A.  Die  Zentralbehörden  (Ministerien  usw.).  225

bleiben,  daß  der  Chef  gerade  dieser  „Universitätssektion“  ein  früherer  Universitätsprofessor
  ist.  Was  zweckmäßiger  ist  von  rein  sachlichem  Standpunkte  aus,  ob
Universität  und  Technisches  zusammen,  oder  Technisches  mit  dem  technischen
Unterrichtswesen  zusammen  liegen,  wird  sich  schwer  sagen  lassen.  Ob  es  in
Österreich  die  technischen  Hochschulen  nicht  als  eine  Art  Gradverlust  ansehen
werden,  wenn  sie  unter  einen  Hut  mit  dem  technischen  Mittelschulwesen  gebracht
  sind,  wird  sich  ebenso  schwer  sagen  lassen.  Mir  scheint  allerdings,
als  spräche  neben  der  sachlichen  Zugehörigkeit  vor  allem  die  geschichtliche
Entwickelung  hierbei  mit!):  zusammen  mit  den  Universitäten,  die  500  Jahre,
seit  der  ersten  deutschen  Hochschule  zu  Prag,  allein  blühten,  haben  sich  die
Polytechnika  nicht  entwickelt,  sondern  sind  erst  in  den  letzten  Jahrzehnten  aus
den  technischen  Schulen  gleichsam  heraus  entstanden.

Während  hier  also  Preußen  und  Österreich  voneinander  abweichen,  stimmen
sie  darin  überein,  daß  höheres  und  niederes  Schulwesen  weder  zu  derselben
Abteilung  (Sektion)  gehören  noch  von  demselben  Dezernenten  bearbeitet  werden;
doch  darin  gehen  beide  Staaten  wieder  auseinander,  daß  bei  uns  dem  niederen
Schulwesen  das  gesamte  Mädchenschulwesen  beigegeben  ist,  während  dort  die
höheren  Mädchenschulen  zu  den  Mittelschulen  (d.  h.  also  höheren  Schulen)
gehören,  aber  die  Lehrerinnenbildungsanstalten  zu  dem  Volksschulwesen.  In
Preußen  unterstehen  bekanntlich  die  Volksschulen,  höheren  Mädchenschulen,
alle  Lehrer-  und  Lehrerinnenbildungsanstalten  der  Abteilung  IIb,  gewöhnlich
dritte  Abteilung  genannt,  die  gesondert  von  der  zweiten  Abteilung  (Ila)  ist.
In  Österreich  aber  fallen  Angelegenheiten  der  höheren  Mädchenschulen  dem
Referenten  für  das  Mittelschulwesen  zu,  gehören  zum  Departement  IX  und  zur
ersten  Sektion;  Angelegenheiten  der  Lehrerinnenbildungsanstalten  zum  Departement
  XI  und  zur  dritten  Sektion;  hier  ist  also  nach  meiner  Ansicht  bei  uns  schärfer
und  richtiger  geschieden  als  dorf.

Wie  es  sonst  mit  der  Vereinigung  bez.  Trennung  einzelner  Dezernate
anderwärts  steht,  besonders  was  höheres  und  niederes  Schulwesen  anbelangt,
läßt  sich  dahin  beantworten,  daß  im  sächsischen  Ministerium  getrennte
Dezernate  für  höhere  Schulen  und  Volksschulen  bestehen,  ebenso  im
bayerischen  Ministerium.  In  Württemberg  dagegen,  wo  im  Gegensatz  zu
andern  Staaten  Gattungen  und  Arten  der  zu  den  höheren  Schulen  sich  rechnenden
Anstalten  von  den  Gymnasien,  Realgymnasien  bis  zu  höheren  und  niederen
Realschulen,  ja  bis  zu  den,  für  die  humanistischen  und  realistischen  Lehranstalten
  vorbereitenden  Elementarschulen  sehr  mannigfaltig  sind,  reichen  die
Volksschulen,  da  sie  unter  örtlicher  Aufsicht  stehen,  nicht  einmal  bis  zu  der
‚„Kultministerialabteilung“,  geschweige  denn  ins  Ministerium  mit  ihren  Verwaltungsbeamten
  hinein.  In  Baden  aber  gibt  es  im  Ministerium  besondere
Dezernenten  für  niederes  Schulwesen  auch  nicht,  sondern  das  letztere  wird
zusammen  mit  dem  Mittel-  und  gewerblichen  Unterrichtswesen  von  demselben
Rat  bearbeitet.  Die  Kleinheit  und  Einfachheit  der  Verhältnisse  in  andern

I)  Übrigens  ist  die  Einteilung  der  Sektionen  und  Departements  keine  fixe.
H.  Morseh,  Das  höhere  Lehramt.  15