittelschulen“:  Großer  Katechismus  der  katholischen
  Religion,  weil  es  derselbe  ist  wie  für  Volksschulen,  Regeln  für  deutsche
Rechtschreibung,  deutsche  Sprachlehre  für  Mädchenlyzeen,  Schule  und  Jugendspiel,
  Leitfaden  für  Freunde  des  Jugendspieles,  Lehrbuch  der  Stenographie,
natürlich  aber  eine  Disziplinarordnung  für  Mittelschulen  Böhmens,  Lehrpläne
für  Volksschulen,  Lehrpläne  und  Instruktionen  für  den  Zeichenunterricht,  den
Lehrplan  für  den  Unterricht  an  den  Gymnasien  in  Österreich,  Prüfungsvorschriften,
Verordnungen,  und  eine  große  Menge  von  Formularen,  Tabellen,  Katalogen  usw.,
alles  mit  festgesetzten  Preisen.  —  Obgleich  die  Lehrbücher  für  Mittelschulen
und  gewerbliche  Unterrichtsanstalten  im  allgemeinen  nicht  von  diesem  staatlichen
  Verlage  hergestellt  werden,  ist  der  Gesamtumsatz  doch  ein  großer:  im
Wiener  Verlage  beträgt  er  ca.  3  Millionen,  im  Prager  Verlagsbezirke  ungefähr
1  Million  Exemplare.

Für  die  Abfassung  und  Herausgabe  dieser  Lehrtexte  und  Lehrmittel  hat
also  die  Zentraldirektion  die  nötige  Sorge  zu  tragen,  sie  hat  die  diesbezüglichen
Anträge  an  das  Kultusministerium  zu  bringen,  welches  endgültig  darüber  Beschluß
  faßt;  das  Ministerium  hat  so  auch,  allerdings  auf  Antrag  der  ihr  unterstellten
  Direktion,  die  Herausgabe  aller  neuen  Lehrmittel  zu  beschließen,  ebenso
die  Honorare  für  die  Verfasser  festzusetzen,  die  Preise,  die  Lieferungs-  und
andere  Verträge,  u.  a.  auch  die  jährlichen  Armenbücherquots  und  ähnliches.

Wir  in  Preußen  haben  erst  seit  ungefähr  5  Jahren,  seit  1899,  diesen  so
alten  Österreichischen  Instituten  etwas  Ähnliches  an  die  Seite  zu  stellen:  die
„Auskunftsstelle  für  höheres  Unterrichtswesen“;  sie  hat  es  auch  mit