222  IV.  Die  Aufsichtebehörden  für  das  höhere  Lehramt.

suche,  die  Medizin  unter  das  Ministerium  des  Innern  zu  bringen,  sind  bei  uns
gescheitert.

Ganz  anders  gruppieren  sich  nun  die  Staaten,  wenn  man  fragt,  wie  weit
der  Begriff  „Unterricht,  Unterrichtswesen“  bei  ihnen  sich  erstreckt.  Hier  scheidet
sich  sofort  Österreich  von  Preußen.  Wie  ein  Blick  in  die  eben  mitgeteilten
Gliederung  der  Sektionen  und  Departements  in  Österreich  zeigt,  hat  fast  die  ganze
zweite  Sektion  daselbst  mit  ihren  Departements  XVI,  (XVI®),  XVII,  XVII  sich
mit  den  Angelegenheiten  der  Fach-  und  gewerblichen  Lehranstalten  zu  beschäftigen,
  so  daß  auch  z.  B.  das  „Österreichische  Museum  ftir  Kunst  und  Industrie“
  in  Wien  ebenso  wie  das  „Technische  Gewerbemuseum“  dort  von  dieser
Sektion  ressortieren.  Bis  1884  war,  wie  gesagt,  bekanntlich  das  technische
Unterrichtswesen  in  Preußen  zusammen  mit  Universitäts-  und  Kunstangelegenheiten
  Dezernat  der  betreffenden  Abteilung;  aber  durch  Erlaß  vom  3.  September
1884  wurde  dies  gesamte  Gebiet  dem  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe
unterstellt,  wo  es  auch  bis  heute  noch  verblieben  ist.

Auch  drei  andere  Staaten  haben  es  für  nötig  gehalten,  die  oberste  Unterrichtsbehörde
  von  dem  sogenannten  technischen  Unterrichte  zu  befreien,  nur
mit  dem  Unterschiede,  daß  dieses  zum  Departement  des  Innern  gekomuwen  ist,
wohl  deshalb  weil  hier  besondere  Ministerien  für  „Handel  und  Gewerbe“  fehlen
und  beides  ebenfalls  dem  Ressort  des  Innern  untersteht;  es  ist  das  Königreich
Sachsen,  Großherzogtum  Sachsen-Weimar-Eisenach  und  Oldenburg.
In  dem  ersten  war  es  wohl  wegen  der  reich  entwickelten  Industrie  und  den  dort
besonders  zahlreichen  Industrie-  und  Handelsschulen  einfach  unmöglich,  deren
Angelegenheiten  auch  noch  im  Unterrichtsdepartement  bearbeiten  zu  lassen,
und  so  gehören  nicht  zum  sächsischen  Kultusministerium,  sondern  zu  dem
des  Innern:  sämtliche  technischen  Staatslehranstalten  zu  Chemnitz,  welche  die
dortige  Königliche  Gewerbe-Akademie,  Baugewerken-,  Maschinenbau-,  Färberund
  Gewerbezeichenschulen  umfassen,  ebenso  die  Baugewerbeschulen  zu  Dresden
Leipzig,  Plauen  und  Zittau  (mit  Tiefbauschule)  und  die  Industrieschule  zu
Plauen;  an  ihnen  ist  eine  sehr  großes  Personal  von  Lehrkräften  tätig,  welches
einen  besonderen  Gewerbeschulinspektor  hat.  Diesem  Ministerium  des
Innern  sind  auch  die  zahlreichen  privaten,  aber  vom  Staate  unterstützten  Klöppelschulen
  im  Erzgebirge  und  Vogtlande  zugeteilt,  sie  haben  jedoch  einen  besonderen
Klöppelschulinspektor.  —  Vielleicht  hat  auch  die  übergroße  Anzahl  solcher
Anstalten  im  Großherzogtum  Sachsen  zu  gleicher  Verteilung  geführt,  und
demnach  ist  die  Baugewerkenschule  zu  Weimar,  je  eine  Gewerbeschule  zu
Weimar,  Eisenach,  Jena  und  Kaltennordheim,  wie  auch  die  Karl  Friedrich-Ackerbauschule
  zu  Zwätzen  und  eine  Holzschnitzschule  zu  Empfertshausen  dem
Ministerium  des  Innern  zugesellt,  während  die  zwei  Zeichenschulen  zu  Weimar
und  Eisenach,  wie  schon  zu  (Goethes  Zeiten,  unter  dessen  Mitwirkung  sie  1781  und
1784  gegründet  wurden,  als  Kunstinstitute  vom  Kultusdepartement  abhängig  sind.
In  den  übrigen  deutschen  Staaten  hat  man  aber  den  Fach-  und  technischen
Unterricht  beim  Unterrichtsministerium  belassen,  so  in  Bayern,  Baden,