A.  Die  Zentralbehörden  (Ministerien  usw.).  219

Schulbüchern  in  erster  Linie  zu  tun,  freilich  in  etwas  anderer  Art:  sie  sammelt
die  an  höheren  Schulen  Preußens  eingeführten  Lehrbücher,  führt  Statistik  über
die  Verbreitung  derselben  und  kontrolliert  Neueinführungen.  Zu  diesem  Zweck
erschien  1901  im  Teubnerschen  Verlage  zu  Berlin  und  Leipzig  ein  „Verzeichnis
der  an  den  höheren  Lehranstalten  Preußens  eingeführten  Schulbücher“;  unter
den  Rubriken:  1.  Religionslehre,  2.  Deutsch,  3.  Latein,  4.  Griechisch,  5.  Französisch,
6.  Englisch,  7.  Dänisch,  8.  Litauisch,  9.  Polnisch,  10.  Hebräisch,  11.  Geschichte,
12.  Geographie,  13.  Naturbeschreibung  (Botanik,  Zoologie,  Mineralogie),  14.  Physik
und  mathematische  Geographie,  15.  Chemie  und  Mineralogie,  16.  Rechnen,
17.  Mathematik,  18.  Gesang,  19.  Handelslehre,  —  sind,  alphabetisch  nach  den
Verfassern  geordnet,  die  eingeführten  Lehrbücher  aufgezählt,  hinter  jedem  eine
Angabe  darüber,  in  welcher  Provinz,  an  wie  vielen  und  an  welchen  Anstalten
(Gymnasien,  Realgymnasien,  Oberrealschulen  und  Realschulen)  sie  benutzt  werden,
natürlich  mit  Preisangabe,  der  Verlagsanstalt  und  ähnlichem.  —  Das  war  die
nächste  Aufgabe,  die  nunmehr  erfüllt  ist.  Indessen  man  hat  hier  angefangen,
auch  außerpreußische,  ja  auch  ausländische  Schulbücher  zu  sammeln,  ebenso
wie  pädagogische  Spezialwerke,  Werke  über  Gesetzgebung  und  Verwaltung  der
Schulen,  auch  Ordnungen  und  Gesetze,  die  sich  auf  das  höhere  Schulwesen  beziehen,
  ein  Umstand,  der,  wenn  er  dem  Verfasser  bekannt  gewesen,  ihm  manche
mühevolle,  oft  vergebliche  Schreiberei  nach  außerhalb,  erspart  hätte.  Das  Institut
das  sich  hoffentlich  einmal  zu  einem  Schulmuseum,  wie  es  in  Wien!)  seit
kurzem  besteht,  erweitern  wird,  ist  noch  wenig  bekannt,  wird  wenig  gebraucht,
hier  und  da  auch  gemißbraucht.  Der  Titel  „Auskunftsstelle  für  höheres  Unterrichtswesen“
  ist  nicht  ohne  Schuld  an  solchem  Mißbrauch,  er  verleitet  zu  allerlei
falschen  Vorstellungen,  auch  im  Publikum;  der  Leiter,  Prof.  Dr.  Horn,  plauderte
im  Februarheft  der  „Monatschrift  für  höhere  Schulen“  1905  in  guter  Laune
von  solchem  Mißbrauch,  wie  z.  B.  auch  eine  Mutter  mit  ihrem  Sprößling  zu  ihm
gekommen  sei,  um  sich  bei  ihm  Auskunft  zu  holen,  wo  es  eine  Schule  gäbe,  auf
der  „die  Mathematik  nicht  zu  schwer  sei“.

So  sind  wenigstens  in  Preußen  die  Anfänge  zu  einer  ähnlichen,  direkt  unter
der  Zentralstelle  stehenden  Behörde  wie  in  Österreich  vorhanden;  die  nun  zu
erwähnende  Abteilung  des  österreichischen  Ministeriums  braucht  bei  uns  deswegen
keine  solche  Anregung  zu  geben,  weil  in  Preußen  die  ganze  Organisation  anders
ist:  wir  meinen  die  als  ein  Beirat  zum  österreichischen  Ministerium  gehörende
„zentralkommission  für  Angelegenheiten  des  gewerblichen  Unterrichts“.
  Diese  Kommission  entsprang  dem  sich  ergebenden  Notstand,  als  die
zunehmende  Entwickelung  des  gewerblichen  Unterrichtswesens  e8  unmöglich
machte,  technische  Fragen  auch  noch  vom  Unterrichtsministerium,  beziehentlich
  dessen  Räten,  bearbeiten  zu  lassen.  In  andern  Staaten,  z.  B.  in  Preußen,

1)  Das  österreichische  Schulmuseum,  welches  Subvention  erhält  von  der  Gemeinde
  Wien,  von  dem  Lande  Niederösterreich  und  dem  Unterrichtsministerium,  ist  am  2.  Febr.
1908  feierlich  eröffnet  worden.  Es  ist  errichtet  worden  durch  die  Hilfe  und  Wirksamkeit
der  „Gesellschaft  für  Gröändung  und  Erhaltung  eines  österr.  Schulmuseums  in  Wien“,  vgl.
den  ersten  Bericht  dieser  Gesellschaft,  Wien  1908.  —  Die  bis  jetzt  errichteten  14  (18)  Abteilungen
  umfassen  das  Mittelschulwesen  noch  nicht.